Abgasskandal Hintergründe und Verbraucherrechte

Der Abgasskandal, die GFV berät!

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  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 50.000 GEPRÜFTEN ANSPRÜCHEN IN DEN BEREICHEN SCHUFA, DIESELSKANDAL, DSGVO-DATENLECKS UND WIDERRUF FINANZIERUNG
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Inhaltsverzeichnis

  • Der Abgasskandal, die GFV berät!
  • Aktuelle News zum Thema Abgasskandal/ Dieselskandal
  • Vom Abgasskandal/ Dieselskandal betroffen? Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen den Hersteller kostenfrei!
  • Abgasskandal Chronik und betroffene Modelle
    • Abgasskandal Volkswagen(gruppe)
    • Abgasskandal Mercedes
    • Abgasskandal BMW
    • Abgasskandal Opel
    • Abgasskandal Fiat, Iveco, Jeep, Alfa Romeo
    • Abgasskandal Wohnmobile
    • Abgasskandal betroffene Modelle im Überblick
    • Verjährung der einzelnen Ansprüche im Abgasskandal möglich?
    • Sensationsurteil des EuGH im Abgasskandal! Schadensersatz für Dieselfahrer!
    • Interview mit Rechtsanwältin Mader zum Abgasskandal
  • FAQ
    • Kostet die Prüfung im Abgasskandal bei der GFV etwas?
    • Wie läuft eine Prüfung bei der GFV ab?
    • Welche Kosten kommen vor Gericht auf mich zu?
    • Welche Erfolgschancen habe ich?
    • Trage ich ein Prozessrisiko?
    • Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, lohnt es sich trotzdem zu klagen, wenn ich vom Abgasskandal betroffen bin?
    • Warum kommt es zu einem Diesel Wertverlust beim Dieselskandal?
    • Wie viel Geld kann ich vom Hersteller bekommen, wenn ich vom Abgasskandal betroffen bin?
    • Bei der Aufarbeitung des Abgasskandals wurde oft von Abschalteinrichtungen gesprochen. Was ist das?
    • Was ist ein Thermofenster?
    • Ich habe eine Aufforderung bekommen ein Update durchzuführen. Soll ich das machen?
    • Ich habe bereits das Update aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?
    • Ich habe meinen Diesel bereits verkauft, kann ich trotzdem klagen?
    • Ich habe einen Gebrauchtwagen der vom Dieselskandal, bzw. Abgasskandal betroffen ist. Habe ich trotzdem Anspruch auf Schadensersatz?
    • Mein Fahrzeug ist schon älter aber auch vom Abgasskandal betroffen. Sind die Ansprüche bereits verjährt
    • Was bedeutet das Sensationsurteil des EuGH im Abgasskandal vom 21.03.2023 für Verbraucher?

Vom Abgasskandal betroffen? Die GFV berät!

Volkswagen und viele andere Hersteller haben mit ihren Abschalteinrichtungen ihre Kunden im Abgasskandal betrogen. Dabei sieht sich nicht nur Volkswagen diesen Vorwürfen zum Abgasskandal ausgesetzt, sondern auch Porsche, Seat, Skoda, BMW, Mercedes, Opel, Audi und Fiat.Dabei ist eine Abschalteinrichtung eine „Schummel-Software“, welche erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand ist oder sich im normalen Betrieb befindet. Dadurch konnten Grenzwerte einfach umgangen werden.

Dies ist nicht nur aus gesundheitlich und umweltethischen Gesichtspunkten problematisch, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Denn durch die Manipulation erleben diese Fahrzeuge einen erheblichen Wertverlust. Doch diese Betrügereien müssen Sie als Kunde und Verbraucher nicht hinnehmen. Unsere Gesellschaft für Verbraucherschutz berät Sie kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema.

Chronik des Abgasskandals und betroffene Modelle

Viele Hersteller haben mit Abschalteinrichtungen betrogen. Obwohl insbesondere VW im Zentrum des Abgasskandals, bzw. Dieselskandal stand, sind alle Dieselfahrzeughersteller am Abgasskandal, bzw. Dieselskandal beteiligt. Nachfolgend wollen wir Ihnen die wichtigsten Daten und Modelle der Hersteller vorstellen, bei denen ein Betrug durch den Hersteller nachgewiesen wurde. Sollten Sie ein Dieselfahrzeug besitzen und es nicht auf der Liste stehen, wenden Sie sich an uns. Wir prüfen dann kostenlos, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben und vermitteln Sie, wenn für Sie gute Erfolgschancen bestehen, an unsere Partnerkanzlei weiter.

