Immer noch schwebt das ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über dem Kopf der Schufa wie ein Damoklesschwert. Denn der EuGH hat zu entscheiden, ob das Scoring-Verfahren der Schufa rechtswidrig ist. Folgt das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts, wäre das der Fall. Und für die Schufa ein verheerendes Urteil.
Konkret funktioniert das Scoring-Verfahren folgendermaßen: Die Schufa sammelt von allen Bürgern Informationen zur Kreditwürdigkeit. Relevante Informationen sind zum Beispiel laufende Kredite und Konten, Anzahl an Kreditkarten, Zahlungsrückstände und offene Forderungen. Nicht alle Parameter sind bekannt. Schließlich sind die Berechnungs-Grundlagen der Schufa weitestgehend ein gut gehütetes Betriebsgeheimnis.
Anhand der gesammelten Daten errechnet die Schufa die Kreditwürdigkeit und gibt diesen Bonitätsscore an Vertragspartner weiter. Dazu zählen zum Beispiel Finanzinstitute, Kommunikations-Unternehmen und alle Konzerne, die ein Interesse an der Bonität von Verbrauchern haben. Ist der Bonitätsscore zu schlecht? Dann ist es für potenzielle Kunden nahezu unmöglich, einen Kredit zu erhalten oder einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist für Verbraucher dann stark eingeschränkt.
Das Problem hierbei ist: Die Berechnung des Bonitätsscores findet automatisiert durch einen Computer statt. Das lässt vermuten, dass sich Banken und andere Unternehmen komplett auf das Scoring-Verfahren der Schufa verlassen, ohne dass ein weiterer Mitarbeiter den Fall prüft. Folglich würde das bedeuten, dass die Entscheidung, ob ein Finanzinstitut oder ein Unternehmen mit einem Verbraucher einen Vertrag abschließt, rein automatisch, ohne menschliches Zutun abläuft. Eine Maschine entscheidet dann über das Leben eines Menschen. Das wäre weder datenschutzrechtlich noch moralisch zulässig. Daraus resultiert die zentrale Frage, die sich hier (auch für den EuGH) stellt: Ist das Scoring-Verfahren der Schufa zulässig?
Vermutlich wendet sich aus diesem Grund die Schufa derzeit schriftlich an ihre Geschäftspartner. Die Auskunftei fordert darin scheinbar von ihren Kunden eine Bestätigung. Diese sollen schriftlich bekräftigen, dass für sie der Schufa-Score gar nicht so relevant ist und somit nicht zwangsläufig zur Ablehnung eines Vertrags führt. Unseres Erachtens stellt das die Schufa aber auf ihrer Website anders dar. Dort schreibt die Auskunftei, das Scoring sei „eine sehr wichtige Information für Unternehmen oder Banken“.
Wenn der EuGH über die Schufa entscheidet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts folgt. Für die Schufa stellt das momentan eine reale Gefahr dar. Nun bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis der EuGH demnächst kommen wird.