Riester-Rente Kürzung: Was muss ich wissen?

Riester-Rente: Herabsetzung des Rentenfaktors ist unzulässig! Prüfen Sie hier, ob auch Sie betroffen sind und fordern Sie Ihr Geld zurück.

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Inhaltsverzeichnis

  • Allianz wegen Kürzungsklausel in der Kritik
  • Riester-Rente: Landgericht Köln fällt Urteil über einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors
  • Rentenfaktor um fast ein Viertel gekürzt
  • Versicherung stützt Herabsenkung des Rentenfaktors auf unwirksame Klausel
  • Riester-Renten-Urteil: Versicherer wahrte Äquivalenzprinzip nicht
  • Rentenfaktor im Versicherungsschein verbindlich
  • Warum der Urteilsspruch Bedeutung für Riester-Sparer hat
  • Der Rentenfaktor und seine Bedeutung
  • Nicht nur die Zurich – auch andere Renten-Versicherungen haben den Rentenfaktor gesenkt
  • Hunderttausende Verbraucher von Rentenkürzungen betroffen
  • Ihr Versicherer hat den Rentenfaktor gesenkt? Das ist zu tun!
  • Was ist das Äquivalenzprinzip?
  • Was sagt das Urteil des LG Köln aus?
  • Darf die Versicherung den Rentenfaktor einseitig senken?
  • Dürfen Kürzungen aufgrund von Überschuss-Beteiligungen vorgenommen werden?
  • Ist die Klausel im Vertrag mit Zurich, die Rente nachträglich einseitig zu kürzen, gültig?
  • Ist das Urteil schon rechtskräftig?
  • Wie viele Kunden sind vom Urteil der Zurich betroffen?
  • Welche Folgen hat das Urteil für betroffene Kunden?
  • Zurich – Riester-Rente: Wer ist das?
  • Welche Versicherungen sind noch betroffen?
  • Wenden Sie sich an die GfV – kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Interview mit Rechtsanwalt Florian Kohnle zur Rentenfaktor-Kürzung bei Riester-Renten

Allianz wegen Kürzungsklausel in der Kritik

Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte am 17. April 2023 über die bedeutsame Frage der Wirksamkeit von Kürzungsklauseln in Riesterverträgen der Allianz zu verhandeln. In dem Verfahren nahm das Gericht eine kritische Haltung zu einer Klausel des Dax-Konzerns ein. Die Allianz rechtfertigte damit die Kürzung der Rentenzahlungen eines Riester-Kunden. Die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg hatte aufgrund der durch die Allianz vorgenommenen Kürzungen des ursprünglich vereinbarten Rentenfaktors Klage eingereicht. Das Gericht wird am 10. Juli über die Gültigkeit der umstrittenen Kürzungsklausel entscheiden.

Einen vergleichbaren Fall hatte das LG Köln zu entscheiden. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung hatte sich mittels einer vergleichbaren Anpassungsklausel vorenthalten, den Rentenfaktor nachträglich einseitig herabzusetzen. Ein Riester-Sparer wehrte sich gegen die Kürzung seines Rentenfaktors. Die Zurich setzte diesen nämlich von 37 Euro pro 10.000 Euro auf 28 Euro pro 10.000 Euro herab. Der Riester-Sparer klagte gegen die Zurich. Das Kölner LG erklärte die Klausel, auf der die Zurich die einseitige Herabsetzung gestützt hatte, jedoch für unwirksam. Die Versicherung muss dem Riester-Sparer nun den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor zahlen.


Verbraucher-Zentrale reicht Klage gegen Allianz wegen umstrittener Treuhänderklausel ein

Auch die Allianz behielt sich mittels einer Treuhänderklausel vor, den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen hatte das Unternehmen den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor und damit die Höhe der Rentenzahlungen bei Riester-Policen reduziert. Daraufhin hatte die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg die Allianz bereits im September abgemahnt und dazu aufgefordert, die umstrittene Klausel nicht mehr anzuwenden. Das Unternehmen reagierte auf die Abmahnung jedoch nicht, sodass die Verbraucherschützer Klage einreichten.


Der vorliegende Fall betrifft einen Kunden, dem die Allianz im Jahr 2006 eine staatlich geförderte Renten-Versicherung namens "Riester Rente Invest Garantie" verkaufte. Ursprünglich wurde ein Rentenfaktor von 38,74 Euro pro 10.000 Euro vereinbart. Allerdings hat die Allianz diesen Rentenfaktor einseitig auf 30,84 Euro pro 10.000 Euro herabgesetzt. Das entspricht einer Kürzung um ein Fünftel. Die Allianz rechtfertigte die einseitige Kürzung mit der anhaltenden Niedrigzinsphase und dem Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt. Obwohl die Allianz versprach, den Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen wieder zu erhöhen, bleiben die genauen Umstände und Berechnungs-Parameter vollkommen unklar.


