Wie sichere ich jetzt meine Daten?
Ändern Sie Ihre Passwörter. Seien Sie vorsichtig bei eingehenden Mails unbekannter Absender. Betroffene melden vermehrt Phishing-Attacken. Die Kriminellen versuchen auf diese Weise, weitere Daten wie Zahlungs-Informationen abzugreifen. Die schlimmste Folge ist Identitätsmissbrauch. Dies gilt es auf jeden Fall zu vermeiden.
Hat Twitter Schuld an der Datenpanne?
Daten-Verarbeiter, also jeder der Daten annimmt und speichert, hat die Pflicht, diese ausreichend zu sichern. Kommt es trotzdem zu einem Datenleck, ist es die Pflicht der Verantwortlichen, die Betroffenen darüber zu informieren. Dies ergibt sich aus Art. 34 DSGVO. Darin heißt es, dass betroffene Personen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind.
Wie finde ich heraus, ob ich vom Datenleck betroffen bin?
Geben Sie einfach in unserem kostenfreien Datenleck-Checker die E-Mail-Adresse ein, die Sie auch für die Registrierung bei Twitter verwendet haben. Sie erfahren sofort, ob Sie vom Twitter-Datenleck betroffen sind.
Wie geht die GfV gegen Twitter vor?
Die Gesellschaft für Verbraucherschutz vermittelt Sie an einen Rechtsanwalt, der auf Verbraucherschutz spezialisiert ist. Dieser hilft Ihnen, Ihren Schadensersatz-Anspruch gegen Twitter geltend zu machen. Die GfV hat das Ziel, Verbrauchern zu helfen, leichter ihre Rechte gegen große Firmen durchzusetzen. Daher ermittelt Ihr Anwalt zunächst Ihren Anspruch auf Datenauskunft aus Art. 15 DSGVO. Danach setzt dieser Ihren Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie durch.
Warum habe ich einen Schadensersatz-Anspruch gegen Twitter?
Der Anspruch gegen Twitter ergibt sich nicht zwangsläufig aus einem materiellen Schaden, sondern aus der Verletzung Ihrer Datensicherheit. Daher haben Sie gegen Twitter einen Anspruch auf Schadensersatz.
Wie hoch ist der Schadensersatz gegen Twitter?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Art. 82 DSGV. Je nachdem, wie hart der Eingriff in Ihre Datensicherheit ist, ergibt sich die Höhe Ihres Anspruchs. Dabei ist ausschlaggebend:
- Art der Daten, die betroffen sind (Telefonnummer, E-Mail, Adresse, Kontodaten)
- Art des Verstoßes (Weitergabe der Daten an Dritte, Daten-Bearbeitung ohne Zustimmung, Zulassen des Datendiebstahls)
- Dauer des Verstoßes
- Sichtbarkeit der Daten (Telefonbuch, eigene Veröffentlichung)
- Nichtanzeige des Datenverstoßes durch den Datenverarbeiter nach Anfrage gem. Art. 15 DSGVO
Erreichen Sie bis zu 5000 € Schadensersatz! Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder schriftlich an uns. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich Ihre Erfolgschancen sowie die weiteren Schritte.