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Schufa: Aktuelle Urteile

Klagewelle gegen Mobilfunk-Konzerne aufgrund Daten-Weitergabe an Schufa

Es erhärtet sich der Verdacht gegen einige Anbieter von Mobilfunkdiensten, die Schufa unbemerkt mit positiven Daten beliefert zu haben. Ein solcher Fall trat zum Beispiel bei Telefónica auf. Das Landgericht München verbot dem Konzern, Daten an die Schufa weiterzugeben. Es scheint jedoch, dass auch andere Unternehmen, darunter Branchenführer wie Vodafone und Telekom, ähnlich vorgehen.

Es ist anzunehmen, dass unzählige Mobilfunk-Anbieter Informationen an die Schufa übermitteln - und der Verbraucher hat keine Kenntnis davon. Vermutlich betrifft das ungefähr ein Drittel der Mobilfunk-Kunden. Ohne Einwilligung der Verbraucher schwirren zwischen dem Anbieter und der Schufa Daten umher.

Die Schufa erfasst solche Informationen, um daraus auf die Kreditwürdigkeit des Kunden zu schließen. Diese Daten sind für die Auskunftei von besonderem Interesse - jedoch auf Kosten des Verbrauchers. Denn dieser ist sich oft nicht bewusst, wenn der Mobilfunk-Anbieter persönliche Daten weitergibt. Diese Weitergabe der Daten schützt jedoch die DSGVO zugunsten der Verbraucher. Das heißt: ohne ihre Zustimmung ist dies untersagt.

Abgesehen davon, dass hierbei ein Datenaustausch ohne die Einwilligung des Verbrauchers passiert: Die Schufa verarbeitet diese Informationen wohl weiter. Es ist anzunehmen, dass sich das nachteilig auf die Kunden auswirkt. Denn das Scoring (dafür benötigt die Schufa Daten) stellt, unserer Auffassung nach, einen intransparenten Vorgang dar. Nur 13 der 17 Faktoren, die die Auskunftei für die Berechnung ihres Scores nutzt, machte die Auskunftei öffentlich. Die restlichen Faktoren und auch der Rechenweg sind immer noch ein streng gehütetes Betriebsgeheimnis.

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei jederzeit unverbindlich an uns. Wir prüfen Ihren Fallkostenfreiund vermitteln Sie an eine unserer Partnerkanzleien.

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