Begonnen hat der Abgasskandal im Jahr 2015 als die amerikanische Umweltbehörde 500.000 VW-Fahrzeuge wegen zu hoher Abgaswerte zurückruft. Bereits wenige Tage später war von Betrug die Rede. Weltweit begannen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften. Nur zwei Monate später wird klar, dass nicht nur VW, sondern auch die Töchter Porsche und Audi vom Abgasskandal betroffen sind. Auch veröffentlicht VW, dass Skoda und Seat vom Dieselskandal betroffen sind. Erste Verurteilungen gegen einzelne Mitarbeiter in den USA sind im Jahr 2016 zu verzeichnen. Auch einigt sich VW mit Klägern und zahlt bereits 1,2 Milliarden Dollar an diese. Die deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt fest, dass auch Opel vom Dieselskandal betroffen ist. 2017 muss VW weitere 1,2 Milliarden Dollar zahlen. Insgesamt kostete VW der Dieselskandal bis zu diesem Zeitpunkt schon über 25 Milliarden Euro. Auch bei Fiat und BMW werden erste Manipulationen im Dieselskandal ersichtlich. Am 28.01.2018 wird bekannt, dass VW Abgase an Affen testete, um zu beweisen, dass eine geringere Schadstoffbelastung vorliegt. Tests an Menschen waren geplant. Dies wurde jedoch aufgrund berechtigter Kritik, vor allem durch den Dieselskandal nicht mehr durchgeführt. 2018 verhängte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro. Im Jahr 2019 gab es erste großflächige Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Bis 2019 zahlte VW allein für Anwälte knapp 2 Milliarden Euro. Nun wird auch bekannt, dass Daimler illegale Software verwendet hatte. Der Hersteller zahlt 870 Millionen Euro Bußgeld um sich vom Dieselskandal „freizukaufen“. Im Februar 2020 steht fest, dass VW die ersten Vergleiche ehemaliger Kunden annimmt und diese entschädigt. Das erste große verbraucherfreundliche Urteil ergeht am 25.05.2020. Auch urteilt der europäische Gerichtshof, dass Abschalteinrichtungen illegal sind. 2021 bekennt sich Fiat in den USA schuldig. Die EU verhängt eine Milliardenstrafe gegen VW und BMW. Im April 2022 gibt es Razzien bei Suzuki, weil der Verdacht besteht, dass auch der japanische Autohersteller in den Dieselskandal verwickelt ist. Am 14.07.2022 urteilt der EuGH, dass Thermofenster illegal sind.

Abgasskandal betroffene Marken und Modelle

Abgasskandal Volkswagen (gruppe)


Bei VW und seinen Töchtern, sind sehr viele Fahrzeuge vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen:


VW

VW, der derzeit größte Autohersteller der Welt, hat im Abgasskandal/ Dieselskandal betrogen. Insbesondere durch den Motor EA 189 nahm der Abgasskandal, bzw. Diesel-Skandal seinen Lauf. Unzählige Fahrzeuge wurden vom Kraftfahrzeugbundesamt zurückgerufen, da Abgaswerte nicht eingehalten wurden. Dabei stellte sich heraus, dass VW bewusst und kundenfeindlich Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen verbaute. Damit täuschte VW bewusst und sittenwidrig Kunden. Betroffene Motoren sind in der 1.6 Liter-, 2.0 Liter-, 3.0 Liter- und 4.2 Literklasse zu finden ab Baujahr 2010.

Bei folgenden Modellen von VW bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:

  • VW Amarok
  • VW Beetle
  • VW T5 und T6
  • VW Caddy
  • VW CC
  • VW Eos
  • VW Golf VI
  • VW Golf Plus
  • VW Jetta
  • VW Passat
  • VW Polo
  • VW Scirocco
  • VW Sharan
  • VW Tiguan
  • VW Touran
  • VW Touareg

Audi

Auch Audi, eine Konzerntochter der VW Gruppe hat seine Kunden aktiv beim Abgasskandal / Dieselskandal betrogen. Betroffen neben den 3.0 und 4.2 Liter Motoren sind auch die 2.0 Liter Motoren mit dem EA 189 oder EA 288 Motor. Audi-Kunden, die ein solches Fahrzeug besitzen, sind vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen und haben einen Anspruch auf Schadensersatz.


Bei folgenden Modellen von Audi bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:


  • Audi A1
  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8
  • Audi Q3
  • Audi Q5
  • Audi Q7
  • Audi TT
  • Sowie beinahe alle Audi Diesel S-Modell
  • Seat

Auch die spanische VW-Tochter Seat ist vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen. Seat baute wie Skoda die Motoren EA 189 und EA 288 in die Fahrzeuge ein. Betroffen sind wie bei Skoda die 1.6 Liter und 2.0 Liter Motoren ab Baujahr 2011.

