Facebook-Datenleck: Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz. Kostenloser Online-Check!

Facebook-Datenleck: Bin ich vom Datenleck bei Facebook betroffen? Jetzt kostenlos prüfen!

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Datenleck bei Facebook: Weiterhin Schadensersatz möglich!

Aktuell beschäftigen sich Gerichte in ganz Deutschland mit dem Facebook-Datenleck. Über 100 Urteile sind bereits zugunsten der Verbraucher gefallen. Die Gerichte sprechen den Geschädigten des Facebook-Datenlecks hohe Summen an Schadensersatz zu. Wenn Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind, ist der Social-Media-Konzern verpflichtet, Ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Schließlich hat er Ihre Daten unzureichend geschützt. Profitieren auch Sie davon und machen Sie Ihr Recht zu Geld. Unsere Partnerkanzleien unterstützen Sie jederzeit, Ihre Rechte gegen Facebook geltend zu machen.

Inhaltsverzeichnis

  • Datenleck Facebook Entschädigung
  • Facebook Datenleck - kostenloser Online-Check
  • Facebook-Datenleck: Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz
  • Welche Folgen hat das Datenleck bei Facebook für Sie?
  • Facebook-Datenleck: Bin ich betroffen? – Nutzen Sie den Facebook-Datenleck-Checker der GfV


Datenleck Facebook Entschädigung


Facebook-Nutzern, deren Kundendaten gehackt wurden, stehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook bis zu 5000 Euro zu. Ob Sie einer der Betroffenen sind, prüfen Sie auf unserer Webseite kostenlos in unter einer Minute. Wir machen, wenn Sie uns beauftragen, Ihren Anspruch für Sie geltend. Sie haben keinen Aufwand, wir erledigen alles für Sie, ohne Kostenrisiko.

Facebook Datenleck - kostenloser Online-Check

Datenleck Facebook Entschädigung – Jetzt kostenlosen Facebook-Datencheck durchführen und bis zu 5.000 Euro Schadensersatz kassieren. Sofort-Check - ohne Anmeldung.

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Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer die Sie im Jahr 2019 oder vorher besaßen im internationalen Format, mit +49,
ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen, an. Ihre Mobilnummer wird nicht gespeichert.
Sie wird nur zur Überprüfung dieses Tests verwendet und anschließend wieder gelöscht.

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Facebook-Datenleck: Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz

Was war beim Facebook-Datenleck passiert?


Im April 2021 haben Facebook-User eine erschreckende Meldung erhalten: Aufgrund eines Datenlecks wurden weltweit persönliche Daten von über 533 Millionen Menschen auf einem Hackerforum veröffentlicht. Darunter sind auch ca. sechs Millionen deutsche Nutzer betroffen. Die gestohlenen Daten umfassen Nutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie weitere persönliche Angaben, wie etwa den Beziehungsstatus.
Medienberichten zufolge war es Hackern möglich, die Daten aufgrund einer Sicherheitslücke zu erbeuten. Laut Facebook wurde diese bereits 2019 geschlossen. Bereits damals waren Millionen personenbezogene Daten mittels der Methode „Scraping“ im Internet unverschlüsselt zugänglich.
Ist auch Ihr Facebook-Konto vom Datenleck betroffen? Dann stellt dies einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar. Facebook ist verpflichtet, den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzen. Hier haben Sie die Möglichkeit, bis 5000 Euro Schadensersatz zu erhalten.


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Klage gegen Facebook schützt Datenleck-Betroffene vor zukünftigen Schäden

Das Datenleck bei Facebook hat fatale Konsequenzen für etwa sechs Millionen Nutzer. Doch nur wenige von ihnen greifen zu rechtlichen Mitteln. Dabei besteht eine realistische Chance auf Schadensersatz. Ferner bietet eine erfolgreiche Klage Schutz vor potenziellen Schäden, die aufgrund des Datenlecks eine Gefahr für Betroffene darstellen.

