DSGVO-Verstoß: Deezer muss Nutzer 3.000 Euro Schadensersatz zahlen

SCHADENSERSATZ 3.000€

  • SEIT JAHREN EINES DER ERFOLGREICHSTEN VERBRAUCHERSCHUTZPORTALE
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 50.000 GEPRÜFTEN ANSPRÜCHEN IN DEN BEREICHENSCHUFA, SCHUFA, DIESELSKANDAL, DSGVO-DATENLECKS UND WIDERRUF FINANZIERUNG
  • KEIN ERFOLGSHONORAR UND KOMPLETT KOSTENLOS
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30. Oktober 2023

Durch die Kooperation mit einem externen Anbieter erlitt Deezer 2019 eine Sicherheitslücke. Hacker haben knapp 230 Millionen Informationen von Deezer-Nutzern gestohlen. Im Herbst 2022 wurde diese Datenpanne bekanntgegeben. Unternehmen wie Deezer sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Schutz der Kundendaten verpflichtet. Vernachlässigen sie diese Pflicht, haben Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz. Selbst wenn das Unternehmen nicht oder unzureichend auf Anfragen von Verbrauchern bezüglich ihres Auskunftsrechts reagiert, ist ein Schadensersatz gerechtfertigt. Das heißt: Wenn ein Kunde wissen möchte, welche persönlichen Informationen ein Unternehmen verarbeitet, muss es innerhalb von einem Monat eine Datenauskunft bereitstellen.

Das Amtsgericht (AG) Traunstein hat in Bezug auf diese Angelegenheit ein Versäumnisurteil gegen Deezer erlassen. Ein Nutzer von Deezer hat geklagt, da der Musikstreaming-Dienst ihm keine Informationen darüber gegeben hat, welche Daten über ihn gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Das AG Traunstein hat zugunsten des Verbrauchers entschieden und verpflichtete Deezer dazu, dem Kläger einen Schadensersatz von 3.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen.

Verbraucher haben mit diesem Urteil einen bedeutenden Erfolg errungen, was beweist, dass sie auch gegen große Unternehmen erfolgreich Widerstand leisten können. Nutzen Sie daher Ihre Rechte bei Verstößen gegen die DSGVO. Wir vermitteln Sie an einen spezialisierten Anwalt.