Spannung vor Urteil zur Riester-Rente

Das Urteil in dem aktuellen Gerichtsverfahren gegen die Allianz wird mit Spannung erwartet. Stuft das LG Stuttgart die Kürzungsklausel als unrechtmäßig ein, hat dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Versicherungs-Branche. Das stärkt die Rechte der Verbraucher. Denn sie erhalten eindeutige Rentenzusagen, ohne die Befürchtung, dass die Versicherung sie einseitig kürzt. Niels Nauhauser, der Finanzexperte bei der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg, hofft auf ein gerechtes Urteil. Das Ziel ist, den Versicherern die Möglichkeit zu nehmen, sich durch unklare Klauseln aus ihren Verpflichtungen zu winden. Er betont, dass es an der Zeit ist, die Interessen der Verbraucher zu schützen und ihnen transparente und verlässliche Rentenzusagen zu gewährleisten.

Riester-Rente: Landgericht Köln fällt Urteil über einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors

Das Landgericht (LG) Köln hat in der Klage eines Riester-Sparers gegen die Zurich Deutscher Herold entschieden: Eine nachträgliche Kürzung der vereinbarten Riester-Rente durch den Versicherungs-Anbieter ist nicht rechtmäßig. Das Urteil (Az.: 26 O 12/22) bestätigt, dass die beanstandete Klausel unwirksam ist.

Die Entscheidung der Richter hat die Position der Verbraucher gestärkt. Einige Versicherungs-Unternehmen haben bereits Rentenkürzungen vorgenommen. Laut deren Aussage ist dies auf die derzeitige Niedrigzinsphase und steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Dieses Urteil hat für viele Riester-Sparer eine enorme Bedeutung, da es um tausende Euro ihrer Altersvorsorge geht.


Rentenfaktor um fast ein Viertel gekürzt


Im Jahr 2017 kürzte die Zurich Deutscher Herold den Rentenfaktor der fondsgebundenen Riester-Rente um knapp 25 Prozent. Der ursprünglich vereinbarte Rentenbetrag betrug 37,34 Euro. Diesen sollte der Kunde pro 10.000 Euro angespartem Kapital bei Rentenbeginn erhalten. Aber die Versicherung reduzierte diesen auf 27,97 Euro. Die Begründung des Versicherers: Die Niedrigzinsphase führe zu geringeren Kapital-Erträgen als ursprünglich erwartet. Und ohne eine Anpassung könne die langfristige Erfüllbarkeit des Vertrags nicht gewährleistet werden. Die Kürzung des Rentenfaktors hat für Sparer einen erheblichen Einschnitt zur Folge. Nach Berechnungen der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. beläuft sich der Verlust auf etwa 30.000 Euro, wenn die Rente nach dem Beginn der Auszahlung für 20 Jahre gezahlt wird.

Der betroffene Kunde von Zurich wollte die einseitige Kürzung des Rentenfaktors seines Riester-Vertrags nicht hinnehmen. Unterstützt von Finanzwende reichte er Klage ein, auch mit Blick auf die Zukunft. Denn sollte der Versicherte weitere Kürzungen bis zum Rentenbeginn im Jahr 2039 vornehmen, geht die Planbarkeit der Ruhestands-Absicherung verloren.


Versicherung stützt Herabsenkung des Rentenfaktors auf unwirksame Klausel


In den Produkt-Bedingungen der Zurich befand sich eine Anpassungsklausel. Darin behält sich der Versicherer das Recht vor, den festgelegten Rentenfaktor einseitig und nachträglich herabzusetzen. Dies ist laut Klausel möglich, wenn ein „wirtschaftliches Erfordernis“ besteht. Das ist beispielsweise bei der Niedrigzinsphase oder Erhöhung der Lebenserwartung der Fall.

Diese Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen und ist daher unwirksam. So entschieden die Richter des LG Köln. Zur Begründung führt das Gericht aus: Der Versicherer räume sich so das Recht ein, den Rentenfaktor zu Lasten des Kunden zu senken. Entwickelt sich die Lage am Kapitalmarkt aber für den Kunden zum Positiven, ist eine vertragliche Regelung zur Heraufstufung des Rentenfaktors nicht vorgesehen.


Riester-Renten-Urteil: Versicherer wahrte Äquivalenzprinzip nicht


Ist der Versicherer der Ansicht, die Reduktion des Rentenfaktors sei notwendig, um die langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlung zu garantieren? Dann darf diese Anpassung aufgrund der Wahrung des Äquivalenzprinzips nicht ausschließlich zu Lasten des Versicherten gehen. Vielmehr bedarf es eines gerechten Ausgleichs zwischen den Vertragsparteien.

Der Versicherte kann von positiven Entwicklungen der Rendite der Kapital-Anlagen, im Gegenzug zum Versicherer, nicht profitieren. Zum einen trifft der zugrunde liegende Vertrag zwischen dem Riester-Sparer und der Zurich darüber keine Regelungen. Zum anderen gelangen Überschüsse erst dann an den Versicherungs-Nehmer, wenn der Versicherer bereits seinen Anteil abgezogen hat. Auch hier hat das LG Köln einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip gesehen.


Rentenfaktor im Versicherungsschein verbindlich


Der im Versicherungsschein festgelegte Rentenfaktor sei als verbindlich einzustufen, auch wenn der Versicherer hierfür keine Garantie übernehmen wollte. Maßgeblich ist, dass der Versicherungs-Nehmer von dem dort festgelegten Rentenfaktor ausgehen durfte.