Das Landgericht Oldenburg hat zum Beispiel ein wegweisendes Urteil zum Facebook-Datenleck gefällt. Es verurteilte Facebook, eine Schadensersatz-Summe von 3.000 Euro an die Klageseite zu zahlen. Grund hierfür war der mangelhafte Schutz der Daten sowie das Versäumnis der Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO. Zusätzlich entschied das Gericht, dass Facebook auch für eventuell entstehende materielle Schäden im Datenleck haftbar gemacht werden kann.

Das heißt: Sofern Kriminelle mithilfe der gestohlenen Informationen aus dem Facebook-Datenleck Schaden anrichten, ist Facebook verpflichtet, für den finanziellen Ausgleich aufzukommen. Dieses Urteil ist ein Sieg für Verbraucher. Wenn Sie also vom Datenleck betroffen sind, klagen Sie gegen Facebook!

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Facebook-Datenleck: Mit welchen Folgen man rechnen muss

Die Gefahr, dass die durch das Facebook-Datenleck veröffentlichten persönlichen Daten in die Hände von Cyberkriminellen fallen, ist sehr hoch. Betroffene klagen über ein vermehrtes Aufkommen von betrügerischen Spam-Nachrichten von Paketdienstleistern. Die durch das Facebook-Datenleck erbeuteten, persönlichen Daten ermöglichen Betrügern, solche Spam-Nachrichten täuschend echt zu gestalten.


Ist man vom Facebook-Datenleck betroffen, machen sich Cyberkriminelle diese Daten zunutze. Ziel ist es, weitere Datensätze von Ihnen oder Ihren Bekannten abzugreifen. Dabei wenden Betrüger verschiedene Methoden an:


Mit der Methode Phishing versenden Cyberkriminelle E-Mails. Sie versuchen so, den Empfänger dazu zu verleiten, einen in der E-Mail enthaltenen schädlichen Link oder eine Datei zu öffnen. Getarnt sind solche E-Mails oftmals als Absender von einer legitimen Firma.


Doch nicht nur in E-Mails, sondern auch in Textnachrichten versenden Cyberkriminelle solche schädlichen Links. Ziel ist es, Zugriff auf das mobile Endgerät zu erlangen. Diese Methode nennt sich Smishing. Mithilfe einer Software, die durch den schädlichen Link installiert wird, greifen sie Zugangsdaten anderer Online-Dienstleister ab.


Weitere Folgen, die durch das Facebook-Datenleck entstehen, sind unter anderem betrügerische Anrufe oder sogar Identitätsdiebstahl.


Die Gefahr ist hoch, Opfer von betrügerischen Angriffen zu werden, wenn man vom Facebook-Datenleck betroffen ist. Machen Sie deshalb unseren Online-Check und überprüfen Sie, ob Sie das Facebook-Datenleck betrifft.


Habe ich einen Schadensersatz-Anspruch gegen Facebook?

Betroffene haben die Möglichkeit, einen Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung geltend zu machen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Falle eines Datenlecks sind die Verantwortlichen zur Benachrichtigung und Auskunft gegenüber der Betroffenen verpflichtet.
Facebook-Datenleck: Betroffene wurden nicht informiert
Als Facebook 2019 selbst vom Datenleck erfuhr, hätte der Konzern die Betroffenen nach Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung umgehend informieren müssen. Dieser Pflicht ist Facebook nicht nachgegangen. Dieser Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann bereits zu einem Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook führen. Voraussetzung hierfür ist ein immaterieller oder materieller Schaden für das Opfer.


Wie mache ich Schadensersatz gegen Facebook geltend?


Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie ein Auskunftsrecht gegen Facebook. So bringen Sie in Erfahrung, ob auch Sie vom Datenleck betroffen sind. Reagiert Facebook verspätet oder überhaupt nicht auf eine solche Auskunftsanfrage? Oder steht fest, dass Ihre Daten durch das Facebook-Datenleck veröffentlicht wurden? Dann steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO zu. Sie können dann gegen Facebook den Ihnen entstandenen, immateriellen Schaden ersetzt verlangen.


Wie hoch ist ein solcher Schadensersatz-Anspruch?


