Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig?
Die Pflegekasse hat den Antrag abgelehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad zuerkannt? Auch wenn der Bescheid schon länger zurückliegt, lohnt sich eine Prüfung: Rückwirkende Nachzahlungen sind für bis zu vier Jahre möglich. Laden Sie einfach Ihren letzten Pflegegrad-Bescheid hoch, wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
- Kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihres letzten Bescheids
- Rund die Hälfte aller Widersprüche ist erfolgreich
- Rückwirkende Nachzahlung für bis zu vier Jahre möglich
Wann sich ein Widerspruch lohnt
Pflegekassen lehnen Anträge ab oder stufen den Pflegegrad zu niedrig ein, oft auf Grundlage eines einzigen Gutachtens des Medizinischen Dienstes. Etwa die Hälfte aller Widersprüche führt am Ende zu einem besseren Ergebnis. Entscheidend ist eine gute Begründung, die konkrete Fehler im Gutachten benennt.
Für einen Widerspruch haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Ist diese Frist bereits abgelaufen, ist das kein Grund aufzugeben: Über einen Überprüfungsantrag lässt sich eine fehlerhafte Einstufung auch später noch korrigieren, und höhere Leistungen werden für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt. Deshalb lohnt sich eine Prüfung auch dann, wenn Ihr letzter Bescheid schon Monate oder Jahre zurückliegt.
Wichtig für die Prüfung: Laden Sie Ihren letzten Pflegegrad-Bescheid hoch, den Sie von der Pflegekasse erhalten haben. So können wir sofort einschätzen, ob sich ein Vorgehen lohnt. Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und stimmen das weitere Vorgehen mit unseren Partnerkanzleien ab. Mehr Hintergrund finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad-Widerspruch.
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