Bei folgenden Modellen von Seat bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:

  • Seat Alhambra
  • Seat Altea, Altea XL
  • Seat Exeo
  • Seat Toledo
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon


Skoda

Genau wie VW, verbaute die tschechische Konzerntochter Skoda die Motoren EA 189 und EA 288 und ist somit auch in den Abgasskandal, bzw. Dieselskandal verstrickt. Betroffene Motorengrößen sind der 1.6 Liter und 2.0 Liter Motor ab Baujahr 2009.


Bei folgenden Modellen von Skoda bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:


  • Skoda Fabia
  • Skoda Octavia
  • Skoda Rapid
  • Skoda Roomster
  • Skoda Superb
  • Skoda Yeti


Porsche


Auch die Luxusmarke Porsche ist vom Abgasskandal betroffen. In den großen Motoren wurden wie bei den anderen Konzerntöchter illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Für Porschefahrer ist das natürlich besonders ärgerlich: durch die kostspieligen Fahrzeuge ist der Verlust besonders hoch.

Bei folgenden Modellen besteht eine gute Chance auf Schadensersatz:

  • Porsche Cayenne 3.0 TDI, 2014 bis 2017
  • Porsche Macan S Diesel 3.0 TDI, 2014 bis 2018
  • Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI, 2013 bis 2018
  • Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI, 2015 bis 2017


Abgasskandal Mercedes


Auch Mercedes hat Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen verwendet. Seit 2017 laufen hierbei weltweit Ermittlungen. Insgesamt sind bisher über 480.000 deutsche Mercedes-Besitzer von Rückrufen des Kraftfahrzeugbundesamt betroffen. Europaweit sollen es sogar über drei Millionen sein!

Bei folgenden Modellen von Mercedes bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:

  • Mercedes Vito
  • Mercedes Sprinter
  • Mercedes SLC
  • Mercedes SLK
  • Mercedes GL
  • Mercedes GLA
  • Mercedes GLK
  • Mercedes GLC
  • Mercedes GLE
  • Mercedes ML
  • Mercedes CLA
  • Mercedes Citan
  • Mercedes A-Klasse
  • Mercedes B-Klasse
  • Mercedes G-Klasse
  • Mercedes V-Klasse
  • Mercedes C-Klasse
  • Mercedes E-Klasse
  • Mercedes R-Klasse
  • Mercedes S-Klasse

Abgasskandal BMW


Leider dauert der juristische Kampf mit BMW bei Verstrickungen im Abgasskandal, bzw. Dieselskandal noch an. Durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.07.2022, bei dem geurteilt wurde, dass auch Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt, könnte der Abgasskandal, bzw. Diesel-Skandal bei BMW neue Fahrt aufnehmen.

Einige Modelle wurden jedoch vom Kraftfahrzeugbundesamt zurückgerufen, da hier illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Bei folgenden Modellen von BMW bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:

  • BMW 1er
  • BMW 2er
  • BMW 3er
  • BMW 4er
  • BMW 5er
  • BMW 7er
  • BMW X1
  • BMW X3
  • BMW X4
  • BMW X5
  • BMW X6

Alle Motoren sind mit der Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm und aus der Motorreihe N47, N57, B47


Abgasskandal Opel


Zunächst schien es so, dass der Hersteller nicht vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen ist. Wie sich jedoch herausstellte hat das Kraftfahrzeugbundesamt auch bei Opel verbotene Abschalteinrichtungen gefunden. Sowohl bei Euro 5 wie auch bei Euro 6 Motoren der 1.2 Liter-, 1.6 Liter-, und 2.0 Literklasse. Daraufhin wurden durch das Kraftfahrzeugbundesamt Rückrufe gestartet.

Bei folgenden Modellen von Opel bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:

  • Opel Zafira
  • Opel Insignia
  • Opel Cascada
  • Opel Astra
  • Opel Mokka
  • Opel Corsa
  • Und weitere Opelmodelle


Abgasskandal Fiat, Jeep, Iveco, Alfa Romeo


Seit 2020 ermittelt die Polizei Hessen nun auch gegen Fiat, Alfa Romeo, Jeep und dem Nutzfahrzeughersteller Iveco, die alle zu Stellantis (früher: Fiat Chrysler Automobiles) gehören. Experten schätzen, dass die meisten Motoren des Fahrzeugkonzerns mit den Abgasnormen Euro 4, ,5 ,6 ,6a-c vom Abgasskandal betroffen sind.

Besonders verwerflich sind die Verstrickungen der italienischen Regierung, denn sie schützt den italienischen Autokonzern im Abgasskandal. Hintergrund ist, dass nach italienischen Tests, alle Abgasnormen eingehalten werden. Dabei durfte Fiat diese Tests in eigenen Laboren durchführen. Dass diese Tests fehlerhaft sind, dürfte also niemand verwundern.


