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Riesiges LinkedIn-Datenleck: Nahezu alle LinkedIn-Nutzer sind betroffen

Es ist wieder so weit: Ein weiteres massives Datenleck macht die Runde. Diesmal sind die Daten von über 700 Millionen LinkedIn-Nutzern betroffen. Von weltweit 756 Millionen Usern sind die Daten von unglaublichen 93 Prozent öffentlich zugänglich. Die Folgen eines solchen Datenlecks können für Betroffene gravierend sein. LinkedIn-Nutzern steht ein Auskunftsrecht oder unter Umständen sogar Schadensersatz zu. Wenn Sie sich fragen, ob auch Sie vom Datenleck betroffen sind und was Sie in diesem Fall tun können, finden Sie hier die Antworten.


LinkedIn-Datenleck: Was war passiert?


Erst neulich hatten Verbraucher von dem enormen Facebook-Datenleck erfahren, bei dem die Daten von über 553 Millionen Facebook-Accounts in einem Hacker-Forum frei zugänglich waren. Nun gibt es auch schon den nächsten Datenskandal von erschreckendem Ausmaß: Im Juni dieses Jahres wurde bekannt, dass Unbekannte die Daten von etwa 700 Millionen LinkedIn-Nutzern im Darknet zum Verkauf angeboten haben. Bereits im April 2021 war LinkedIn Opfer von einem solchen Hackerangriff geworden. Von aktuell 756 Millionen Nutzer ist diesmal aber fast jeder von dem Datenleck betroffen. Die geklauten Datensätze beinhalten weitaus mehr hochsensible Daten, als auf den öffentlich Nutzerprofilen einzusehen sind. Die erbeuteten Daten stehen auf Hackerforen immer noch für 5000 US-Dollar zum Verkauf. Die Unbekannten haben die Datensätze von etwa einer Million Nutzern ins Darknet gestellt, damit Interessierte die Echtheit der Informationen überprüfen können. Somit ist bekannt, um welche Art von Daten es sich handelt.
Betroffen sind unter anderem Vor- und Nachnamen, E-Mailadressen, Postanschriften, Telefonnummern, Links zu weiteren Social-Media-Accounts als auch Informationen über den beruflichen Werdegang. Das Ausmaß ist erschreckend und ein drastischer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung!

Wie äußerte sich LinkedIn zu dem Vorfall?

Um vermutlich etwaige Klagen von Nutzern abzuwehren, erklärte ein Sprecher von LinkedIn, dass es kein Datenleck gegeben hat. Die veröffentlichten Datensätze seien lediglich solche, die von jedem über das Nutzerprofil einzusehen sind. Außerdem sollen laut LinkedIn die geklauten Daten veraltet sein, da sie angeblich aus dem Datenleck von April 2021 stammen sollen. LinkedIn hat angekündigt, gegen das Scraping von Mitgliederdaten vorzugehen. In dem Statement heißt es außerdem, dass man ständig an der Verbesserung der Sicherheit der Daten arbeitet und seine Mitglieder bestmöglich schützen möchte - was nicht ungewöhnlich für Unternehmen ist, die in einer solchen Situation betroffen sind. Diese übliche Propaganda sollte Sie nicht zufriedenstellen. LinkedIn ist fahrlässig mit Ihren persönlichen Daten umgegangen und hat nun dafür einzustehen.


Scraping: Wie konnten die Datensätze an die Öffentlichkeit geraten?


Die Experten des Karriere-Netzwerks LinkedIn sowie externe Datenexperten ermitteln derzeit die Quelle des Datenlecks. Bisher ist bekannt, dass die betroffenen Daten von der Plattform selbst stammen, aber auch von anderen externen Quellen. Ob die Daten erst jetzt abgerufen wurden oder bereits im April dieses Jahres im Zuge eines früheren Leaks in Umlauf gebracht wurden, ist noch unklar. Vorliegend handelt es sich vermutlich um einen Fall von Scraping. Scraping ist die automatische Erhebung von Daten von Webseiten, um diese anschließend zu analysieren oder anderweitig zu verwerten. Dabei werden viele verschiedene Arten von Informationen gesammelt, um benutzerspezifische Vorschläge oder Verlinkungen zu erstellen. Durch solche Schnittstellen können Cyberkriminelle eindringen. Tatsächlich gab der unbekannte Anbieter der Daten wohl selbst in einem Chatverlauf an, dass er die Daten über eine LinkedIn-API gezogen hat.