Nichts anderes ergibt sich auch aus der in den Produkt-Bedingungen enthaltenen Anpassungsklausel: Angenommen, der im Versicherungsschein niedergeschriebene Rentenfaktor sei eine unverbindliche Mitteilung. Dann bedarf es keiner Änderung des Rentenfaktors, die von der Zustimmung eines Treuhänders abhängig ist.

Auch die gesetzliche Regelung des § 163 Abs. 1 S. 1 VVG rechtfertige keine Herabsetzung des Rentenfaktors, so die Richter. Auf diese Norm hatte sich die Zurich in ihren Produkt-Bedingungen zusätzlich zur Anpassungsklausel berufen. Die Voraussetzungen dieser Norm sind jedoch nicht erfüllt. Darüber hinaus sieht § 163 VVG eine Anpassungs-Befugnis für den vorliegenden Fall nicht vor. Erzielt der Versicherer niedrigere Kapital-Erträge als bei Festlegung des Rechnungszinses, rechtfertige selbst § 163 VVG keine Neufestsetzung dieses Zinses.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die Zurich in Berufung geht. Dann wird erneut über die Riester-Rente in der nächsten Instanz verhandelt. Früher oder später wird sich auch der Bundesgerichtshof über die Thematik äußern müssen.

Warum der Urteilsspruch Bedeutung für Riester-Sparer hat


Das Urteil des Landgerichts Köln stelle laut der Finanzwende ein Urteil mit Signalwirkung dar. Aufgrund der schwierigen Anlage-Situation haben schon mehrere Versicherer eine Anpassung des Rentenfaktors veranlasst. Diese Anpassung birgt für Riester-Sparer erhebliche Nachteile und ist als unangemessene Benachteiligung einzustufen. Die Auswirkungen auf die Altersvorsorge der Versicherten sind erheblich. Die Sparer schließen nämlich eine Renten-Versicherung ab, um eine verlässliche Rente im Ruhestand zu erhalten.

Insbesondere bei staatlich geförderten Riester-Verträgen ist dies von Bedeutung. Hat der Versicherer das Recht, die Rente bis zum letzten Tag vor dem Ruhestand zu kürzen, geht diese Planbarkeit verloren. Zentrales Versprechen von privaten Renten-Versicherungen ist gerade die gesicherte Zahlung einer monatlichen Rente. Halten die Versicherungen dieses Versprechen nicht ein, ist fraglich, ob eine Renten-Versicherung für Verbraucher lohnend ist.

Bisher urteilte noch kein Gericht über die Wirksamkeit einer Herabsetzung des Rentenfaktors, wenn es auf dem Kapitalmarkt wider Erwarten schlechter läuft. Die Renten-Versicherungen berufen sich hierbei auf vergleichbare Anpassungsklauseln, die vom LG Köln als unwirksam erklärt wurden.


Der Rentenfaktor und seine Bedeutung


Versicherungs-Unternehmen müssen ihren Kunden bei Vertragsabschluss eine bestimmte Auszahlungshöhe ab Renteneintritt garantieren. Diese Garantie gilt unabhängig von Marktentwicklungen sowie Gewinnen oder Verlusten des Unternehmens. Eine Möglichkeit, diese Garantie zu gewährleisten, ist der Rentenfaktor.

Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente der Versicherte monatlich aus dem angesparten Kapital erhält. Er wird immer pro 10.000 Euro angegeben. Spart der Versicherte bis Ende der Vertragslaufzeit ein Kapital von 100.000 Euro an und der Rentenfaktor liegt bei 30? Dann würde er eine monatliche Rente von 300 Euro erhalten. Reduziert die Versicherung jedoch den Rentenfaktor auf 20, zahlt diese nur noch eine Monatsrente von 200 Euro aus. Das trifft auch zu, obwohl das angesparte Kapital in beiden Fällen 100.000 Euro beträgt.

Um die angesparten 100.000 Euro vollständig zu erhalten, müsste der Versicherte beim Rentenfaktor 30 94,8 Jahre leben. Beim Rentenfaktor 20 braucht der Versicherte eine Lebenserwartung von 108,7 Jahren, um den vollständigen Betrag zu erhalten.


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Nicht nur die Zurich – auch andere Renten-Versicherungen haben den Rentenfaktor gesenkt

Aufgrund der schwierigen Anlage-Situation für Versicherer haben neben der Zurich auch weitere Versicherungen den Rentenfaktor gesenkt. Darunter befinden sich auch große Unternehmen der Branche. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass dem einige Versicherer folgen und eine Herabsetzung veranlassen werden.


Die Senkung des Rentenfaktors durch mehrere Versicherer und sogar Branchenführer lässt vermuten, dass sich diese Praxis womöglich durchsetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Allianz Lebensversicherung AG. Der größte deutscher Lebens-Versicherer ist bereits den Schritt der Rentenkürzung gegangen. Solche Entscheidungen haben oft eine Signalwirkung auf andere Anbieter.