Bei folgenden Modellen bestehen gute Chancen auf Schadensersatz:


Fiat

  • Fiat 500
  • Fiat 500 L
  • Fiat 500 X
  • Fiat Bravo
  • Fiat Doblo
  • Fiat Ducato
  • Fiat Ducato Minibus
  • Fiat Fiorino
  • Fiat Qubo
  • Fiat Freemont
  • Fiat Grande Punto
  • Fiat Idea
  • Fiat Panda
  • Fiat Punto
  • Fiat Scudo
  • Fiat Talento
  • Jeep
  • Jeep Cherokee
  • Jeep Compass
  • Jeep Grand Cherokee
  • Jeep Patriot
  • Jeep Renegade
  • Jeep Wrangler

Iveco

  • Iveco Daily Hi-Matic
  • Iveco Daily 4×4
  • Iveco Eurocargo

Alfa-Romeo

  • Alfa Romeo Brera
  • Alfa Romeo Giulia
  • Alfa Romeo Giulietta
  • Alfa Romeo MiTo
  • Alfa Romeo Stelvio

Abgasskandal Wohnmobile


Nicht nur PKWs sind vom Abgasskandal betroffen, sondern seit 2020 auch Wohnmobile. Der Hersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt Stellantis) stellt für viele Wohnmobilhersteller den Unterbau mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato her. Dabei soll der Ducato-Motor mit Hilfe einer Abschalteinrichtung nach 22 Minuten die Abgasreinigung abstellen. Hintergrund ist, dass der Motor nur so die vorgeschriebenen Abgaswerte auf dem Rollenprüfstand einhalten kann. So wurden verschiedene Wohnmobilhersteller, die den Unterbau Fiat Ducato verwenden bereits verurteilt, weil Fiat die Kunden vorsätzlich und sittenwidrig betrogen hat. Insbesondere rückte neben Fiat auch VW unter den Stichworten „Dieselskandal“ oder „Abgasskandal“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen wurde.

Für Besitzer von Wohnmobilen ist dies besonders ärgerlich, denn Wohnmobile haben einen höheren Anschaffungswert und sind oft mit teuren Extras ausgestattet. Durch den Abgasskandal, bzw. Dieselskandal erleiden gerade solche Fahrzeuge einen hohen Wertverlust.


Betroffene Motoren haben gute Chancen auf Schadensersatz:

  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Der Fiat Ducato Unterbau wird bei folgenden Wohnmobilherstellern verwendet:

  • Adria
  • Bavariacamp
  • Bürstner
  • Campvere
  • Capron
  • Carthago
  • Challenger
  • Chausson
  • Concorde
  • Dethleffs
  • Dreamer
  • Elios
  • Eura
  • Fiat
  • Fleurette
  • Forster
  • Frankia
  • Giottiline
  • Globecar
  • Hobby
  • Hymer
  • Iteneo
  • Karmann
  • Knaus
  • La Strada
  • Laika
  • LMC
  • Mobilvetta
  • Morelo
  • Mooveo
  • Niesmann
  • Bischoff
  • PLA
  • Phoenix
  • Pilote
  • Pössel
  • Rapido
  • Rimor
  • Roller Team
  • Tourne
  • Weinsberg
  • Westfalia
  • XGO

Dabei ist jedoch noch nicht absehbar, auf welche weiteren Modelle sich der Abgasskandal beziehen wird. Sollten Sie ein Wohnmobil haben und sich unsicher sein, lohnt es sich auf jeden Fall etwaige Ansprüche zu überprüfen.


Abgasskandal Kurzübersicht


Folgende Kurzübersicht bietet nochmal eine Übersicht über alle Modelle, bei denen im Abgasskandal Schadensersatz gefordert werden kann.

  • VW- Gruppe
    • VW: 1.6; 2.0; 3.0; 4.2 Liter
    • Audi: 2.0; 3.0; 4.2 Liter
    • Skoda: 1.6; 2.0 Liter
    • Seat: 1.6; 2.0 Liter
    • Porsche: 3.0; 4.2 Liter

Ab Baujahr 2010

Ab Baujahr 2011

Ab Baujahr 2009

Ab Baujahr 2011

Ab Baujahr 2011

  • Mercedes-Benz: sämtliche Modelle

Ab Baujahr 2011

  • Opel: 1.2; 1.6; 2.0 Liter

Ab Baujahr 2012

  • Fiat und Iveco: 1.3; 1.6; 2.0; 2.3; 3.0 Liter

Baujahr 2014-2019


Ist eine Verjährung der Ansprüche im Abgasskandal möglich?


