Twitter-Datenleck - bin ich betroffen? Kostenloser Online-Check!

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Datenleck Twitter Entschädigung

Twitter-Nutzern, deren Kundendaten gehackt wurden, stehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen Twitter bis zu 5000 Euro zu. Ob Sie einer der Betroffenen sind, prüfen Sie auf unserer Webseite kostenlos in unter einer Minute. Wir machen, wenn Sie uns beauftragen, Ihren Anspruch für Sie geltend. Sie haben keinen Aufwand, wir erledigen alles für Sie, ohne Kostenrisiko.

  • Twitter-Datenleck: Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz
  • Welche Folgen hat das Datenleck bei Twitter für Sie?
  • Twitter-Datenleck: Bin ich betroffen? – Nutzen Sie den Twitter-Datenleck-Checker der GfV

Twitter-Datenleck: Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz

Was war beim Twitter Datenleck passiert?

Die Sicherheitslücke bei Twitter ist seit Januar 2022 bekannt. Twitter selbst konnte diese Schwachstelle nicht schnell genug beheben. Die Folge: Hacker haben die Daten von 5,4 Millionen Nutzerkonten gestohlen. Dazu gehören E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie weitere sensible Daten. Die Cyber-Kriminellen machten diese Daten öffentlich zugänglich. So haben Betrüger die Möglichkeit, sich diese Daten für Betrugsdelikte zunutze zu machen.


Der Ursprung des Datenlecks: Im Juni 2021 führte Twitter eine Code-Aktualisierung durch. Dabei war es jedem Nutzer möglich, Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen bei der Anmeldung auf Verknüpfung mit Twitter-Konten zu überprüfen. Lag ein Treffer vor, übermittelte Twitter die damit verbundene Konto-ID. Die dabei entstandene Sicherheitslücke reparierte Twitter umgehend, allerdings war es so Hackern möglich, auf weitere Konto-Informationen der Nutzer zuzugreifen.


Obwohl Twitter im Juli 2022 vom Datenleck aus den Medien erfuhr, reagierte der Konzern im August desselben Jahres mit: „Zu diesem Zeitpunkt hatten wir keine Beweise dafür, dass jemand die Schwachstelle ausgenutzt hatte.“ Aus dem Medienbericht ist jedoch hervorgegangen, dass Hacker die von Twitter gestohlenen Daten im "Breach Forums" zum Verkauf angeboten haben. Twitter prüfte und bestätigte die zum Verkauf angebotenen Daten.


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Welche Folgen hat das Twitter-Datenleck?

Welche Folgen hat das Twitter-Datenleck?

Die Konsequenzen solcher Datenlecks sind weitreichend. Wichtig ist, sofort aktiv zu werden, um die ungenügende Datensicherheit der Konzerne zu bekämpfen. Die Veröffentlichung privater Datensätze aufgrund von Datenpannen missbrauchen Cyber-Kriminelle. Dies sind die Folgen des Datenklaus:


Smishing

Smishing beinhaltet das Versenden von Textnachrichten. Darin sind schädliche Links enthalten. Klicken Sie diesen Link an, leitet dieser Sie auf eine Seite mit Malware weiter. Unbemerkt laden Sie diese Software auf das Mobilgerät herunter. Dies ermöglicht Betrügern, auf das Gerät zuzugreifen und darauf Ihre Aktivitäten zu verfolgen. Oftmals nutzen die Täter beim Versenden von Smishing-Nachrichten den Absender eines bekannten Versand-Unternehmens. Schließlich wirken solche Nachrichten realistischer. Der Verbraucher geht so von einem seriösen Absender aus und ist geneigt, auf den Link zu klicken.


Phishing

Ein Datenleck ermöglicht es Cyber-Kriminellen, unerwünschte Phishing-Mails zu versenden. Die Täter geben sich als seriöse Firma oder sogar Regierungs-Behörde aus. Sie fordern vom Empfänger meist sensible Daten wie Passwörter oder Konto-Informationen. Diese Mails enthalten schädliche Links und Dateien. Öffnen Sie diese keinesfalls! Im schlimmsten Fall droht Identitätsdiebstahl!


