SCHUFA Eintrag löschen / SCHUFA Score verbessern

Negativer SCHUFA-Eintrag bzw. SCHUFA-Score? Wir helfen Ihnen!

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Schufa-Eintrag löschen lassen – Geht das?

Verbraucher mit einem negativen Schufa-Eintrag wünschen sich, diesen möglichst schnell zu löschen. Der Grund ist, dass ein negativer Schufa-Eintrag die Teilnahme am Wirtschaftsleben erheblich erschwert. Es ist dann nämlich nahezu unmöglich, eine neue Wohnung anzumieten oder Kauf- und Kreditverträge abzuschließen. Betroffene haben daher den dringenden Wunsch, ihren Schufa-Eintrag zu löschen. Veraltete und unberechtigte Einträge hat die Schufa daher sofort zu löschen.

Wann kann ich einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?


Es gelten folgende Löschfristen für Schufa-Einträge:

  • Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung: sechs Monate
  • Kreditanfragen: zwölf Monate
  • Kredit-Forderungen und offene Rechnungen: drei Jahre nach Zahlung

Was muss ich für die Löschung meines Schufa-Eintrags tun?


Fordern Sie zunächst bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Einmal jährlich erhalten Sie von der Schufa auf Anfrage eine kostenlose Datenkopie. Befindet sich darin ein negativer Eintrag, den Sie löschen lassen möchten? Offene Forderungen zahlen Sie am besten sofort. Ist aber die Rechnung bereits beglichen? Dann informieren Sie das Unternehmen, das dies noch nicht bei der Schufa richtiggestellt hat. Unberechtigte und fehlerhaften Einträge können Sie direkt bei der Schufa löschen lassen.

Brauche ich einen Anwalt, um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?


Kontaktieren Sie die Schufa eigenmächtig zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrags, stoßen Sie womöglich auf Widerstand. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, für die Korrespondenz mit der Schufa einen Anwalt zu beauftragen. Unsere Partnerkanzleien sind Experten auf dem Gebiet, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen. Diese übernehmen für Sie den Briefwechsel mit der Schufa und kämpfen für Ihr Recht.

Wir helfen Ihnen, Einträge von der Schufa löschen zu lassen. Nutzen Sie hierzu unten unser Kontaktformular. Wir leiten Sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter, die spezialisiert ist auf die Löschung von Schufa-Einträgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere tausend Euro Schadensersatz zu erhalten.



Explosives EuGH-Urteil: Schufa-Praktiken auf dem Prüfstand – Gerichtshof zerschmettert umstrittene Bonitätspraxis und stärkt Datenschutz!


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Geschäftspraktiken der Schufa erschüttert. In einem wegweisenden Urteil vom 07.12.2023 hat der EuGH entschieden, dass die bisherige Praxis, den Schufa-Score als alleiniges Kriterium für Kreditvergaben zu nutzen, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Das bedeutet einen radikalen Einschnitt für Banken und Unternehmen, die bisher maßgeblich auf den Schufa-Score setzten. Dieses Urteil wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen auf, sondern wirft auch ein grelles Licht auf den Datenschutz im Finanzsektor.

Das EuGH-Urteil erging in zwei entscheidenden Fällen: Zum einen wurde festgestellt, dass die automatisierte Erstellung des Schufa-Scores bereits eine automatisierte Entscheidung im Sinne der DSGVO darstellt. In diesem Fall ging es um die Frage, ob die Bonitätseinstufungen der Schufa als unzulässige automatisierte Einzelfallentscheidungen nach Art. 22 DSGVO anzusehen sind. Die Klägerin, deren Kreditantrag von ihrer Bank abgelehnt wurde, verlangte von der Schufa Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die Löschung ihres Eintrags. Der EuGH entschied, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, wenn das Scoring eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung über einen Vertragsschluss spielt.
Die Luxemburger Richter entschieden in diesem ersten Fall, dass die bisherige Praxis, den Schufa-Score als maßgeblichen Faktor für Kreditentscheidungen zu verwenden, datenschutzrechtlich bedenklich ist. Der EuGH stellte die Bedingungen für die Anwendung von Artikel 22 Absatz 1 DSGVO klar und betonte, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert, wie er von der Schufa verwendet wird, erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher haben kann. Dieses Urteil setzt die Schufa und ähnliche Institutionen unter Druck, ihre Bonitätsbewertungsverfahren zu überdenken und transparenter zu gestalten.

Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Datenpraktiken der Schufa, die bisher Informationen über Verbraucher nach einer Privatinsolvenz für bis zu drei Jahre speicherte.
Der EuGH betonte in seinem Urteil außerdem, dass das Scoring der Schufa erhebliche Nachteile für Verbraucher im Wirtschaftsleben nach sich zieht. Das Gericht stellte fest, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert in nahezu allen Fällen dazu führt, dass Banken die Gewährung von Krediten ablehnen. Damit sei die betroffene Person zumindest erheblich beeinträchtigt. Das EuGH-Urteil stärkt somit die Datenschutzrechte der Verbraucher und signalisiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Bonitätsbewertungen.
Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen und stärkt die Position der Verbraucher im Umgang mit Bonitätsbewertungen. Deutsche Gerichte müssen nun prüfen, ob Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz mit der DSGVO vereinbar sind. Ihre diesbezüglichen Bedenken hatten der EuGH, ebenso wie das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden aber bereits geäußert. Die Schufa steht vor einer entscheidenden Umstrukturierung, und Verbraucher dürfen aufatmen, dass ihre Bonitätsbewertungen nicht mehr im Dunkeln der Geheimniskrämerei erfolgen.


Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.


Wie läuft ein Schufa-Verfahren an der Seite meines Anwalts für Verbraucherschutz ab?

Wenn Sie sich aufgrund von Schwierigkeiten mit der Schufa an uns wenden, leiten wir sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter. Wir achten darauf, dass diese genau auf Ihr Anliegen spezialisiert ist, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen. Unsere Vermittlung ist kostenlos. Ein Anwalt unserer Partnerkanzlei gibt Ihnen dann eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz wird Ihnen in diesem Rahmen erklären, wie hoch Ihre Chancen stehen, gegen die Schufa erfolgreich vorzugehen. Gemeinsam mit Ihnen wird er auch das weitere Vorgehen klären. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Anwalt über die anfallenden Kosten einer Klage gegen die Schufa zu sprechen.


Keine Sorge vor Anwaltskosten im Schufa-Verfahren

Sorgen Sie sich nicht um die Anwaltskosten, die durch ein Schufa-Verfahren entstehen. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz kümmert sich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung, sofern vorhanden. So fallen für Sie lediglich die Ausgaben für Ihre Selbstbeteiligung an. Gewöhnlich belaufen sich diese Kosten auf höchstens 300 Euro.

Falls Sie keine Versicherung für Rechtsschutz haben: Sie können dennoch auf die Unterstützung eines Anwalts zählen, der Ihnen bei Ihrem Problem mit der Schufa weiterhilft. Sie allein entscheiden, ob Sie unsere Partnerkanzlei beauftragen. Vorher fallen keinerlei Kosten für Sie an. Als Orientierungshilfe dient die kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.

Falls Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsbeistand gegen die Schufa zu engagieren und auch keine Versicherung für Rechtsschutz haben: Unsere Partnerkanzleien können Ihnen trotzdem helfen. Im Rahmen der Ersteinschätzung berät Sie Ihr Anwalt zum Antrag auf Prozesskosten-Hilfe.

Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Datenpraktiken der Schufa, die bisher Informationen über Verbraucher nach einer Privatinsolvenz für bis zu drei Jahre speicherte.


Der EuGH betonte in seinem Urteil außerdem, dass das Scoring der Schufa erhebliche Nachteile für Verbraucher im Wirtschaftsleben nach sich zieht. Das Gericht stellte fest, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert in nahezu allen Fällen dazu führt, dass Banken die Gewährung von Krediten ablehnen. Damit sei die betroffene Person zumindest erheblich beeinträchtigt. Das EuGH-Urteil stärkt somit die Datenschutzrechte der Verbraucher und signalisiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Bonitätsbewertungen.


Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen und stärkt die Position der Verbraucher im Umgang mit Bonitätsbewertungen. Deutsche Gerichte müssen nun prüfen, ob Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz mit der DSGVO vereinbar sind. Ihre diesbezüglichen Bedenken hatten der EuGH, ebenso wie das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden aber bereits geäußert. Die Schufa steht vor einer entscheidenden Umstrukturierung, und Verbraucher dürfen aufatmen, dass ihre Bonitätsbewertungen nicht mehr im Dunkeln der Geheimniskrämerei erfolgen.

Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.