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Welche Folgen bringt das LinkedIn-Datenleck mit sich?

Betroffene LinkedIn-Nutzer müssen nun mit unangenehmen Folgen des Datendiebstahls rechnen. Durch die gestohlenen E-Mail-Adressen ist ein erhöhtes Aufkommen an Spam und Phishing-Nachrichten zu befürchten. Je nachdem, wie viele persönliche Daten in den LinkedIn-Profilen hinterlegt wurden, kann es auch zu Fällen von Identitätsdiebstahl oder gehackten Accounts kommen.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Maschen, die es Betrügern ermöglicht weitere personenbezogene Daten abzugreifen:


Phishing


Phishing ist das Versenden gefälschter E-Mails, die dazu bestimmt sind, Menschen in die Falle eines Betrugs zu locken. Phishing-Mails haben häufig das Ziel, dass das Opfer Finanzinformationen, Zugangsdaten oder anderen sensiblen Daten preisgibt.

Eine Phishing-Kampagne ist ein Angriff, der sich als harmlose E-Mail tarnt. Der Angreifer versucht, die E-Mail so zu gestalten, dass sie einer legitimen Firma nachempfunden wird. Je mehr Elemente der E-Mail dieser tatsächlichen Firma ähneln, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Angriff erfolgreich ist.
Oft ist es das Ziel der Angreifer, an persönliche Daten oder Zugangsdaten zu gelangen. Dies geschieht häufig, indem die Phishing-E-Mail ein Gefühl von Dringlichkeit vermittelt und die Person daraufhin unter Druck setzt. In vielen Fällen drohen sie mit Sperrung des Accounts oder finanziellen Verlusten. Manchmal gaukeln sie der Person auch vor, ihr Job stünde auf dem Spiel. Da Phishing-E-Mails oft sehr überzeugend wirken, neigen Menschen dazu, ohne groß nachzudenken auf die Forderungen einzugehen. Meist erst im Nachhinein fallen ihnen jedoch Warnzeichen auf und sie erkennen, dass die E-Mail suspekt war.
Um sich vor solchen Angriffen zu schützen, sollten Verbraucher regelmäßig Ihre Passwörter ändern und nicht auf die eingebetteten Links klicken. Seien Sie stets vorsichtig und geben Sie Kreditkartendaten nur mit Bedacht heraus.


Vishing


Eine weitere Mache des Datenmissbrauchs ist das sogenannte „Vishing“. Diese Methode ist mit dem eben dargestellten Phising verwandt und verfolgt auch die gleichen Ziele, erfolgt allerdings am Telefon. Vishing ist eine telefonbasierte Form des Betrugs, bei der gefälschte Telefonnummern, Stimmveränderungssoftware, Textnachrichten und Social Engineering eingesetzt werden, um Opfer zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu verleiten. Bei Vishing-Betrügereien wird in der Regel eine Stimmimitation verwendet.
Betrüger recherchieren vorab in den sozialen Medien nach persönlichen Informationen, um sich das Vertrauen der Menschen zu erschleichen. Wenn Anrufer solche Details von Ihnen kennen, müssen Sie misstrauisch bleiben. Lassen Sie sich immer die Telefonnummer geben und kündigen Sie einen Rückruf an. So gewinnen Sie Zeit, können das Gespräch reflektieren und die Telefonnummer selbst überprüfen. Bedenken Sie: Rufen Sie nicht die Nummer im Display zurück, denn diese kann gefälscht sein.
Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Geben Sie niemals Passwörter oder Kartendetails telefonisch weiter. Finanzinstitute oder Banken würden Sie niemals anrufen, um solche kritischen Informationen zu erfahren.