Bei vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge stand lange Zeit die Frage im Mittelpunkt ob die Ansprüche der Autofahrer wegen ihres vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs verjährt sind. Die GFV vertritt jedoch die Ansicht, dass eine Regelverjährung erst mit Rückruf durch das Kraftfahrzeugbundesamt zu laufen beginnt. Des Weiteren braucht es eine positive Kenntnis des Geschädigten. Das bedeutet, dass Fahrzeug-Besitzer Kenntnis von der Manipulation haben müssen. Dabei reicht es nicht aus, wenn Fahrzeug-Besitzer in den Medien von Rückrufen oder Razzien Notiz nahmen, sondern Sie müssen wissen, dass genau ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Dies war somit frühestens dann der Fall, als das Kraftfahrzeugbundesamt einen Brief an betroffene Besitzer versendete und dies geschah häufig erst im Jahr 2019. Damit läuft die Verjährungsfrist meist erst zum 31.12.2022 ab.

Überdies stellte der Bundesgerichtshof fest, dass es sich bei dem Dieselbetrug der Hersteller im Abgasskandal meist um eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung handelt und damit eine 10-jährige Verjährungsfrist angelegt werden kann (§ 852 BGB). Hintergrund der Regelung ist, dass es unbillig wäre, wenn Schädiger, in dem Fall die einzelnen Hersteller, die erzielten Einnahmen aus dem Abgasskandal behalten dürften.

Das sind gute Nachrichten für den Verbraucherschutz! Denn das bedeutet für Sie, dass Ihre Ansprüche im Abgasskandal noch nicht verjährt sind.

Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihre Ansprüche aus dem Abgasskandal überprüfen!

Sensationsurteil des EuGH im Abgasskandal! Schadensersatz für Dieselfahrer!

Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes und verbraucher-freundliches Diesel-Urteil erlassen. Die zentrale Fragestellung lautete: Haben Dieselfahrer aufgrund der Nutzung von Abschalt-Einrichtungen in Gestalt von Thermofenstern Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Fahrzeugherstellern? Dieses richtungsweisende Urteil hat für die Betroffenen des Abgasskandals weitreichende und positive Auswirkungen.


Worum geht es im Dieselskandal?

Im Jahr 2015 deckte die kalifornische Umweltschutz-Behörde illegale Machenschaften bei Volkswagen auf: Der Automobil-Hersteller täuscht durch den Einsatz unerlaubter Abschalt-Einrichtungen eine saubere Abgasreinigung vor. Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung nur während der Zulassungs-Prüfungen im Teststand einwandfrei funktioniert.

Im regulären Fahrbetrieb hingegen ergibt sich ein anderes Bild. Die Fahrzeuge emittieren nämlich deutlich mehr Stickoxide als die erlaubten Grenzwerte vorschreiben. VW vermittelt somit den Eindruck umweltfreundlicher Autos, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Volkswagen, seine Tochter-Gesellschaften und auch andere Hersteller wurden aufgrund dieser Manipulationen bereits zu Schadensersatz-Zahlungen in Milliardenhöhe verurteilt.


Der Fall vor dem EuGH

Der EuGH befasste sich mit dem Fall eines Mercedes-Benz-Autos, das mit einem Thermofenster ausgestattet war. Diese umstrittene Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei Außen-Temperaturen von etwa 20°C bis 30°C funktioniert. In Europa sind solche Bedingungen lediglich etwa vier Monate im Jahr gegeben. Allerdings herrschen genau diese Temperaturen im Prüfstand, worüber sich die Hersteller im Klaren waren.


Dies stellt eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB dar. Bisher mussten Verbraucher dies jedoch vor Gericht nachweisen. Nun hat sich die Situation zugunsten der Kläger verändert, da diese Beweislast entfällt. Hersteller können künftig bereits für Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, wenn dies unstrittig ist. In diesem Fall kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Regelungen des europäischen Rechts zur Anwendung. Dies impliziert: Es genügt, wenn Fahrlässigkeit erwiesen ist. Kläger müssen den Produzenten nicht mehr die absichtliche sittenwidrige Schädigung beweisen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Erfolgsaussichten im Verfahren gegen die Autohersteller.


Das sind die positiven Konsequenzen für die Verbraucher

Dank des aktuellen Urteils haben Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal betroffen sind, nun bessere Aussichten auf Schadensersatz. Die Erfolgschancen gegenüber den Fahrzeug-Herstellern sind deutlich gestiegen. Zudem hat das Urteil europaweite Auswirkungen und bindet alle Gerichte in Europa. Dabei spielt weder die Marke noch das Modell des betroffenen Fahrzeugs eine Rolle. Das Urteil betrifft die gesamte Automobil-Industrie, sofern ein Thermofenster verwendet wurde.


Sie sind vom Dieselskandal betroffen? Die GfV hilft!

Machen Sie sich dieses bahnbrechende EuGH-Urteil zunutze. Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich. Eine unserer Partnerkanzleien bespricht mit Ihnen Ihre Erfolgschancen und die nächsten Schritte.

FAQ
Kostet die Prüfung im Abgasskandal bei der GFV etwas?

