Datenleck - kostenloser Online-Check

Jetzt kostenlosen Datencheck durchführen und bis zu 5.000 Euro Schadensersatz erhalten! Sofort-Check - ohne Anmeldung und vollständig anonym. Kein Kostenrisiko. Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Partnerkanzleien.



Ihre vom Datenleck betroffene E-Mail-Adresse

Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um zu überprüfen, ob diese sowie Ihre dazugehörigen höchstpersönlichen Daten geleakt wurden. Etlichen Unternehmen (z.B. AOK, Twitter, LinkedIn, Deezer, Vodafone, Deutsche Bank, MotelOne sowie vielen weiteren) sind persönliche Daten ihrer Kunden abhanden gekommen, d.h. auch Sie sind sehr wahrscheinlich Opfer eines Datenlecks.

Ihre vom Datenleck betroffene Mobilnummer

Geben Sie hier zudem Ihre Mobilfunknummer an, die Sie im Jahr 2019 besessen haben (bitte ohne 0 am Anfang). Hierdurch kann überprüft werden, ob Sie ggf. zusätzlich vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Ihre Mobilfunknummer wird nicht gespeichert, nur zur Überprüfung dieses Tests verwendet und anschließend wieder gelöscht.

Keine Sorge: Direkt nach Eingabe Ihrer Daten erscheint das Prüfergebnis ausschließlich für Sie sichtbar. Nur falls Sie betroffen sind und erst wenn Sie danach auf Aufforderung weitere Daten eingeben, werden wir Ihre Daten an eine unserer Partnerkanzleien zur kostenlosen und unverbindlichen Prüfung von Schadenersatzansprüchen übermitteln.

Hinweis: Wir verwenden Ihre Mobilfunknummer zur Überprüfung, ob Sie von Datenlecks betroffen sind. Die Verarbeitung ist erforderlich, da die beauftragte Überprüfung sonst nicht möglich ist, Art. 6 (1) lit. b DS-GVO.

Wir helfen Ihnen, die Schadensersatzansprüche gegen große Konzerne zu prüfen!
1. Prüfen Sie mittels Eingabe Ihrer Handynummer oder E-Mail-Adresse, ob Sie betroffen sind (s.o).
2. Falls Sie betroffen sind: Formular mit den notwendigen Angaben ausfüllen.
3. Unsere Partnerkanzleien schauen sich Ihren Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche für Sie.
4. Die Erstberatung unserer Partnerkanzleien ist für Sie kostenfrei.

GLÜCKWUNSCH – Sie sind aktuell NICHT von einem Datenleck betroffen.

Sie sind von einem Datenleck betroffen.
Sensible Informationen wie Namen, Passwörter, Anschrift und Bankkontodaten, wurden im Zusammenhang mit Ihrer E-Mail-Adresse/Handynummer frei im Internet gefunden.
Unseres Erachtens steht Ihnen daher ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000 Euro gegen diese Unternehmen zu. Füllen Sie jetzt das untenstehende Formular aus, und erfahren Sie noch heute, warum Verbraucher uns positiv bewerten. Wir machen Ihr Recht zu Geld!
Sie sind von folgenden Datenlecks betroffen:

    Jetzt Schadensersatz fordern ohne Kostenrisiko!

    Die betroffene E-Mail-Adresse
    (falls von betroffener E-Mail-Adresse abweichend)

    Bitte laden Sie hier Ihre Rechtsschutzversicherung hoch (sofern Sie versichert sind und die Daten gerade zur Verfügung haben):
    Max. Upload-Größe 5MB

    Falls Ihnen der Name Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsschein-Nr. nicht zur Hand liegen, lassen Sie bitte diese beiden Felder frei.

    * Pflichtfeld

    Hier finden Sie eine kleine Auswahl aktueller Urteile, in welchen entsprechend betroffene Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen von bis zu 5.000€ verurteilt wurden:

    • Landgericht Stuttgart Urteil vom 03.11.2023, Az. 52 O 14/23
    • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2023, Az. 10 O 133/23
    • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.10.2023, Az. 10 O 2852/22
    • Landgericht Hof Urteil vom 29.09.2023, Az. 33 O 99/22
    • Landgericht Hannover Urteil vom 28.09.2023, Az. 13 O 63/23
    • Amtsgericht Traunstein Versäumnisurteil vom 22.09.2023, Az. 319 C 432/23
    • Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 21.09.2023, Az. 3 O 50/23
    • Landgericht Verden, Urteil vom 01.09.2023, Az. 2 O 115/22
    • Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2023, Az. 13 O 1/23
    • Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 157/22
    • Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 04.08.2023, Az. 2-27 O 194/22
    • Landgericht Berlin, Urteil vom 28.07.2023, Az. 14 O 149/2
    • Landgericht Hannover, Urteil vom 24.07.2023, Az. 13 O 63/22
    • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.06.2023, Az. 54 O 60/22
    • Landgericht Chemnitz, Urteil vom 19.06.2023, Az. 1 O 845/22
    • Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 16.06.2023, Az. 85 O 1810/22
    • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 26.05.2023, Az. 24 O 65/22

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