Wie hoch ein solcher Schadensersatz ausfallen kann, hängt von den konkreten Umständen im Einzelfall ab. Er kann nicht verallgemeinert werden. Feststeht aber, dass Gerichte die Norm des Artikel 82 DSGVO verbraucherfreundlich auslegen. Das ermahnt Facebook somit zu einem sorgfältigeren Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Facebook soll die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs eine abschreckende Wirkung haben. So kann man als Betroffener des Facebook-Datenlecks von einer Entschädigung in Höhe von 1.000 bis 2.500 Euro rechnen.


Erste positive Urteile gegen Facebook


Im September 2022 setzte ein Gericht hinsichtlich des Facebook-Datenskandals erstmals einen bedeutsamen Meilenstein: Das Landgericht Zwickau verurteilte Facebook zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1.000 Euro an einen vom Facebook-Datenleck betroffenen User. Das Gericht teilte die Auffassung, dass Facebook mehrfach gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstieß. Inzwischen zogen weitere Gerichte, wie beispielsweise das Landgericht Oldenburg, das Facebook zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilte nach.
Weitere positive Urteile bezogen auf den Facebook-Datenskandal sind in näherer Zukunft zu erwarten.

Was mache ich jetzt als Facebook-Nutzer?

Nehmen Sie als Verbraucher selbst Sicherheitsvorkehrungen vor. Ändern Sie das Passwort Ihres Facebook-Zugangs. Wählen Sie dabei ein sicheres Passwort, das mindestens aus acht Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen besteht.

Aktivieren Sie außerdem bei Facebook die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dieses Vorgehen schützt ihr Benutzerkonto zunehmend. Schließlich geben Sie beim Login nicht nur ein Passwort, sondern eine zusätzliche Sicherheitskomponente an.

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie einen kostenlosen Auskunftsanspruch. Hier muss Ihnen Facebook Auskunft über die aktuell verarbeiteten Daten Ihrer Person erteilen. Das beinhaltet auch, ob Sie das Datenleck betrifft. Verlangen Sie diese Auskunft bei Facebook direkt mithilfe eines Onlineformulars.

Erhalten Sie eine Textnachricht oder eine E-Mail, die Ihnen seltsam vorkommt? Oder erreicht Sie gar ein Link? Seien Sie vorsichtig und klicken Sie unter keinen Umständen auf den beigefügten Link. Besondere Vorsicht ist bei Textnachrichten von Paketdienstleistern geboten. Erwarten Sie kein Paket, gehen Sie gar nicht auf die an Sie versendete Nachricht ein. Erhalten Sie persönliche Anrufe, bei denen der Anrufer sensible Daten von Ihnen fordert? Dann geben Sie diesbezüglich keine Auskunft. Bleiben Sie bei der Weitergabe von höchstpersönlichen Daten stets vorsichtig und bedacht.


Facebook-Datenskandal: Was Sie bei gerichtlichem Vorgehen beachten müssen


Haben Sie sich dazu entschieden, gegen Facebook gerichtlich vorzugehen? Dann ist es empfehlenswert, nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Stellen Sie auch einen Feststellungsantrag sowie einen Unterlassungsantrag. So stellen Sie sicher, dass Facebook auch für künftige Schäden einzustehen hat. Das betrifft diese, die Ihnen durch das Datenleck entstehen oder bereits entstanden sind. Ein Antrag auf Unterlassung soll in der vorliegenden Konstellation jegliche Zugriffsmöglichkeiten auf persönlichen Daten durch unbefugte Dritte unterbinden. Wenden Sie sich diesbezüglich auch beratend an die GfV.

Nutzen Sie unseren unverbindlichen und kostenlosen Online-Check, um zu erfahren, ob Sie der Facebook-Datenskandal betrifft. Schätzen Sie so Ihre Chancen auf einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook ein. Die GfV vermittelt Sie dann an eine unserer Partnerkanzleien. Diese spricht mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Welche Folgen hat das Facebook-Datenleck für Sie?