Nein, die GFV erhebt keine Kosten. Es wird im Erfolgsfall auch kein Erfolgshonorar verlangt.

Wie läuft eine Prüfung bei der GFV ab?

Sollten Sie ein Dieselfahrzeug haben, können Sie kostenfrei bei uns überprüfen lassen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Nutzen Sie hierfür unseren Dieselcheck oder unser Kontaktformular. Für eine Prüfung benötigen wir den Fahrzeugschein und den Kauf-, Leasing-, oder Finanzierungsvertrag.

Falls ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose Vermittlung zu einer unserer im Abgasskandal spezialisierten Partnerkanzleien an.

Welche Kosten kommen vor Gericht auf mich zu?

Mit einer Rechtsschutzversicherung hat eine eventuelle Klage wegen des Abgasskandals, bzw. Dieselskandals keinen großen Kostenaufwand. Es kann jedoch eine Selbstbeteiligung fällig werden. Diese beläuft sich je nach Vertrag zwischen 150-300 Euro. Die restlichen Kosten, insbesondere auch bei Unterliegen, übernimmt dann Ihre Rechtsschutzversicherung. Unser Ziel ist es jedoch unnötige Klagen zu vermeiden, da dies auch für die Betroffenen einen Stressfaktor darstellt. Deswegen überprüft die Gesellschaft für Verbraucherschutz und ihre Partnerkanzlei die Erfolgsaussichten.

Welche Erfolgschancen habe ich?

Grundsätzlich werden bei uns zunächst die Erfolgschancen abgewogen. Sollte sich ein weiteres Vorgehen nicht als sinnvoll herausstellen, werden wir Ihnen das mitteilen. Damit vermeiden Sie unnötige Kosten und auch Zeit. Sollten Sie jedoch eines der betroffenen Modelle besitzen, stehen Ihre Erfolgschancen sehr gut, denn die Rechtsprechung der Gerichte ist inzwischen gefestigt und verbraucherfreundlich. Auch durch das neue EuGH Urteil werden in einigen Monaten weitere verbraucherfreundliche Urteile deutscher Gerichte erwartet.

Trage ich ein Prozessrisiko?

Bei jedem Prozess vor Gericht besteht auch ein Prozessrisiko. Dieses Risiko ist jedoch bei vorhandener Rechtsschutzversicherung sehr gering. Zudem wägt die GFV die Prozessrisiken ab und rät bei geringen Erfolgschancen vom Klagen ab.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, lohnt es sich trotzdem zu klagen, wenn ich vom Abgasskandal betroffen bin?

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bietet die Gesellschaft für Verbraucherschutz und ihre Partnerkanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung, bei der das mögliche Prozessrisiko, insbesondere das Unterliegen, genau abgewogen wird. Sollten die Erfolgsaussichten bei einer Klage wegen des Abgasskandals, bzw. Dieselskandals überwiegen, was meist der Fall ist, lohnt sich ein Klagen auf jeden Fall. Insbesondere geht die Gesellschaft für Verbraucherschutz davon aus, dass durch das neue Urteil vom 14.07.2022 vom Europäischen Gerichtshof, die Erfolgsaussichten im Abgasskandal, bzw. Dieselskandal wesentlich verbessert wurden. In diesem Urteil wurde unsere Ansicht bestätigt und die Verbraucherrechte maßgeblich gestärkt.

Warum kommt es zu einem Diesel Wertverlust beim Dieselskandal?

Insgesamt wurden weltweit über 11 Millionen manipulierte Fahrzeuge gemeldet, die vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen sind. Das bedeutet, dass der Abgasskandal, bzw. Dieselskandal weit verbreitet ist. Das schlägt sich natürlich auch auf die Preise der Fahrzeuge nieder. Aber auch andere Faktoren, die die Folge des Abgasskandal, bzw. Dieselskandal sind, haben Gewicht. Durch die Manipulation der Fahrzeuge gab es Rückrufe des Kraftfahrzeugbundesamtes, die je nach Fall auch die Stilllegung des Fahrzeugs bedeuteten, bzw. immer noch bedeuten. Auch ein angebotenes Update ist kein Wundermittel der Kfz-Industrie. Das Update der Hersteller, soll die Abgasreinigung der Fahrzeuge wieder in den „Normalbereich“ bringen, was es auch teilweise tut. Jedoch sind die Motoren nicht für diese Abgasreinigung ausgelegt. Auch unabhängige Tests ergeben, dass diese „Wunderupdates“ regelmäßig zu einem Mehrverbrauch führen und auch den Motor schädigen können. Deswegen rät die Gesellschaft für Verbraucherschutz von einem Aufspielen des Updates ab. Einzige Möglichkeit, die aus unserer Sicht wirksam ist, ist die Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller.