Vishing

Bei dieser Masche nutzen die Kriminellen automatisierte Anrufe, um nichtsahnende Empfänger zur Herausgabe vertraulicher Informationen zu bewegen. Sie stellen sich zum Beispiel als Bankarbeiter oder Telefon-Anbieter vor oder sogar als eine Ihnen vertraute Person. So versuchen die Täter, Ihre Bank- und Logindaten sowie Passwörter zu erlangen. Achten Sie darauf, dass Sie niemals sensible Daten am Telefon weitergeben.


FAQ zum Twitter-Datenleck

Wie sichere ich jetzt meine Daten?

Ändern Sie Ihre Passwörter. Seien Sie vorsichtig bei eingehenden Mails unbekannter Absender. Betroffene melden vermehrt Phishing-Attacken. Die Kriminellen versuchen auf diese Weise, weitere Daten wie Zahlungs-Informationen abzugreifen. Die schlimmste Folge ist Identitätsmissbrauch. Dies gilt es auf jeden Fall zu vermeiden.


Hat Twitter Schuld an der Datenpanne?

Daten-Verarbeiter, also jeder der Daten annimmt und speichert, hat die Pflicht, diese ausreichend zu sichern. Kommt es trotzdem zu einem Datenleck, ist es die Pflicht der Verantwortlichen, die Betroffenen darüber zu informieren. Dies ergibt sich aus Art. 34 DSGVO. Darin heißt es, dass betroffene Personen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind.


Wie finde ich heraus, ob ich vom Datenleck betroffen bin?

Geben Sie einfach in unserem kostenfreien Datenleck-Checker die E-Mail-Adresse ein, die Sie auch für die Registrierung bei Twitter verwendet haben. Sie erfahren sofort, ob Sie vom Twitter-Datenleck betroffen sind.




Wie geht die GfV gegen Twitter vor?

Die Gesellschaft für Verbraucherschutz vermittelt Sie an einen Rechtsanwalt, der auf Verbraucherschutz spezialisiert ist. Dieser hilft Ihnen, Ihren Schadensersatz-Anspruch gegen Twitter geltend zu machen. Die GfV hat das Ziel, Verbrauchern zu helfen, leichter ihre Rechte gegen große Firmen durchzusetzen. Daher ermittelt Ihr Anwalt zunächst Ihren Anspruch auf Datenauskunft aus Art. 15 DSGVO. Danach setzt dieser Ihren Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie durch.


Warum habe ich einen Schadensersatz-Anspruch gegen Twitter?

Der Anspruch gegen Twitter ergibt sich nicht zwangsläufig aus einem materiellen Schaden, sondern aus der Verletzung Ihrer Datensicherheit. Daher haben Sie gegen Twitter einen Anspruch auf Schadensersatz.


Wie hoch ist der Schadensersatz gegen Twitter?

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Art. 82 DSGV. Je nachdem, wie hart der Eingriff in Ihre Datensicherheit ist, ergibt sich die Höhe Ihres Anspruchs. Dabei ist ausschlaggebend:

  • Art der Daten, die betroffen sind (Telefonnummer, E-Mail, Adresse, Kontodaten)
  • Art des Verstoßes (Weitergabe der Daten an Dritte, Daten-Bearbeitung ohne Zustimmung, Zulassen des Datendiebstahls)
  • Dauer des Verstoßes
  • Sichtbarkeit der Daten (Telefonbuch, eigene Veröffentlichung)
  • Nichtanzeige des Datenverstoßes durch den Datenverarbeiter nach Anfrage gem. Art. 15 DSGVO

Erreichen Sie bis zu 5000 € Schadensersatz! Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder schriftlich an uns. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen kostenfrei und unverbindlich Ihre Erfolgschancen sowie die weiteren Schritte.