Ihr Anwalt für Verbraucherschutz kämpft für Sie, Ihr Recht gegen die Schufa durchzusetzen

Beachten Sie: Es ist ratsam, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegen die Schufa vorzugehen. Ihr Rechtsanwalt wird gemeinsam mit Ihnen für Ihre Rechte kämpfen. Er setzt sich aktiv dafür ein, dass Sie Ihren Schadensersatz erhalten und fordert die Löschung Ihres Falscheintrags bei der Schufa. Dadurch haben Sie wieder die Möglichkeit, uneingeschränkt am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

Negativer SCHUFA-Eintrag bzw. SCHUFA-Score? Wir helfen Ihnen!

Zahlreiche negative Schufa-Einträge sind unserer Ansicht nach unberechtigt. Eine Löschung ist nun möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere tausend Euro Schadensersatz zu erhalten.

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Was ist die Schufa?

Mit ihrem Hauptsitz in Wiesbaden ist die Schufa zweifelsfrei eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland. Schufa steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Im Jahre 1927 wurde das Unternehmen unter dem Namen "Deutsche Zentralgenossenschaftskasse für Verbrauchergeschäfte" gegründet. Zugang zu den Informationen bekommt die Schufa über unterschiedliche Wege. Beispielsweise werden von Banken, Versicherungen sowie Telekommunikations-Unternehmen Informationen an Auskunfteien weitergeleitet. Diese Daten werden anschließend genutzt, um Einschätzungen und Beurteilungen bezüglich der Kreditwürdigkeit von Konsumenten zu erstellen.

Sofern Sie Kredite beantragen oder eine Wohnung mieten möchten, ist es üblich, dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wird, um Ihre Kreditwürdigkeit zu beurteilen. Dadurch kann Ihr Vertragspartner einschätzen, ob Sie voraussichtlich in der Lage sind, Ihren Verpflichtungen nachzukommen oder nicht. Dabei speichert die Schufa sowohl positive als auch negative Informationen. Zu den positiven Einträgen zählen beispielsweise aktive Kredite, fristgerecht beglichene Rechnungen oder ein solides geführtes Girokonto. Gespeicherte Informationen im negativen Sinne sind beispielsweise eine Kreditkündigung, ein Mahnbescheid oder eine Privatinsolvenz.

Die Schufa unterhält Verträge mit einer Vielzahl von Banken, Versicherungen, Telekommunikations-Anbietern und weiteren Unternehmen, welche ihren Kunden Kredite oder andere Dienstleistungen auf Rechnung anbieten. Die Unternehmen übermitteln der Schufa in regelmäßigen Abständen relevante Daten bezüglich ihrer Geschäfts-Beziehungen mit den Kunden, wie z.B. ob sie pünktlich zahlen oder nicht. In einer riesigen Datenbank, welche mehr als 800 Millionen Einträge von mehr als 67 Millionen Personen enthält, werden diese Informationen von der Schufa gespeichert.

Auf diese Daten greift die Schufa zurück, um einen Score-Wert für jede Person oder Firma zu berechnen. Der Score-Wert ist eine Zahl zwischen 0 und 100, die angibt, wie hoch das Risiko ist, dass eine Person oder Firma ihre Rechnungen nicht bezahlt. Je höher der Score-Wert ausfällt, desto positiver wird die Bonität einer Person oder eines Unternehmens bewertet und eingeschätzt. Die Schufa bietet diese Score-Werte ihren Vertragspartnern zum Kauf an, um ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob sie einem potenziellen Kunden einen Kredit gewähren sollten oder nicht. Auch andere Auskünfte verkauft die Schufa über Personen oder Firmen an ihre Vertragspartner oder an Dritte (z.B. Vermieter oder Arbeitgeber), die ein legitimes Interesse daran haben. Von dem Anfragenden verlangt die Schufa allerdings eine Gebühr.

Die Schufa übt einen bedeutenden Einfluss auf die finanzielle Situation zahlreicher Personen in Deutschland aus. Eine vorteilhafte Bewertung durch die Schufa kann den Zugang zu kostengünstigen Krediten, Mietwohnungen oder Arbeitsplätzen erleichtern. Eine ungünstige und folglich schlechte Bewertung bei der Schufa kann hingegen diverse Schwierigkeiten mit sich bringen, wie etwa erhöhte Zinssätze, abgelehnte Anträge oder gekündigte Verträge.

