1. Leistungsumfang / Geltungsbereich
Die Geld-zurück-Garantie betrifft ausschließlich die Löschung eines SCHUFA-Eintrags. Unser Leistungsversprechen lautet daher: Wir entfernen für Sie mindestens eine personenbezogene Information, die rechtswidrig in Ihrer Datenkopie gespeichert ist.
Dabei veranlassen wir für Sie die Löschung ausschließlich der Daten, hinsichtlich derer uns Erkenntnisse vorliegen, dass sie eine negative Wirkung auf Ihre seitens der SCHUFA erstellten Bonitätsscorewerte entfalten. Die Löschung betrifft einen aus unserer Sicht nachteiligen Eintrag in Ihrer SCHUFA-Datenkopie. Nachteilig bedeutet: Diesen Einträgen kommt, wie aus öffentlichen Aussagen der SCHUFA Holding AG ersichtlich ist, eine negative Wirkung auf Ihre Bonität zu.
Mit dem Erhalt der auf die Löschung folgenden SCHUFA-Auskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) ist der Eintrag entfernt – das garantieren wir Ihnen!
Stellen wir im Rahmen der Vorprüfung fest, dass in Ihrem SCHUFA-Datensatz keine rechtswidrig gespeicherten Daten enthalten sind oder die Löschung des Eintrages aus sonstigen Gründen nicht erreicht werden kann, werden Sie im Anschluss darüber informiert und erhalten das Geld vollständig zurückerstattet.
Sollte die Löschung auch nach erfolgter positiver Vorprüfung nicht gelingen und der Eintrag nach wie vor in Ihrer Datenkopie fortbestehen, erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls Ihr Geld vollumfänglich zurück.
Die Geld-zurück-Garantie beschränkt weder Ihr gesetzliches Widerrufsrecht noch schränkt Sie die weiterhin vollumfänglich zu Ihren Gunsten geltenden gesetzlichen Regelungen in sonstiger Weise ein. Die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften werden von dem hiesigen Garantieversprechen nicht berührt. Die Garantie stellt vielmehr eine freiwillige Leistung der auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei Wawra und Gaibler Rechtsanwalts GmbH dar und gewährt Ihnen somit einen weitergehenden Schutz.
2. Ablauf der Löschung
Nach verbindlicher Beauftragung der Kanzlei Wawra & Gaibler und vollständigem Erhalt der erforderlichen Unterlagen, prüfen unsere SCHUFA-Rechtsexperten Ihre bei der SCHUFA Holding AG gespeicherten personenbezogenen Daten auf das Vorhandensein rechtswidrig gespeicherter Daten.
Bei positiver Vorprüfung erhalten Sie eine Mitteilung, wonach Sie über die in Ihrem konkreten Einzelfall vorzunehmende Löschung informiert werden. Die Löschung der personenbezogenen Daten aus dem SCHUFA-Datensatz wird direkt im Anschluss bequem und ohne weitere Umwege für Sie veranlasst und somit innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Mit dem Erhalt der auf die Löschung folgenden SCHUFA-Auskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) ist der Eintrag entfernt – das garantieren wir Ihnen! Sollte die Löschung der Daten trotz positiver Vorprüfung nicht gelingen, erhalten Sie Ihr Geld somit zurück.
Stellen wir im Rahmen der Vorprüfung bereits fest, dass eine Löschung nicht erreicht werden kann, bzw. Ihre SCHUFA Datenkopie keine rechtswidrig gespeicherten Daten enthält, deren Entfernung wir auf diesem Wege veranlassen können, werden wir Sie im Anschluss ebenfalls darüber informieren und Sie erhalten Ihr Geld vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche aus gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzungen für den Garantieanspruch
Mit Eintritt des Garantiefalles wird Ihr Rückerstattungsanspruch wirksam. Die Rückzahlung erfolgt binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Mitteilung, dass die Löschung durch die Kanzlei nicht veranlasst werden kann. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
4. Vorliegen eines Garantiefalles
Der Garantiefall ist eingetreten, sobald verbindlich feststeht, dass das Leistungsversprechen (vgl. hierzu Punkt 1. - Leistungsumfang) seitens der Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwälte nicht erbracht werden kann, d.h. eine Löschung von mindestens einer bei der SCHUFA Holding AG rechtswidrig gespeicherten personenbezogenen Information, nicht erfolgen kann.
Die verbindliche Feststellung des Garantiefalles und dessen Mitteilung wird entweder bereits im Rahmen der Vorprüfung erfolgen oder nach erfolgloser Durchführung der Löschung der betreffenden Daten bei der SCHUFA Holding AG. Diese Feststellung erfolgt durch die beauftragte Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH. Sie ergeht im zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ist darüber hinaus an keine weiteren zeitlichen Bedingungen gebunden.
Die Garantie unterliegt darüber hinaus keinen Ausübungsfristen oder sonstigen zeitlichen Beschränkungen. Es gelten neben den Garantiebedingungen die gesetzlichen Vorschriften.
5. Das ist in der Garantie nicht enthalten:
Die Löschung wird in aller Regel zu einer positiven Veränderung ihrer Bonitätsscorewerte führen. Da der konkrete Einfluss, d.h. die Gewichtung der jeweiligen Eintragung ein bislang ungelüftetes Geschäftsgeheimnis darstellt, können wir diesbezüglich keine näheren Garantien aussprechen.
Wir bitten um Verständnis dahingehend, dass wir keine Garantie hinsichtlich der Tatsachen abgeben können, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten sind. Es kann leider zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden, dass es zeitgleich zu einer unsererseits veranlassten Löschung wiederum zu einem weiteren „Negativeintrag“ mit entsprechendem Einfluss auf die Bonitätsscorewerte kommt.
Auch wenn die unsererseits veranlasste Löschung in aller Regel zu einer positiven Veränderung Ihrer Bonitätsscorwerte führt, ist in dem Versprechen eine Garantie hinsichtlich einer nach Löschung erfolgten Heraufsetzung der Bonitätsscorewerte nicht enthalten.
Warum können wir Ihnen trotzdem nicht versprechen, dass Ihr Score nach der Löschung wieder „im grünen Bereich“ ist? Wir haben während des Lösch-Vorganges keinen Einfluss darauf, dass die SCHUFA Holding AG weitere Daten und Eintragungen zu Ihrer Person speichert. Es kann daher die Situation eintreten, dass sich der Ihrerseits ausgewiesene SCHUFA-Score trotz Löschung aufgrund von Überschneidungen nicht verbessert.