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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GFV Schutz-Mitgliedschaft

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die kostenpflichtige Schutz-Mitgliedschaft (Tarife „Förderer", „Basis" und „Plus"), die die GfV Gesellschaft für Verbraucherschutz GmbH, Zeugplatz 7, 86150 Augsburg (nachfolgend „GFV") gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB anbietet.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die GFV stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Gegenstand der Mitgliedschaft — und was sie ausdrücklich nicht ist

(1) Die Schutz-Mitgliedschaft gewährt dem Mitglied Zugang zu den je nach Tarif vereinbarten Leistungen der GFV, insbesondere zur Vermittlung einer anwaltlichen Erstberatung über Partnerkanzleien, zu Vertrags- und Bescheid-Checks, zu einem Fristen-Hinweisdienst, zu einer Musterschreiben-Bibliothek sowie zu Verbraucher-Informationen. Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Seite /mitgliedschaft in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die GFV ist eine GmbH, weder eine Rechtsanwaltskanzlei noch ein eingetragener Verein noch ein Versicherungsunternehmen. Klarstellend gilt:

  • Die anwaltliche Beratung und rechtliche Vertretung erbringen ausschließlich die Partnerkanzleien. Die GFV vermittelt diese Beratung lediglich und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.
  • Die Mitgliedschaft ist keine Versicherung und keine Rechtsschutz­versicherung. Die GFV übernimmt weder Anwalts-, Gerichts- noch sonstige Verfahrenskosten und erbringt keine Kostenübernahme bei ungewissen Ereignissen. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Versicherungsbeitrag.
  • Die Mitgliedschaft begründet keine vereinsrechtlichen Mitgliedschaftsrechte (insbesondere kein Stimmrecht, keine Mitgliederversammlung).

(3) Die GFV schuldet die Bereitstellung des Zugangs zu den Leistungen, nicht einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg. Ob und in welchem Umfang im Einzelfall Ansprüche bestehen und durchsetzbar sind, beurteilt allein die beauftragte Partnerkanzlei.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt noch kein bindendes Angebot dar. Durch Auswahl eines Tarifs und Anklicken der als solche gekennzeichneten zahlungspflichtigen Schaltfläche gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss der Mitgliedschaft ab.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Zahlung bzw. der Einrichtung des Abonnements zustande. Die GFV bestätigt den Vertrag unverzüglich per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger; diese Bestätigung enthält die Widerrufsbelehrung.

§ 4 Tarife, Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf /mitgliedschaft angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Endpreise. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Zahlweise sowie zwischen den Tarifen ist zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum möglich.

(2) Der Beitrag ist im Voraus fällig — bei monatlicher Zahlweise monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich. Der Einzug erfolgt über das vom Mitglied bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel. Schlägt eine Zahlung fehl, kann die GFV die Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Bei monatlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, solange nicht gekündigt wird. Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange nicht gekündigt wird.

(2) Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums ohne Angabe von Gründen möglich. Sie kann formlos erfolgen, insbesondere über das Stripe-Kundenportal (Link in der Bestätigungs-E-Mail) sowie per E-Mail an office@gesellschaft-verbraucherschutz.de. Zur Erfüllung der Pflicht aus § 312k BGB steht auf der Website eine unmittelbar erreichbare Kündigungsmöglichkeit bereit.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

§ 7 Pflichten und Nutzung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied macht bei Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben und hält seine Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell. (2) Die im Tarif „Plus" enthaltene Einbeziehung von im Haushalt lebenden Familienangehörigen dient dem persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch. (3) Eine missbräuchliche oder gewerbliche Weiternutzung der Leistungen ist unzulässig.

§ 8 Haftung

(1) Die GFV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die GFV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Für die Inhalte und Ergebnisse der von Partnerkanzleien erbrachten Beratung haftet die GFV nicht; insoweit besteht das Mandatsverhältnis unmittelbar zwischen Mitglied und Kanzlei.

§ 9 Änderungen der Leistungen und AGB

Die GFV kann diese AGB und den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, Anpassung des Partnernetzes) erforderlich ist und das Mitglied dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 11 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die GFV ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.