Das Datenleck bei Facebook hat womöglich auch konkrete Folgen für Sie als Nutzer. Durch das Datenleck bei Facebook sind weltweit 530 Millionen Nutzer betroffen. Dadurch war es Hackern möglich, komplette Datensätze von diesen Personen zu erstellen. Problematisch dabei ist vor allem, dass dies auch die damals aktuelle und vielleicht bis jetzt bestehende Telefonnummer betrifft. Diese Daten sind für Cyberkriminelle sehr wertvoll, denn dadurch rufen sie gezielt potenzielle Opfer an oder kontaktieren sie per E-Mail.
Für diese eventuell eintretenden Folgen des Datenlecks ist Facebook verantwortlich. Schützen Sie sich deswegen jetzt. Lassen Sie sich diese eventuell entstehenden Ansprüche schützen, wie bereits viele andere Nutzer. Rufen Sie uns einfach an. Die GfV berät Sie bei dem Facebook-Datenleck kostenlos und unverbindlich.

Identitätsdiebstahl


Eine mögliche Folge des Facebook-Datenlecks ist der Identitätsdiebstahl. Der Identitätsdiebstahl stellt somit die gefährlichste und weitreichendste Folge dar. Hier wird, wie das Wort Identitätsdiebstahl schon sagt, Ihre Identität gestohlen. Kriminelle erstellen beispielsweise mit Ihrem Namen gefälschte Ausweise und eröffnen Bankkonten unter Ihrem Namen. Diese Konten werden dann für Onlineshopping von den Betrügern genutzt. Von Seiten des Onlineshops sieht nämlich der Nutzer unter Ihrem Namen echt und legitim aus. Schließlich besitzt er ein Bankkonto. Das böse Erwachen kommt jedoch dann, wenn der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür steht. Er fordert das Geld, welches die Betrüger in Ihrem Namen ausgegeben haben, zurück. Schützen Sie sich deshalb bereits jetzt vor den Folgen des Facebook-Datenlecks. Setzen Sie sich kostenlos und unverbindlich mit uns in Verbindung.

Phishing


Eine weitere mögliche Folge des Facebook-Datenlecks ist bei den Internetbetrügern das sogenannte Phishing. Es leitet sich von dem englischen Wort „fishing“ ab. Auf Deutsch heißt es „fischen“ oder „angeln“. Unter Phishing versteht man Tricks von Betrügern, die versuchen, eine legitime Seite nachzustellen. Hier sollen Sie dann ihre Passwörter und Benutzernamen eingeben. Ziel dahinter ist auch wieder, an Daten von Ihnen zu gelangen und im besten Fall Zugriff auf die Bankkonten von Ihnen zu bekommen. Womöglich schickt ein Betrüger, der durch das Facebook-Datenleck an Ihre E-Mail gekommen ist, eine Mail an Sie. Hier werden Sie aufgefordert, Ihr Passwort zur Bestätigung eines Auftrags bei Ihrer Bank einzugeben. Wenn Sie nun auf diesen Link klicken, werden Sie jedoch nicht auf die Seite Ihrer Bank geleitet, sondern auf eine Seite der Betrüger. Falls Sie hier Ihre Daten eingeben, bekommen die Betrüger diese.
Deshalb gilt bei E-Mails von Ihrer Bank: Achten Sie stehts auf den Absender der gesendeten Mail! Ein Betrüger benutzt oft „@gmail.com“- oder „@mail.ru“-Mailadressen. Ihre Bank benutzt solche E-Mail-Adressen jedoch nie! Auch wird der aufgerufene Link nie die korrekte Internetadresse Ihrer Bank enthalten. Achten Sie deshalb stets darauf, ob zunächst der Absender vertrauenswürdig ist. Prüfen Sie anschließend, ob auch die Internetadresse mit der Ihrer Bank übereinstimmt. Rufen Sie bei jedem Zweifel bei Ihrer Bank an.

Schockanrufe


Die perfideste Methode der Betrüger, die Folge des Facebook-Datenlecks ist, stellen jedoch die sogenannten Schockanrufe dar. Sie setzen vor allem ältere Menschen unter Druck. Bei Schockanrufen kontaktieren die Betrüger das Opfer und gaukeln einen Notfall vor. Meist handelt es sich um die Tochter oder den Sohn. Beispielsweise ist das Kind in einen schweren Autounfall verwickelt oder braucht schnell ein überlebenswichtiges Medikament. In einer Situation wie dieser, sofern sie glaubwürdig rübergebracht wird, befindet sich das Opfer meist im Schock und ist sehr beeinflussbar. So macht eine eigentlich in Deutschland unsinnige Aussage, dass das lebensrettende Medikament 10.000 Euro kostet, auf einmal Sinn. Bei einer rationalen, nicht unter Schock stehenden Betrachtung, klingt das überhaupt nicht glaubwürdig.
Falls Sie jemals einen solchen Anruf erhalten, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Die Beamten überprüfen, ob die Geschichte wahr ist. Handelt es sich um Betrüger, ergreift die Polizei weitere Maßnahmen, um diese zu überführen.