Ihnen als Verbraucher steht das Recht zu, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anzufordern, um zu prüfen, welche Daten über sie gespeichert sind. Sofern in Ihrer Schufa ein Eintrag vorhanden ist, der fehlerhaft oder veraltet ist, besteht die Möglichkeit, diesen löschen zu lassen. Hierbei ist es jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen zu erfüllen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Die GfV steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Wir vermitteln Sie an eine Partnerkanzlei, die Ihnen hilft, Ihre Rechte geltend zu machen, indem sie Ihre Schufa-Daten prüft und negative Einträge löscht. Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder schriftlich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter – auch am Wochenende und an Feiertagen.

Mythos Schufa: Das sind die fünf größten Irrtümer

Die Schufa ist staatlich.

Bei der Schufa handelt es sich um einen privat geführten Konzern. Die Schufa ist genauer gesagt eine Aktiengesellschaft. Das bedeutet: Sie verdient ihr Geld mit den gesammelten Daten zu Privatpersonen und Unternehmen. Die Schufa arbeitet gewinnorientiert.


Ich habe gegen die Schufa keine Chance.

Es ist nicht zu empfehlen, gegen die Schufa allein vorzugehen. Sie haben gute Erfolgsaussichten, wenn Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen. Dieser kennt die Feinheiten bei der Korrespondenz mit der Schufa. Wir vermitteln Ihnen gerne einen kompetenten Anwalt, wenn es zum Beispiel um die Löschung fehlerhafter Schufa-Einträge geht.


Die Schufa speichert Negativ-Einträge dauerhaft.

Es gibt Speicherfristen für alle Schufa-Einträge. Beispielsweise hat die Schufa die Restschuldbefreiung mittlerweile schon nach einem halben Jahr zu entfernen. Ferner betragen normalerweise die Speicherfristen drei Jahre.


Bei einem negativen Eintrag informiert mich die Schufa.

Sie erfahren erst dann vom Negativ-Eintrag, wenn Sie dies selbst bei der Schufa anfragen. Dazu benötigen Sie von der Schufa eine Datenauskunft. Es ist jedoch anzunehmen, dass Sie zeitnah im Alltag davon erfahren. Und zwar dann, wenn Ihnen die uneingeschränkte Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht mehr wie gewohnt möglich ist. Ihre Kreditkarte ist dann gesperrt oder Sie haben keine Option mehr, auf Rechnung zu zahlen.


Die Schufa-Auskunft kostet Geld.

Gemäß Art. 15 DSGVO ist die Schufa dazu verpflichtet, Ihnen einmal im Jahr eine kostenfreie Datenkopie auszustellen. Diese beinhaltet den durchschnittlichen Score-Wert sowie die von der Schufa gespeicherten Daten zu Ihrer Person.

Fünf Tipps, die die Wohnungssuche bei einem negativen Schufa-Eintrag erleichtern

In einigen Metropolen herrscht eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Darüber hinaus erschwert ein negativer Schufa-Eintrag die Suche nach einer passenden Wohnung. Welche Optionen stehen Verbrauchern zur Verfügung, um trotz eines negativen Schufa-Eintrags eine Traumwohnung zu finden?

  • Trotz negativem Schufa-Eintrag: Bieten Sie dem Vermieter Sicherheiten: Verbraucher sind nicht per se verschuldet, nur weil sie einen negativen Schufa-Eintrag haben. Wenn Sie also Vermögen oder Rücklagen besitzen, weisen Sie es dem Vermieter nach. Dadurch wirken Sie vertrauenswürdig.
  • Schlagen Sie dem Vermieter einen Mietbürgen vor, wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben. Für eine Mietbürgschaft kommt eine Vertrauensperson infrage, die über sechs Monate einen unbefristeten Arbeitsvertrag sowie eine positive Schufa-Auskunft hat.
  • Weisen Sie dem Vermieter bei einem negativen Schufa-Eintrag nach, dass Sie keinerlei Mietschulden haben. Denn wenn Sie Ihre Miete stets pünktlich bezahlt haben, lassen Sie sich dies vom derzeitigen Mieter bestätigen. Auch das erhöht Ihre Chancen auf eine Wohnung.
  • Haben Sie Rücklagen, um schon im Voraus ein paar Monatsmieten zu bezahlen? Dann bieten Sie das ihrem neuen Vermieter an, wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben. Das schafft Vertrauen, dass Sie finanziell in der Lage sind, Ihre Miete pünktlich zu bezahlen.
  • Teilen Sie sich die Wohnung mit einer Person, die nur positive Schufa-Einträge hat? Dann setzen Sie Ihren Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag ein. Meist wünscht der Vermieter nämlich nur von einem Mieter die Schufa-Auskunft.