Hunderttausende Verbraucher von Rentenkürzungen betroffen


Im Jahr 2017 hat die Allianz eine Reduzierung des Rentenfaktors für Verträge aus den Jahren 2001 bis 2011 durchgeführt. Zunächst waren die Tarife „Invest alpha-Balance“, „InvestGarantie“ und „IndexSelect Invest“ betroffen. Eine weitere Herabsetzung erfolgte im Jahr 2021 für die Tarife „Invest alpha-Balance“, „InvestGarantie“, „IndexSelect Invest“ und Portfolio-Police, die zwischen 2001 und 2013 abgeschlossen wurden. Von der einseitigen Rentenkürzung sind allein bei der Allianz bereits etwa 700.000 Versicherte betroffen. Die Allianz berief sich hier auf eine ähnliche Klausel, die die Kölner Richter mittlerweile als unangemessen benachteiligend beurteilten. Damit ist diese Klausel unwirksam.

Ca. 100.000 Kunden, die eine Versicherung mit der AXA abgeschlossen haben, sind von einer Herabsenkung des Rentenfaktors betroffen. Hiervon sind hauptsächlich Verträge betroffen, die zwischen den Jahren 2000 bis 2014 abgeschlossen wurden. Neben der Axa haben auch die VHV und die R V Lebensversicherung ihre Verträge nach unten angepasst.

Folgendes ist jedoch zu beachten: Dies ist nur dann möglich, wenn sich der Versicherer bei Vertragsabschluss ausdrücklich die Option einer Absenkung vorbehält. Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und nicht bei allen Versicherern automatisch gegeben.

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Bekannt aus

Ihr Versicherer hat den Rentenfaktor gesenkt? Das ist zu tun!

Falls Ihnen Ihr Versicherer mitteilt, dass er den Rentenfaktor senkt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Prüfen Sie zunächst den Vertrag und die Begründung für die Absenkung genau. Die Ausgestaltung der Rentenverträge und Klauseln sind nämlich sehr unterschiedlich. Hat Ihr Versicherer den Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase und schlechter Renditen am Kapitalmarkt gekürzt? Dann können Sie sich auf das Urteil des LG Köln berufen und dagegen vorgehen.

Wenn Sie sich noch in der Ansparphase befinden, fordern Sie von Ihrem Versicherer, dass er den ursprünglichen Rentenfaktor anwendet. So vermeiden Sie eine Verjährung oder Verwirkung Ihrer Rechte. Senden Sie dazu ein formloses Schreiben an Ihren Versicherer und widersprechen Sie darin der Rentenfaktor-Kürzung.

Ihr Versicherer muss Ihren Widerspruch jedoch nicht akzeptieren und kann eine Anpassung verweigern. In diesem Fall können Sie sich an den Ombudsmann Ihrer Versicherung wenden. Dieser versucht, den Streit zwischen Ihnen und der Versicherung zu schlichten.

Hat auch Ihre Renten-Versicherung Ihren Vertrag nach unten angepasst? Wenden Sie sich an die GfV. Wir nehmen uns Ihrem Fall an und stehen Ihnen beratend zur Seite! Die Rechtsexperten der GfV gehen davon aus, dass zahlreiche Sparer von dem Urteil des LG Köln profitieren werden.
Eine Herabsetzung des Rentenfaktors wirkt sich negativ auf Ihre finanzielle Sicherheit im Alter aus und beeinträchtigt Ihre Lebensplanung. Deshalb vermitteln wir Sie für eine kostenlose Erstberatung an eine unserer Partnerkanzleien. Diese prüft Ihren Fall und kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu schützen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Ihre kostenlose Erstberatung zu vereinbaren.


Was ist das Äquivalenzprinzip?


Das Äquivalenzprinzip ist ein grundlegendes Konzept in der Versicherungs-Wirtschaft. Es stellt sicher, dass die Beiträge der Versicherten in einem angemessenen Verhältnis zu Risiken und Leistungen stehen, die von der Versicherung abgedeckt werden. Mit anderen Worten: Der Versicherte soll nur für die Risiko-Abdeckung und Leistungserbringung zahlen, die notwendig ist. Das Äquivalenzprinzip gewährleistet somit ein faires Verhältnis zwischen Versicherungs-Nehmer und Versicherer. Es vermeidet, dass Versicherte zu viel für ihre Versicherung zahlen oder Versicherungs-Unternehmen unangemessene Gewinne erzielen.

Eine Klausel, die keine spiegelbildliche Verpflichtung zur Weitergabe von Kosten-Minderungen enthält, verstößt gegen die Transparenz-Vorgaben des § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist somit unwirksam. Es handelt sich deshalb um eine unangemessene Benachteiligung.

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FAQ
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Was sagt das Urteil des LG Köln aus?

Das Urteil des Kölner LG bezüglich der Renten-Kürzungen betrifft die Frage, ob eine Versicherungs-Gesellschaft das Recht hat, eine vereinbarte Riester-Rente nachträglich zu kürzen. Das Gericht hat entschieden, dass eine Rentenkürzung durch die Zurich Deutscher Herold Lebens-Versicherung unwirksam ist und der Versicherungs-Anbieter seine monatliche Rentenzahlung nicht einfach kürzen darf.

Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher und gilt als Grundsatzentscheidung für viele Versicherte. Der Kläger hatte in eine fondsgebundene Riester-Rente des Tarifs "Förder Rente invest" eingezahlt und erhielt nach einer einseitigen Rentenkürzung durch die Versicherung statt der vereinbarten 37,34 Euro nur noch 27,97 Euro Monatsrente pro ersparte 10.000 Euro.

Darf die Versicherung den Rentenfaktor einseitig senken?

Nein, die Richter haben entschieden, dass die Versicherung den Rentenfaktor nicht einseitig senken darf. Die Klausel, die der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung diese Möglichkeit eingeräumt hat, ist unwirksam.

Dürfen Kürzungen aufgrund von Überschuss-Beteiligungen vorgenommen werden?

Hier haben die Richter festgestellt, dass Überschuss-Beteiligungen für sich genommen kein ausreichender Grund sind, um Rentenkürzungen vorzunehmen. Wenn also eine Versicherung die Renten kürzen möchte, muss sie hierfür einen triftigen Grund haben und dies klar im Versicherungs-Vertrag verankern.

Ist die Klausel im Vertrag mit Zurich, die Rente nachträglich einseitig zu kürzen, gültig?

Nein, das Gericht hat entschieden: Diese Klausel ist unwirksam. Somit darf der Versicherer die Riester-Rente des Kunden nicht mehr aufgrund dieser Klausel einschränken. Dies ist ein wichtiger Aspekt für die Planbarkeit der Altersvorsorge des Kunden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass diese Regelung den Versicherungs-Nehmer benachteiligt. Sie forderten, dass Anpassungsklauseln die Balance zwischen Leistung und Gegenleistung in beide Richtungen bewahren müssen, um fair zu sein.

Ist das Urteil schon rechtskräftig?

Nein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Zurich Berufung einlegt. Legt Zurich Berufung ein, geht der Streit in die nächste Instanz.

Wie viele Kunden sind vom Urteil der Zurich betroffen?

Es lässt sich nicht exakt bestimmen, wie viele Kunden der Zurich von dem Urteil betroffen sind. Es ist jedoch anzunehmen, dass deutschlandweit mehrere zehntausend Versicherte von einer möglichen Rentenkürzung betroffen sind. Der Rechtsstreit in Köln hat somit eine überregionale Bedeutung. Auch andere Versicherungs-Unternehmen haben ähnliche Klauseln genutzt, um einseitig die künftige Rente ihrer Kunden zu kürzen. Dazu zählt zum Beispiel der Marktführer Allianz. Medienberichten zufolge betrifft dies dort allein rund 700.000 Versicherte.

Welche Folgen hat das Urteil für betroffene Kunden?

Das Kölner Urteil hat Signalwirkung und eröffnet betroffenen Kunden die Möglichkeit, ihre Chancen in einem Streit durchzusetzen. Schließlich ist es das erste Mal, dass in der Frage einer einseitigen Senkung der Rente zugunsten der Verbraucher entschieden wurde. Allerdings profitieren nicht alle Versicherten unmittelbar von dem Urteil. Es handelt sich um einen Einzelfall. Ein endgültiges höchstrichterliches Urteil ist noch nicht gefallen. Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall und der genauen Formulierung in den Vertrags-Bedingungen ab. Dies kann sogar bei demselben Anbieter je nach Tarif und Abschlusstermin unterschiedlich sein. Versicherte mit laufenden Verfahren und ähnlichen Klauseln können sich aber ab sofort auf das Kölner Urteil (Az. 26 O 12/22) berufen.

Zurich – Riester-Rente: Wer ist das?

Die Zurich Deutscher Herold Lebens-Versicherung ist ein bedeutender Akteur auf dem deutschen Markt für Lebens-Versicherungen. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln und ist seit vielen Jahren auf den Verkauf von fondsgebundenen Versicherungen spezialisiert. In diesem Bereich gehört die Zurich zu den drei größten Anbietern in Deutschland. Derzeit ist das Unternehmen Gegenstand eines Rechtsstreits, der sich auf fondsgebundene Riester-Renten und Renten-Versicherungen bezieht. Als einer der Hauptanbieter in dieser Branche ist die Zurich für viele Menschen eine wichtige Option für ihre Altersvorsorge.

Welche Versicherungen sind noch betroffen?

Nicht nur die Zurich Lebens-Versicherung hat aufgrund der Niedrigzinsphase Anpassungsklauseln eingeführt, die den Rentenfaktor senken. Das betrifft auch andere Versicherer, darunter auch Marktführer. Kunden der VHV, die zwischen 2004 und 2006 eine Renten-Versicherung abgeschlossen haben, haben ebenfalls eine Reduzierung des Rentenfaktors akzeptieren müssen.
Die Allianz hat im Jahr 2017 eine Senkung des Rentenfaktors für Verträge veranlasst, die zwischen 2001 und 2011 abgeschlossen wurden. Im Jahr 2021 kam es zu einer weiteren Senkung der Tarife, die zwischen 2001 und 2013 abgeschlossen wurden.