Vom Facebook-Datenleck betroffen – Die GfV hilft


Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann sind die Folgen womöglich weitreichend und noch nicht absehbar. Auch wenn die dargestellten Szenarien sehr extrem erscheinen, stellen sie leider die normale Vorgehensweise der Betrüger dar. So etwas geschieht täglich hundert- oder tausendfach in Deutschland. Führen Sie deshalb kostenlos unseren Facebook-Datenleck-Check durch. Setzen Sie sich bei Bedarf umgehend mit uns in Verbindung. Schützen Sie sich und Ihr Vermögen! Die GfV berät Sie hierzu kostenlos und unverbindlich. Erscheint ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll, vermittelt die GfV Sie unverbindlich an eine unserer Partnerkanzleien.

Facebook Datenleck: Bin ich betroffen? – Nutzen Sie den Facebook-Datenleck-Checker der GfV


Viele Nutzer von Facebook stellen sich die Frage, ob sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind. Die GfV hat hierfür ein kostenloses Tool bereitgestellt. Hier überprüfen Sie kostenfrei, ob Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind. Ist dies der Fall, besteht aus Sicht der Experten der GfV Handlungsbedarf. Schließlich begehen die Kriminellen mit Ihren Daten womöglich Straftaten. Setzen Sie sich bei einem positiven Ergebnis im Facebook-Checker mit uns in Verbindung. Die Gesellschaft für Verbraucherschutz hat es sich zum Ziel gemacht, Verbraucher umfassend und kostenfrei zu beraten und helfen. Ein weiteres Vorgehen ist in diesem Fall durchaus erfolgsversprechend.

Viele Betroffene fragen sich, ob ein weiteres Vorgehen gegen Facebook sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich mit einem klaren „Ja!“ beantworten. Zwar ist ein gerichtliches Vorgehen auch mit einem Kostenrisiko verbunden. Aber wir arbeiten mit vielen Kanzleien zusammen, die ihr Fachgebiet im Datenschutzrecht haben. Hier sind Sie bei einem weiteren, gerichtlichen Vorgehen bestens aufgehoben. Diese Weitervermittlung an unsere Partnerkanzleien ist dabei vollkommen kostenfrei. Eine Weitervermittlung zu einer Partnerkanzlei erfolgt dabei immer unverbindlich. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein Risiko eingehen. Haben Sie darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung? Dann beschränkt sich dabei Ihr Kostenrisiko einer Klage auf die Selbstbeteiligung (meist 150-300 Euro).

Dabei achten unsere Partnerkanzleien auch immer darauf, dass mögliche künftige Ansprüche mitumfasst sind. Diese entstehen womöglich durch die fehlerhafte Aufbewahrung Ihrer Daten durch Facebook. Damit sind Sie auch künftig gegen missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten durch das Datenleck geschützt. Denn wie Sie bereits gesehen haben, sind die Risiken weitreichend. Es ist möglich, dass Ihre Daten auch noch Jahre später von Cyberkriminellen ausgenutzt werden.

Tim Pfaff, einer unserer Verbraucherschutzexperten, rät hierbei: „Dulden Sie nicht die Machenschaften von Facebook und den anderen Tech-Giganten! Wir bei der GfV sind der Meinung, dass Unternehmen, die Daten sammeln, sorgsam mit Ihren Daten umgehen müssen. Geschieht dies nicht, ist es notwendig, diese Unternehmen dazu zu zwingen. Wir stehen dafür für Verbraucher wie Sie und kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Rufen Sie uns kostenlos an!“

Nutzen Sie für eine Beratung einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.


