Der EuGH hat am 7. Dezember 2023 ein Urteil zum Scoring der Schufa gefällt. Das Urteil, das im Sinne der Verbraucher ausfiel, besagt, dass das Scoring allgemein untersagt und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Diese Entscheidung aus Luxemburg stellt eine klare Ablehnung der bisherigen Vorgehensweise der Schufa bei Bonitäts-Prüfungen dar. Das Verfahren basiert auf der automatisierten Berechnung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa. Die Bonität spielt für Verbraucher eine entscheidende Rolle in vielen Lebensbereichen, wie beispielsweise beim Abschluss von Krediten, Verträgen oder Mietverträgen für Wohnungen. Bei solchen Geschäften verlangt üblicherweise der potenzielle Vertragspartner eine Schufa-Auskunft.
Die DSGVO stellt in Artikel 22 klar, dass es verboten ist, Verbraucher automatisierten Prozessen mit rechtlicher Bedeutung zu unterwerfen. Trotzdem erfolgt das Scoring der Schufa ausschließlich mithilfe von Computern, die die Kreditwürdigkeit der meisten deutschen Verbraucher berechnen. Jedoch hält die Schufa immer noch viele der Faktoren zur Berechnung geheim. Verbrauchern bleiben daher kaum Möglichkeiten, bewusst Einfluss auf ihre Kreditwürdigkeit zu nehmen. Doch das gehört nun der Vergangenheit an. Das Urteil des EuGH stärkt in einem besonderen Maß die Rechte der Verbraucher.