Wie viel Geld kann ich vom Hersteller bekommen, wenn ich vom Abgasskandal betroffen bin?

Wenn Sie vom Abgasskandal, bzw. Dieselskandal betroffen sind, sind die Möglichkeiten sind hierbei und richten sich danach, was sie wollen: Zum einen kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, dass bedeutet, dass Sie das Auto zurückgeben und eine Schadensersatzzahlung bekommen. Der Hersteller bekommt dann aber noch eine Nutzungsentschädigung von Ihnen für die gefahrenen Kilometer.

Alternativ können Sie auch nur Schadensersatz beantragen. Dann behalten Sie das Auto, bekommen aber zusätzlich noch eine Entschädigung vom Hersteller.

Weiterhin sehr attraktiv ist der Umtausch Ihres Autos. Dabei geben Sie ihr Fahrzeug zurück und bekommen im Gegenzug ein neueres und saubereres Modell

Dass sich ein Vorgehen lohnt, erklärt Rechtsanwalt Dominik Wawra, einer unserer Partneranwälte: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2015 für EUR 50.000,00 gekauft, sind seither 50.000 km gefahren und möchten nun Schadenersatzansprüche geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfall entweder den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (von EUR 7.142,86) zurückerhalten. Sie würden in diesem Fall also EUR 42.857,14 bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben. Am Gebrauchtwagenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierbar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahren möchten, kommt auch eine Entschädigungszahlung von mehreren tausend Euro in Betracht.“

Bei der Aufarbeitung des Abgasskandals wurde oft von Abschalteinrichtungen gesprochen. Was ist das?

Ein häufig benutztes Wort beim Abgasskandal, bzw. Diesel-Skandal, ist Abschalteinrichtung. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Wort. Grundsätzlich kann darunter jeder Mechanismus verstanden werden, der die Emissionsreinigung ausschaltet.

Dabei haben Abschalteinrichtung einen wirklichen Nutzen, denn wenn der Motor gestartet wird und kalt ist, kann eine etwaige Abgasreinigung zu Problemen mit dem Motor führen. Deshalb sieht die Verordnung der europäischen Union auch unter gewissen Umständen auch die Zulässigkeit solcher Einrichtungen vor.

Diese eigentlich zulässige Abschalteinrichtung wurde jedoch von den meisten Herstellern manipulativ eingesetzt. Dabei erkannte die Software, dass sich das Auto auf dem Prüfstand befand, da diese Tests immer gleich ablaufen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wenn sich die Abschalteinrichtung im Prüfstands-Modus befand, funktionierte die Abgasreinigung einwandfrei. Das Auto erreichte die gesetzlich vorgegeben Werte. Sobald das Auto jedoch den Prüfstand verließ, schaltete jedoch der „Betrug-Modus“ ein und die Abgasreinigung funktionierte nicht mehr.

Was ist ein Thermofenster?

In Bezug auf Abgasskandal und Abgasreinigung wird oft das Thermofenster angesprochen. Thermofenster sind ein Trick unter vielen der Automobilhersteller um Vorgaben, die die Dieselmotoren einhalten müssen, zu umgehen. Thermofenster beschreibt dabei den Bereich, in welchem die Abgasverbrennung ordnungsgemäß funktioniert.

Dabei können solche Thermofenster, oder auch temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, durchaus sinnvoll sein, um etwaige Beschädigungen des Motors zu vermeiden.

Um das Thermofenster jedoch zu verstehen, muss man sich bewusst machen, wie eine Abgasreinigung funktioniert. Bei der Abgasreinigung werden Abgase nochmals verbrennt. Dadurch werden Emissionen verringert. Wird nun ein Thermofenster durch die Hersteller eingesetzt misst ein Temperatursensor die Außentemperatur und überprüft, ob diese innerhalb des Thermofensters liegt. Falls ja, findet eine Abgasrückführung statt. Fall die Temperatur jedoch außerhalb des Thermofensters liegt, finden keine Abgasrückführung statt und die Abgase gelangen ungefiltert in die Umwelt.

Im zurzeit neuesten Urteil im Abgasskandal des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.07.2022) wurde über eben dieses Thermofenster geurteilt. Hier wurde festgestellt, dass Thermofenster von VW illegal sind.

Dies ist auch nach der Einschätzung der Gesellschaft für Verbraucherschutz richtig, denn bei VW war der Temperaturbereich des Thermofensters zwischen 15-33 Grad Celsius. Weitere Voraussetzung ist, dass sich das Auto unterhalb von 1000 Höhenmetern befindet.

Macht man sich jetzt aber deutlich, dass das Thermofenster nur zwischen 15-33 Grad Celsius funktioniert und die deutsche Jahresdurchschnittstemperatur bei 10.4 Grad Celsius liegt, wird klar, dass die Automobilbranche nun auf einen Dieselskandal 3.0 zusteuert.