Smishing


Kriminelle können auch per SMS Daten stehlen. Wenn Sie Smishing ("SMS" und "Phishing") zum Opfer fallen, erhalten Sie eine Textnachricht, in der Sie aufgefordert werden, einem Link zu folgen oder eine Telefonnummer anzurufen. Dadurch soll Ihr Konto angeblich "überprüft" oder "aktualisiert" werden. Dieser Link führt Sie jedoch zu einer gefälschten Webseite oder zu einem Kriminellen, der sich als Angestellter eines tatsächlich existierenden Unternehmens ausgibt. Oft ist diese Betrugsmasche sehr erfolgreich, da viele Menschen eher eine fremde Textnachricht öffnen als eine unbekannte E-Mail.
Gängig ist mittlerweile eine Betrugsmethode, bei der der Empfänger dazu aufgefordert wird, ein Sicherheitsupdate umgehend zu installieren. Der in der Mitteilung enthaltende Link zum Download eines angeblichen Updates führen dann zur Installation einer Schadsoftware auf Ihrem Gerät.
Eine ebenfalls weit verbreitete Smishing-Methode ist das Versenden von SMS, die einen Link zur vermeintlichen Sendungsverfolgung von Paketen enthalten. Um sich vor solchen Smishing-Angriffen zu schützen, sollen Sie lediglich die Sendungsverfolgung auf den Webseiten der Versanddienstleister nutzen.


Identitätsdiebstahl


Eine der gravierendsten Folgen eines Datenlecks ist der Diebstahl der Identität. Kriminelle nutzen im Internet häufig die Identitäten von Verbrauchern, da Sie damit schnell Erfolge erzielen können. Sie greifen dabei auf persönliche Daten wie Namen, Geburtsdaten, Anschriften oder Kreditkarten- oder Kontonummern zurück, um in fremden Namen Abos und Verträge abzuschließen oder online Waren zu bestellen.
Die Verbraucherzentralen erhalten zahlreiche Beschwerden bezüglich Datendiebstahl. Diese betreffen Abonnements für Streaming-Dienste oder Dating-Portale, die Einrichtung kostenpflichtiger Mail-Konten bis hin zu Warenbestellungen auf Shopping-Plattformen. Meistens erfahren Betroffene vom Datendiebstahl erst, wenn sie Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten oder unbekannte Abbuchung auf ihrem Konto feststellen.
Cyberkriminelle können mittels Phising, Smishing als auch Vishing die Möglichkeit an hochsensible Daten zu gelangen. Aus diesem Grund ist bei der Abfrage von Bankverbindungen, Passwörtern und Pins besondere Vorsicht geboten. Sollten Sie mittels einer E-Mail oder einem Anruf zur Auskunft von persönlichen Informationen aufgefordert werden, sollten Sie stets die übliche Vorgehensweise und die Notwendigkeit hinterfragen.

Den Schaden, der ein Datenleck anrichten kann, ist enorm. Verbraucher sollten deshalb gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn vorgehen, denn der fahrlässige Umgang mit hochsensiblen Daten stellt einen massiven Datenschutzverstoß dar.


Die GfV berät: Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht und fordern Sie Schadensersatz

Wenn Sie verhindern möchten, dass Sie zum Opfer von Cyber-Kriminalität werden, sollten Sie überprüfen, ob Sie vom LinkedIn-Datenskandal betroffen sind. Mithilfe Ihres Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO können Sie in Erfahrung bringen, ob und welche personenbezogenen Daten von einem Datenleck oder Hackerangriff betroffen sind bzw. verarbeitet wurden. Die Datenschutzverantwortlichen von LinkedIn haben hierfür nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat Zeit.
Wenn das Unternehmen bestätigt, dass Ihr Profil betroffen ist, haben Sie nach Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn die Plattform keine Auskunft gibt, gilt dies als Verzug aufgrund Untätigkeit. Wenn Sie gerichtlich gegen den Datenmissbrauch vorgehen, können Sie neben dem Schadensersatz möglicherweise auch Kosten für den Verzugsschaden geltend machen.
Insofern auch Sie von dem LinkedIn-Datenleck betroffen sind oder Ihnen die Auskunft verweigert wird, dann sprechen Sie gern mit einen unseren Experten für Verbraucherschutzrecht. In einem unverbindlichen, kostenlosen Gespräch besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und die bevorstehenden rechtliche Schritte.


Art. 82 DSGVO: Setzten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch


Artikel 82 der DSGVO regelt Schadensersatzbegehren im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen. Danach hat jede betroffene Person, die durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Ersatz dieses Schadens.

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