FAQ zum Facebook-Datenleck

Wie verklage ich Facebook?


Gemäß Art. 15 DSGVO haben alle Facebook-Nutzer das Recht auf Auskunft, ob sie vom Datendiebstahl betroffen sind. Gibt Facebook keine oder eine unvollständige Antwort, ergibt sich aus Art. 82 DSGVO womöglich ein Anspruch auf Entschädigung. Zudem kommen weitere Verletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die potenziell Schadensersatz-Ansprüche für die Betroffenen begründen. Gerichte haben Klägern Entschädigungen gewährt, wenn Facebook falsche oder unvollständige Auskünfte erteilte. Gerichte legen Art. 82 DSGVO zunehmend verbraucherfreundlich aus. Betroffene machten bisher Schadensersatz-Forderungen in vierstelliger Höhe geltend. Wobei die konkrete Summe vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihre Erfolgschancen individuell prüfen!

Was kostet mich ein Vorgehen gegen Facebook?


Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Fall und Ihre potenziellen Erfolgschancen besprechen. In einem Gespräch erhalten Sie von uns eine konkrete Auskunft über die voraussichtlichen Kosten im Verhältnis zu den zu erwartenden Schadenersatz-Ansprüchen. Gerne übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung.

Wie viel Geld kriege ich, wenn ich betroffen bin?


Die deutschen Gerichte haben bisher Schadensersatz-Ansprüche bis zu 5.000 Euro gewährt. Ein höherer Schaden wurde von den Gerichten insbesondere in Fällen angenommen, in denen Facebook den Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO falsch oder unvollständig beantwortete. Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig davon, welche Daten betroffen sind, welches Ausmaß der Datenskandal hat und ob die Daten frei in Hackerforen zugänglich sind oder waren. Wir prüfen all dies kostenlos für Sie und geben Ihnen eine konkrete Vorhersage.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für Ihre Fragen!

Lohnt sich eine Klage gegen Facebook?


Eine Klage gegen Facebook (heute Meta) lohnt sich für Sie. Mit wenig Aufwand setzen wir Ihre Rechte schnell und einfach für Sie durch. Dabei können Sie mit bis zu 5000€ rechnen. Nach dem Datenleck ergibt sich Ihr Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO. Die deutschen Gerichte sind bisher auf der Seite der Geschädigten. Denn auch sie erkannten, dass durch die Datenpanne bei Facebook teils hochsensible persönliche Daten an die Öffentlichkeit gelangten. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind außerdem gut, da die Datenlecks ausreichend belegt sind. Bisher ergingen bereits viele positive Urteile zugunsten der Geschädigten.

Haftet Facebook für das Datenleck?


Um eine Haftung kommt Facebook wohl nicht herum, soweit die Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen. Denn die DSGVO lässt keinen Interpretations-Spielraum für die mangelnden Sicherheits-Vorkehrungen, um die Sicherheit der Daten der Facebook-Nutzer zu gewährleisten. Konkret ergibt sich der Anspruch aus Art. 82 DSGVO. Denn Facebook/Meta obliegt bei einer Datenpanne oder einem Datenleck der Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Dies ergibt sich aus Art. 34 DSGVO. Betroffene Personen sind von den Verantwortlichen unverzüglichzu unterrichten.


Facebook-Datenleck: So schützen Sie Ihre Daten!

Nachdem das Datenleck bei Facebook bekannt wurde, sorgten sich viel Facebook-Nutzer um ihre Daten. Hacker entwendeten Nutzerdatenmittels „Scraping“ aus den Facebook-Datenbanken. Diese Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern veröffentlichten die Hacker und boten sie im Darknet zum Verkauf an.

Datenleck bei Facebook: Welche Daten werden gespeichert?

Nur Daten, die Nutzer an Facebook übermitteln, sind betroffen. Es ist daher zu empfehlen, das eigene Facebook-Profil mit den öffentlichen und privaten Daten zu überprüfen.