AXA-Kunden, die zwischen 2000 und 2014 einen Vertrag abgeschlossen haben, haben ebenfalls eine Kürzung ihrer Ersparnisse hinnehmen müssen. Verträge der R V Lebensversicherung, die bis 2005 abgeschlossen wurden, haben auch eine Reduzierung des Rentenfaktors erfahren.

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Die GfV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucherrechte zu stärken und durchzusetzen. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung werden Sie an eine unserer renommierten Partnerkanzleien vermittelt, die sich Ihrem Fall annimmt. Hier wird die Rechtmäßigkeit Ihrer Rentenkürzung genau untersucht. Ihr Experte für Verbraucherschutz bespricht mit Ihnen die Erfolgschancen einer Klage sowie das weitere Vorgehen.


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Interview mit Rechtsanwalt Florian Kohnle zur Rentenfaktor-Kürzung bei Riester-Renten

Für zahlreiche Sparer erweist sich die Riester- und Rürup-Rente weniger gewinnbringend als erhofft – Interview mit Rechtsanwalt Florian Kohnle

Viele Versicherer haben ihren Kunden eine nachträgliche Herabsetzung des Rentenfaktors auferlegt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Sparer, die in ihre private Altersvorsorge investiert haben. Die derzeitige Niedrigzinsphase sowie die kontinuierlich steigende Lebenserwartung führen die Versicherer als Begründung auf.

Die GfV hat in einem Interview Rechtsanwalt Florian Kohnle befragt. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Riester- und Rürup-Renten. Haben Verbraucher diese Herabsetzung hinzunehmen? Was ist die Folge einer solchen nachträglichen Rentenkürzung?


GfV: Herr Kohnle, ist es Versicherungen gestattet, den Rentenfaktor beliebig zu senken?

Rechtsanwalt Kohnle: Es ist zu differenzieren, ob die Versicherung dem Versicherten einen uneingeschränkten Rentenfaktor zugesichert hat, oder ob in den Vertrags-Bedingungen eine Anpassungsklausel verankert ist.

Dem LG Köln zufolge ist es Versicherungen (in dem Fall die Zurich) nicht gestattet, im Nachhinein den Rentenfaktor einseitig zu senken. Treuhändlerklauseln, die in den AGB älterer Verträge zu finden sind, sowie das Berufen auf § 163 VVG in neueren Verträgen benachteiligen Verbraucher unangemessen. Die ungünstige Marktsituation wird somit unverhältnismäßig auf den Verbraucher abgewälzt. Dafür spricht, dass die Treuhändlerklausel lediglich eine Anpassung des Rentenfaktors nach unten vorsieht. Eine Anpassung bei positiver Marktentwicklung ist nicht vorgesehen.

Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher. Versicherte, die sich in laufenden Verfahren und vergleichbaren Situationen befinden, können sich auf das Urteil berufen.

Da es bislang noch kein abschließendes höchstrichterliches Urteil gibt, variieren die Entscheidungen der Gerichte. Zudem kommt es stets auf den Einzelfall und die exakte Formulierung in den Vertrags-Bedingungen an.


GfV: Können Sie derzeit beurteilen, wie viele Versicherer den Rentenfaktor reduziert haben?

Rechtsanwalt Kohnle: Unsere Erkenntnisse zeigen, dass derzeit mehrere Versicherungs-Unternehmen, einschließlich bedeutender Branchenvertreter, den Rentenfaktor reduziert haben. Dazu gehören neben der Zurich VHV, Allianz, AXA und die R und V Lebensversicherung.


GfV: Besteht die Möglichkeit, dass bei einigen Versicherungs-Unternehmen aktuell keine Herabstufung des Rentenfaktors zu erwarten ist?

Rechtsanwalt Kohnle: Um eine Herabstufung des Rentenfaktors vornehmen zu können, muss das der Versicherer bei Vertragsabschluss in Betracht gezogen und sich vorbehalten haben. Dies unterscheidet sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen erheblich. Somit möchte ich an dieser Stelle keine Vermutungen über spezifische Firmen anstellen. Im Prinzip dürften jedoch die meisten Versicherer ein Interesse an einer Reduzierung des Rentenfaktors haben, da die Kapitalmarkt-Situation für alle Versicherer sehr ähnlich ist.


GfV: Was raten Sie einem Versicherten, wenn er sich gegen die Herabsetzung wehren möchte? Soll der Riester-Sparer selbst Widerspruch einreichen oder hierfür einen Fachanwalt hinzuziehen?

Rechtsanwalt Kohnle: Es obliegt jedem Kunden selbst, einen Widerspruch bei der Versicherung einzureichen, oder diesbezüglich einen Fachanwalt zur Rate zu ziehen. Jedoch hat der Versicherungs-Nehmer mit einem ablehnenden Schreiben seitens der Versicherung zu rechnen. Infolgedessen bleibt lediglich eine gerichtliche Kontrolle, weshalb der Verbraucher in diesem Fall auf einen Fachanwalt für Versicherungsrecht angewiesen ist.


GfV: Im Falle einer Klage gegen die Versicherung: Welchen Prozessausgang kann der Verbraucher erwarten?

