Wie sichere ich jetzt meine Daten?
Ändern Sie Ihre Passwörter. Außerdem ist Vorsicht geboten bei eingehenden Mails unbekannter Absender. Betroffene melden vermehrt Phishing-Attacken. Betrüger versuchen so, weitere Daten wie Zahlungs-Informationen abzugreifen. Die schlimmste Folge ist Identitätsmissbrauch.
Ist Deezer schuld an der Datenpanne?
Daten-Verarbeiter, also jeder der Daten annimmt und speichert, hat die Pflicht, diese ausreichend zu sichern. Kommt es dennoch zu einer Datenpanne, ist es die Pflicht der Verantwortlichen, die Betroffenen zu informieren. Dies ergibt sich aus Art. 34 DSGVO. Darin heißt es, dass betroffene Personen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind.
Wie finde ich heraus, ob ich betroffen bin?
Geben Sie einfach in unserem kostenfreien Datenleck-Checker die E-Mail-Adresse ein, die Sie auch für die Registrierung bei Deezer verwendet haben. Sie erfahren sofort, ob Sie vom Deezer-Datenleck betroffen sind.
Wie geht die GfV gegen Deezer vor?
Die Gesellschaft für Verbraucherschutz vermittelt Sie an einen Rechtsanwalt, der auf Verbraucherschutz spezialisiert ist. Dieser hilft Ihnen, Ihren Schadensersatz-Anspruch gegen Deezer durchzusetzen. Die GfV hat das Ziel, Verbrauchern zu helfen, leichter ihre Rechte gegen große Konzerne durchzusetzen. Daher ermittelt Ihr Anwalt zunächst Ihren Anspruch auf Datenauskunft aus Art. 15 DSGVO. Danach setzt dieser Ihren Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie durch.
Warum habe ich einen Schadensersatz-Anspruch gegen Deezer?
Der Anspruch gegen Deezer ergibt sich nicht zwangsläufig aus einem materiellen Schaden, sondern aus der Verletzung Ihrer Datensicherheit. Daher haben Sie gegen Deezer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Wie hoch ist der Schadensersatz gegen Deezer?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Art. 82 DSGV. Je nach Stärke des Eingriffs in Ihre Datensicherheit ergibt sich die Höhe Ihres Anspruchs. Dabei ist relevant:
- Art der Daten, die betroffen sind (Telefonnummer, E-Mail, Adresse, Kontodaten)
- Art des Verstoßes (Weitergabe der Daten an Dritte, Daten-Bearbeitung ohne Zustimmung, Zulassen des Datendiebstahls)
- Dauer des Verstoßes
- Sichtbarkeit der Daten (Telefonbuch, eigene Veröffentlichung)
- Nichtanzeige des Datenverstoßes durch den Datenverarbeiter nach Anfrage gem. Art. 15 DSGVO
Erreichen Sie bis zu 5000 € Schadensersatz! Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich Ihre Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.