Auch Stromanbieter dürfen Kundendaten nicht an Schufa weiterleiten

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18. Oktober 2023

Nach Mobilfunk-Anbieter jetzt auch Stromversorger: Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat dem Energieversorger Eprimo ausdrücklich die Weiterleitung persönlicher Kundendaten an Auskunfteien untersagt. Dazu zählt vorwiegend der Marktführer Schufa. Gegen dieses Vorgehen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Schließlich birgt auch die Weiterleitung positiver Daten an die Schufa unter Umständen Nachteile bei zukünftigen Vertragsabschlüssen. Darauf verwies auch der vzbv.

Grundlose Weiterleitung von Kundendaten an die Schufa

Eprimo räumte sich in den AGB das Recht ein, von der Schufa eine Bonitätsauskunft potenzieller Kunden zu holen. Das umfasste auch die Mitteilung an die Schufa, wenn sich ein Kunde vertragswidrig verhält. Diese Regelung diente als Vorwand für den Energieversorger, Daten über geschäftliche Beziehungen an die Schufa weiterzugeben. Es spielte dabei keine Rolle, ob sich ein Kunde vertragswidrig verhält.

DSGVO-Verstoß durch Daten-Weitergabe

Das LG Frankfurt am Main urteilte: Eine Verarbeitung der Kundendaten ohne gewichtigen Grund ist unzulässig (Az.: 2-24 O 156/21). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Tatsache, dass derart übermittelte Informationen sogenannte Positivdaten sind. Positive Informationen geben zwar keinerlei Hinweis auf die Verletzung der vertraglichen Pflichten, aber sind für die Bewertung der Kreditwürdigkeit relevant. Da es keinen triftigen Grund für die Weitergabe dieser Daten gibt, handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO. Ein triftiger Grund läge zum Beispiel vor, wenn die Weiterleitung der Daten zum Schutz berechtigter Interessen oder für die Abwicklung des Vertrags erforderlich wäre.

Das LG Frankfurt am Main erkennt die potenzielle Gefahr, dass durch eine Daten-Übermittlung an die Schufa ein Kundenprofil erstellt wird. Es ist für die Schufa nicht von Bedeutung, wie viel Strom der Kunde verbraucht oder wie lang sein Vertrag bereits läuft. Wenn jedoch ein anderer Stromanbieter erfährt, dass der mögliche Kunde regelmäßig den Anbieter wechselt, besteht möglicherweise das Risiko, dass das Unternehmen deshalb den Vertragsabschluss ablehnt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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