Personen-bezogene Daten sind im Netz mittlerweile eine Art Währung. Für Unternehmen sind diese Daten wichtig, um personen-spezifische Werbung anzuzeigen. Die Unternehmen sammeln daher alle möglichen Daten, verarbeiten diese und setzten sie für ihre Zwecke ein. Auch der Facebook-Konzern (heute Meta) gehört zu den Datensammlern. Dieser legt aus den verfügbaren Datensätzen der Nutzer ein Verhaltensprofil an, um anschließend personalisierte Werbung an Anzeigeschalter zu verkaufen. Vielen kommtes bekannt vor, noch vor kurzem angeklickte Shoppingseiten und Artikel auf einmal auch auf einer ganz anderen Seite als Werbung angezeigt zu bekommen. Verbraucher haben verschiedene Möglichkeiten, sich vor künftigen Hackerangriffen oder nachträglich bei bereits erfolgtem Datenklau vor Phishing u.ä. zu schützen.

Aktivierung der zweistufigen Authentifizierung

Die Sicherheitsfunktion der zweistufigen Authentifizierung, auch 2-Faktor-Authentifizierung genannt, zieht zusätzlich zum Passwort einen zweiten Sicherheitsfaktor hinzu. Bei einem Anmeldeversuch auf einem unbekannten Gerät oder Browser wird dann ein Anmeldecode verlangt.

Um die zweistufige Authentifizierung zu aktivieren, öffnen Sie in den Einstellungen die Option für Sicherheit und Login. Klicken Sie dann „Zweistufige Authentifizierung verwenden“ und „Bearbeiten“. Sie haben dann die Möglichkeit, die gewünschte Sicherheits-Methode auszuwählen. Als zweiter Sicherheitsfaktor neben dem Passwort stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Richten Sie einen Sicherheitsschlüssel oder SMS-Code ein. Für den Fall, dass Sie das mobile Endgerät verlieren, besteht die Möglichkeit, mehrere Wiederherstellungs-Codes zu verwenden.

Wählen Sie ein starkes Passwort und ändern Sie es regelmäßig

Es besteht die Möglichkeit, ein möglichst individuelles,mit Zahlen und Sonderzeichen versehenes Passwort zu wählen. Um ein möglichst sicheres Passwort zu erstellen, gibt es online verschiedene Sicherheitstools. Vergeben Sie Passwörter nicht doppelt. Das bedeutet, dass Sie ein Passwort exklusiv für einen Anbieter nutzen und dieses auch regelmäßig wechseln. Auch die Verwendung eines Passworts in unterschiedlichen Ausführungen macht es Hackern leicht, Ihre Daten zu ergaunern. Empfehlenswert ist es, Ihr Passwort alle drei Monate zu ändern.

Eigene E-Mail-Adresse für Ihr Facebook-Profil

Es ist sinnvoll, mehrere E-Mail-Adressen für Ihre verschiedenen Online-Aktivitäten zu erstellen. Bei einem Datenleck, welche bekanntlich immer häufiger auftreten, fallen Schäden somit eher klein aus. Außerdem ist es für Sie leichter, einen unbekannten Absender einer E-Mail zu identifizieren und zuzuordnen.

Bleiben Sie skeptisch

Bei SMS oder E-Mails unbekannter Absender ist Vorsicht geboten! Öffnen Sie keinesfalls beigefügte Links oder antworten darauf! Bei Phishing-Mails installieren Hacker häufig mithilfe von Links eine Maleware. Das ermöglicht ihnen die Überwachung Ihres gesamten Endgeräts.

Wechseln Sie Ihre Handynummer

Ein Wechsel der Handynummer ist besonders sicher. Dies ist jedoch mit einiger Mühe verbunden. Schließlich haben Sie dann die Aufgabe, allen Kontakten, die Ihre Nummer brauchen, diese mitzuteilen. Falls Sie jedoch gravierende Schäden aufgrund des Datenklaus vermuten, ist dies eine sichere Maßnahme.

Hilfe, ich bin vom Facebook-Datenleck betroffen! Was jetzt? Ihr Weg zum Schadensersatz im kurzen Überblick


Wie mache ich meine Rechte gegen Facebook geltend?