Rechtsanwalt Kohnle: Dem Versicherten muss klar sein, dass ein solches Verfahren bis zu drei Jahre dauern kann. Welchen Ausgang der Prozess nehmen wird, lässt sich nur anhand der Treuhänderklausel sowie der Herabsetzung des Rentenfaktors beurteilen. Generell ist jedoch anzunehmen, dass aufgrund des Urteils vom LG Köln die Erfolgsaussichten und Chancen für die Verbraucher hoch sind.


GfV: Wie stellen Versicherte fest, ob Anpassungen des Rentenfaktors seitens der Versicherung überhaupt legitim sind?

Rechtsanwalt Kohnle: Zunächst sollten Versicherte ihre Verträge sowie den Versicherungsschein sorgfältig prüfen. So lässt sich feststellen, ob ihnen der Rentenfaktor verbindlich zugesagt wurde oder ob sich die Versicherung eine Anpassung vorbehalten hat. Meist ist jedoch für Laien nicht beurteilbar, ob die Anpassung wirksam ist.


GfV: Lassen es Versicherungen eher auf einen Vergleich ankommen oder ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen?

Rechtsanwalt Kohnle: Basierend auf meiner langjährigen Erfahrung lässt sich sagen, dass die meisten Versicherungs-Unternehmen den Instanzenweg beschreiten. Erst wenn eine Verurteilung droht, macht die Versicherung ein Vergleichsangebot. Allerdings ist es trotzdem ratsam, gegen die Rentenkürzung vorzugehen, schließlich geht es dabei um die finanzielle Sicherheit der Rente.


GfV: Vielen Dank für das Beantworten unserer Fragen, Herr Kohnle!

Das Interview führte Tina Stellwag

Allianz in der Kritik: Kürzungsklausel der Riester-Rente laut LG Stuttgart unzulässig

Seit dem 17. April 2023 beschäftigt sich das Landgericht Stuttgart mit der Kürzungsklausel der Allianz Riester-Versicherung. Das Gericht kritisiert die Vorgehensweise des Dax-Unternehmens, da die Klausel dazu führt, dass die Rente eines Versicherten erheblich gekürzt wird. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen die Allianz. Derzeit haben sowohl die Allianz-Versicherung als auch der Verbraucherschutz die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Der Grund für den Prozess ist die angekündigte Kürzung der staatlich geförderten Riester-Rente durch die Allianz. Während einer Niedrigzinsphase reduzierte die Versicherung den Rentenfaktor ihrer Riester-Policen, obwohl dieser vertraglich festgelegt ist. Dadurch werden die zu erwartenden Rentenbeiträge reduziert. Die Allianz beruft sich dabei auf die Treuhänderklausel, die in der Branche üblich ist. Das bedeutet, dass Anbieter der Versicherungen bislang einseitig die vertraglich vereinbarten Rentenbeiträge kürzen konnten. Aufgrund dieser umstrittenen Klausel bekam die Allianz eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Versicherung ignorierte diese allerdings. Aus diesem Grund leitete der Verbraucherschutz rechtliche Schritte ein.


Allianz gibt Treuhänderklausel als Rechtfertigungsgrund an


Im Jahr 2006 verkaufte die Allianz einem Riester-Sparer die staatlich geförderte Renten-Versicherung "Riester Rente Invest Garantie". Der Vertrag versprach dem Sparer eine Monatsrente von 38,74 € pro 10.000 € Versicherungswert. Doch die Allianz kürzte den Rentenfaktor um etwa 20 Prozent, wodurch der Sparer nur noch 30,84 € pro 10.000 € Policenwert erhielt. Die Versicherung versteckt sich hierbei hinter der Treuhänderklausel und rechtfertigt damit ihr Vorgehen.


Ein ähnlicher Fall wurde kürzlich vor dem LG Köln verhandelt, bei dem eine Klausel der Versicherung Zurich Deutscher Herold als unwirksam erklärt wurde. Diese Klausel hätte es der Versicherung ermöglicht, die auf Investmentfonds basierende Riester-Versicherung um etwa 25 Prozent zu reduzieren.


Gemäß Verbraucherschutz ist Treuhänderklausel unzulässig

Die Allianz rechtfertigte sich mit folgenden Gründen für die Rentenfaktor-Kürzung:

  • Rückgang der Renditen am Kapitalmarkt
  • langanhaltende Niedrigzinsphase

Nach etlichen Kundenbeschwerden verkündete die Allianz, den Rentenfaktor wieder anzuheben, wenn sich die Gegebenheiten ändern würden. Die Allianz ging weder auf genaue Umstände noch auf Berechnungs-Parameter genauer ein. Außerdem gibt die Versicherung zum aktuellen Verfahren keine Stellungnahme ab.


Die Allianz räumt sich tatsächlich ein einseitiges Recht zur Kürzung der Renten ein. Allerdings sieht sich der Konzern nicht in der Pflicht die Renten zu erhöhen, wenn sich der Kapitalmarkt positiv entwickelt. Verbraucherschützer möchten mit ihrer Klage nun erzielen, dass Riester-Kunden finanziell entschädigt werden. Es wird geschätzt, dass dies etwa 700.000 Riester-Policen betrifft, jedoch sind dies nur Schätzungen für die Allianz. Andere Versicherungen gehen ähnlich vor. Daher müssen Millionen Riester-Verträge überprüft werden, was zu vielen Mahnungen und Klagen gegen Versicherungen führen wird.