Ich habe eine Aufforderung bekommen ein Update durchzuführen. Soll ich das machen?

Mit dem Update versuchen sich viele Hersteller aus der Schlinge zu ziehen und Folgen des Abgasskandals abzumildern. Viele Experten stellen aber regelmäßig fest, dass diese Updates wenig oder gar nichts nutzen und teilweise sogar schädlich für den Motor sind. Viele Betroffene berichten auch von kaputten Klimaanlagen und anderen Problemen nach Installation des Updates.

Dabei muss beachtet werden, dass es kein Wundermittel gegen schadstoffausstoßende Motoren gibt, die nun auf wundersame Weise die Grenzwerte einhalten. Das Einhalten der Grenzwerte geht oft einher mit erhöhtem Kraftstoffverbrauch, sowie Mehrverbrauch von Ad-Blue. Darüber hinaus können, wie bereits angesprochen, Motorschäden entstehen.

Bei einer Aufforderung zur Installation eines Softwareupdates müssen Sie zwei Fälle unterscheiden.

Beispiel 1: Der Hersteller schreibt Sie an und bieten Ihnen an, ein Update durchzuführen. Mercedes hat dabei auch einen 100€ Gutschein angeboten.

Beispiel 2: Sie erhalten einen Brief vom Kraftfahrzeugbundesamt.

Bei Beispiel 1 handelt es sich um ein lediglich freiwilliges Serviceangebot der Hersteller, damit sie sich aus der Affäre ziehen können. Dieses Update können Sie getrost ignorieren. In einem solchen Fall kann man dieses „Angebot“ auch schon als Erkenntnis interpretieren, dass hier etwas mit dem Motor nicht stimmt. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an uns.

Bei Beispiel 2 sieht die Lage jedoch anders aus. Hier dürfen Sie den Brief nicht ignorieren. Das Kraftfahrzeugbundesamt sendet die ermittelten Personen nämlich an die örtliche Kraftfahrzeugbehörde, die nach ihrem Ermessen die Stilllegung Ihres Fahrzeuges beschließen kann. Auch kann der TÜV eine Stilllegung anordnen. Unser Rat ist aber dennoch: Bevor Sie ein Update durchführen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um eine passende Strategie zu haben. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Unsere Verbraucherschützer werden Sie kostenlos beraten und im Bedarfsfall an unsere Partnerkanzleien vermitteln

Ich habe bereits das Update aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Selbst wenn Sie das Update durchgeführt haben, bedeutet dies nicht, dass sie keine Rechte mehr haben. Dies ist nämlich nicht richtig. Auch nach durchgeführtem Update haben Sie weiterhin Ansprüche gegen den Hersteller, auch wenn viele Hersteller versuchen, dies anders darzustellen.

Ich habe meinen Diesel bereits verkauft, kann ich trotzdem klagen?

Auch wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug noch besitzen oder nicht. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals, bzw. Dieselskandals erworben haben.

Ich habe einen Gebrauchtwagen der vom Dieselskandal, bzw. Abgasskandal betroffen ist. Habe ich trotzdem Anspruch auf Schadensersatz?

Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil zum Abgasskandal, bzw. Dieselskandal vom 25. Mai. 2020 geurteilt, dass auch ein gebrauchtes Fahrzeug zum Schadensersatz berechtigt. Unterschiede ergeben sich lediglich in der Höhe des zu erwartenden Schadensersatzes. Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, prüft die Gesellschaft für Verbraucherschutz kostenlos für Sie. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Diesel-Check oder das Kontaktformular.

Mein Fahrzeug ist schon älter aber auch vom Abgasskandal betroffen. Sind die Ansprüche bereits verjährt?

Besitzer von älteren Fahrzeugen dürfen sich freuen, denn der BGH hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass sich die Hersteller in vielen Fällen nicht auf die normale Verjährung (Regelverjährung) berufen dürfen, sondern wegen Paragraf 852 BGB zehn Jahre in Haftung genommen werden dürfen.

Was bedeutet das Sensationsurteil des EuGH im Abgasskandal vom 21.03.2023 für Verbraucher?

Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einbahnbrechendes und verbraucher-freundliches Diesel-Urteilerlassen. Hierbei ging es um folgende Frage: Haben Dieselfahrer aufgrund der Nutzung von Abschalt-Einrichtungen in Gestalt von Thermofenstern Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Fahrzeugherstellern? Ja! Verbraucher müssen nun nämlich nicht mehr vor Gericht beweisen, dass es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handelt. Mittlerweile reicht es, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Das Urteil ist äußerst positiv für betroffene Verbraucher des Abgasskandals. Denn es ist jetzt viel leichter möglich, die Fahrzeughersteller auf Schadensersatz zu verklagen.