Facebook hat Ihre persönlichen Daten unzureichend geschützt. Deshalb liegt hier ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Ihnen ist ein immaterieller Schaden entstanden, weil Kriminelle Zugriff zu Ihren sensiblen Daten erlangt haben. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, Facebook auf Schadensersatz zu verklagen.

Sie brauchen keine Angst vor einer Klage gegen einen großen Konzern zu haben. Unsere Partnerkanzleien sind spezialisiert auf Schadensersatz-Klagen gegen Facebook und kümmern uns um die Korrespondenz. Wie läuft das Procedere im Einzelnen ab?

  • Nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt zu uns auf.
  • Wir leiten Sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter. Diese prüft Ihren Fall individuell und setzt sich im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung mit Ihnen zusammen. Hier erfahren sie die möglichen Schritte gegen Facebook.
  • Sie entscheiden unverbindlich, ob Sie die Kanzlei beauftragen. Wenn Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Unsere Partnerkanzlei kümmert sich um die Deckungszusage.
  • Wenn Sie die Kanzlei beauftragen, kümmert diese sich um die Korrespondenz mit Facebook. Diese hält Sie stets auf dem Laufenden und spricht die weiteren Schritte mit Ihnen ab.

Wir sind in Sachen Facebook-Datenleck jederzeit gerne für Sie da und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Schadensersatz. Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie Ihre Ansprüche gegen Facebook geltend. Unsere Partnerkanzleien sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.


Achtung, neue Facebook-Betrugsmasche mit Vermissten-Meldungen


Auf sozialen Netzwerken, wie Facebook, haben Nutzer die Möglichkeit, Meldungen in kürzester Zeit sehr weit zu verbreiten. Diese Funktion ist ein großer Vorteil, wenn es sich zum Beispiel um Vermissten-Meldungen und Suchaufrufe handelt. So haben Privatpersonen auch neben den polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit, via Facebook nach ihren Angehörigen und Freunden zu suchen. Durch die schnelle Verbreitung der Vermissten-Meldungen auf Facebook finden sich oft viele Personen bundesweit, die bei der Suche helfen.

Betrüger machen sich solche Suchaktionen auf Facebook zunutze. Ein bekannter Fall ist der eines angeblich vermissten Mädchens namens Kathrin Dürr, das angeblich aus Gudow, Rheine oder Buchloe stammt. Die Herkunft der fiktiven Personen und auch die Namen sind variabel. Auch das Foto ist ein Fake. Um dieses zu sehen, befindet sich der Facebook-Nutzer allerdings gar nicht mehr auf der echten Facebook-Seite. Die Betrüger haben diesen nämlich bereits auf eine Seite, die vortäuscht, Facebook zu sein, weitergeleitet. Die URL ist nun auch anders.

Damit aber nicht genug: Die Betrüger versuchen auf diese Weise, die Nutzer dazu zu bewegen, sensible Facebook-Daten preiszugeben. Dafür verwenden sie emotionale Appelle mit dem Ziel, die Facebook-Nutzer zum Handeln zu bewegen.

Auch Datenlecks ermöglichen Kriminellen den Zugang zu höchst sensiblen Daten


Nutzer auf eine falsche Facebook-Seite zu lenken, um höchstpersönliche Daten abzugreifen, ist eine beliebte Masche von Betrügern. Hier bewegen die Täter mit psychologischen Tricks die Nutzer selbst dazu, ihre Daten zu übermitteln. Eine andere Methode sind Datenlecks. Hacker nutzen Datenlecks, um an persönliche Informationen zu kommen.
Zuletzt kam es bei Facebook im Jahr 2021 zu einem großen Datenleck, bei dem rund 533 Millionen Datensätze in die Hände von Kriminellen fielen. Hacker nutzten eine Sicherheitslücke, die bereits seit 2019 bestand. Das Datenleck bei Facebook betrifft etwa sechs Millionen Nutzer. Ihnen steht deswegen ein Schadensersatz zu. Dieser resultiert aus dem Schaden, der den Facebook-Nutzern entstand, weil der Konzern nicht sorgsam genug mit den persönlichen Informationen umging. Noch immer haben Betroffene die Möglichkeit, sich gegen das Facebook-Datenleck zu wehren und Schadensersatz geltend zu machen.