Sie befürchten, von einer Kürzung Ihrer Riester-Rente betroffen zu sein?



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Abschied von der Riester-Rente: Warum es Zeit ist, umzudenken

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse und Steuer-Erleichterungen gefördert wird. Sinn und Zweck ist, das private Sparen zu fördern und die wachsende Rentenlücke auszugleichen. Trotz dieser Förderungen ist die Riester-Rente als Vorsorgemodell jedoch oft nicht sinnvoll.

20 Jahre nach dem Start der Riester-Rente ist von der rosig versprochenen Rente nicht mehr viel übrig geblieben: Etliche Gelder und Zuschüsse sind in das Rentenmodell geflossen. Letztendlich zeigt sich, dass die Riester-Rente oft nicht rentabel genug ist. Während es für Kunden, die hohe staatliche Zulagen erhalten, wie zum Beispiel Geringverdiener oder Familien mit Kindern, individuell lohnenswert sein kann, Riester-Sparverträge abzuschließen, sind viele Angebote aus gesellschaftlicher Sicht ineffizient.


Riester-Rente: Hohe Kosten und schwindende Nachfrage

Die Nachfrage nach Riester-Verträgen lässt zu wünschen übrig, da immer mehr Menschen ihre Verträge bei Versicherungs- und Investmentgesellschaften kündigen. Obwohl derzeit insgesamt fast 16,1 Millionen Riester-Verträge angeboten werden, wird schätzungsweise jeder fünfte Vertrag gar nicht mehr bespart.

Eine mögliche Ursache für die wachsende Zurückhaltung von Kunden sind die hohen Kosten, die Anbieter oft verschweigen. Finanzwende hat deshalb Ende 2020 die Muster-Produktinformationsblätter von 65 Riester-Rentenversicherungen untersucht und herausgefunden, dass bei einem durchschnittlichen Vertrag fast ein Viertel der eingezahlten Beiträge in Kosten fließt. In einigen Fällen betragen die Kosten sogar 38 von 100 Euro. Dieses Geld steht dann nicht mehr für die Altersvorsorge zur Verfügung.


Reformbedarf bei der Riester-Rente: Kostenprobleme und fehlende Effektivität

Fraglich ist, ob sich das Kostenproblem einfach durch Reformen lösen lässt. Trotz mehr als 20 Jahren Zeit, um ihre Kosten zu senken, haben die Versicherungs-Unternehmen kaum Fortschritte in dieser Hinsicht gemacht. Das eigentliche Ziel, die Rentenlücke effektiv zu schließen, wird somit häufig verfehlt.

Darüber hinaus wird die staatliche Förderung der Riester-Rente aus Steuergeldern finanziert, für die alle Bürger aufkommen müssen. Seit dem Start des Programms bis Ende 2020 wurden mehr als 50 Milliarden Euro aufgewendet. Es ist dringend notwendig, dass dieses Geld in effektive Vorsorgemodelle für alle fließt und tatsächlich den Sparern zugutekommt.


Riester-Rente: Ein Systemwechsel ist notwendig

Was muss nun getan werden, um das Problem der Riester-Rente zu lösen? Laut Finanzwende und anderen Organisationen ist ein echter Systemwechsel notwendig. Ein staatlich organisiertes Vorsorgeprodukt, das sich an dem bewährten schwedischen Vorsorgefonds orientiert, wäre eine Lösung. Der schwedische Vorsorgefonds kommt mit einem Bruchteil der Kosten von Riester-Rentenversicherungen aus und würde somit eine kostengünstige Alternative bieten. Trotzdem ist bislang kein konkreter Neustart in Sicht. Es bleibt wichtig, das Thema im Fokus zu halten und sich weiterhin für eine effektive Lösung des Problems stark zu machen.


Unzulässige Rentenkürzung durch Versicherer bei Riester-Renten

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Niedrigzinsphase haben sich Versicherer vorbehalten, nachträglich und einseitig die Rente von Riester-Sparern zu kürzen. Dies zu Unrecht, wie das Landgericht Köln entschied. Geklagt hatte ein Riester-Sparer, dessen Rentenfaktor von ursprünglich 37 Euro je 10.000 Sparkapital auf 28 Euro je 10.000 Euro von seiner Versicherungs-Gesellschaft herabgesetzt wurde: ein Minus von rund 25 Prozent.

Das Gericht ist der Ansicht, dass in dem vorliegenden Fall die Rente nicht einfach gekürzt werden durfte, da der Versicherte auf den garantierten Rentenfaktor im Versicherungsschein vertrauen durfte. Die nachträgliche Herabsetzung der Rente findet zudem keine gesetzliche Grundlage. Die beklagte Versicherungsgesellschaft Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung muss dem Kläger die ursprünglich zugesagte Rente zum Renteneintritt auszahlen.


Ihre Riester-Rente wurde nachträglich gekürzt? – Wenden Sie sich an die GfV!

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