Beachten Sie, dass private Vermieter nicht immer eine Schufa-Auskunft anfordern. Wenn Sie ein stabiles Arbeitsverhältnis mit einem regelmäßigen Einkommen nachweisen, haben Sie oft gute Chancen. Es ist wichtig, sich gut auf die Wohnungsbesichtigung vorzubereiten. Denn wer hier sympathisch und seriös erscheint, hinterlässt einen positiven Eindruck und kann unter Umständen die Forderung nach der Schufa-Auskunft umschiffen.

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Welche weiteren Auskunfteien gibt es neben der Schufa noch?

Auch wenn die Schufa die größte und bekannteste Wirtschaftsauskunft Deutschlands ist, gibt es neben ihr noch weitere Auskunfteien, die Daten über die Bonität von Personen und Unternehmen sammeln und weitergeben.

Die wichtigsten sind:

  • Creditreform Boniversum

Die vorliegende Auskunftei ist Teil des Creditreform-Verbands, welcher im Jahr 1879 gegründet wurde und sich hauptsächlich auf die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen spezialisiert hat. Diese Auskunftei ist auch für Privatpersonen zuständig, und besitzt Daten über mehr als 66 Millionen Menschen in Deutschland. Aktuell existieren mehr als 100 Creditreform-Vereine.

  • CRIF Bürgel:

Diese Auskunft ist ein Bestandteil der CRIF-Gruppe, welche ihren Ursprung im Jahre 1988 in Italien fand und weltweit tätig ist. CRIF Bürgel ist aus der Fusion von Bürgel Wirtschaftsinformationen und CRIF GmbH im Jahr 2017 entstanden. CRIF Bürgel besitzt Informationen zu über 42 Millionen Personen und vier Millionen Firmen innerhalb Deutschlands.

  • Deltavista:

Die Deltavista GmbH zählt zu den Tochtergesellschaften der CRIF-Gruppe und befindet sich somit in derselben Unternehmensfamilie wie CRIF Bürgel. Sie wurde 1995 gegründet und hat ihren Sitz in Karlsruhe. Bei Deltavista sind Informationen zu über 50 Millionen Individuen und vier Millionen Unternehmen in Deutschland abrufbar.

  • Regis24:

Die Regis24 GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsauskunft mit Sitz in der Hauptstadt Berlin. Die Gründung erfolgte im Jahr 2003 und seitdem hat sich die Firma auf die Überprüfung von Identitäten sowie die Ermittlung von Adressen spezialisiert. Die Regis24 verfügt über Daten zu mehr als 80 Millionen Menschen und fünf Millionen Unternehmen.

  • Infoscore Consumer Data:

Diese Auskunftei gehört zur Arvato Financial Solutions Gruppe, die wiederum Teil des Bertelsmann Konzerns ist. Gegründet wurde Infoscore Consumer Data 1997 und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Bei Infoscore Consumer Data sind Informationen zu über 70 Millionen Personen sowie sechs Millionen Firmen hinterlegt.

Grundsätzlich arbeiten und funktionieren diese Informations-Dienstleister ähnlich wie die Schufa, jedoch gibt es bedeutende Unterschiede. Beispielsweise verwenden sie unterschiedliche Verfahren zur Berechnung ihrer Score-Werte, beziehen unterschiedliche Datenquellen und haben verschiedene Speicherfristen für ihre Daten. Des Weiteren kooperieren sie mit unterschiedlichen Partnern aus diversen Branchen.

Welche Daten speichert die Schufa?

Da die Schufa die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen sammelt, speichert und infolgedessen den Score-Wert berechnet, stellt sich die Frage, welche Daten eigentlich von der Schufa gespeichert werden, und wie lange? Es werden bei der Schufa zwei unterschiedliche Typen von Daten gespeichert, nämlich personen-bezogene Informationen und kredit-relevante Daten.

Personenbezogene Informationen sind jene, welche dazu dienen, eine spezifische Person zu identifizieren. Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift
  • eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften

Die vorliegenden Informationen werden von den Vertragspartnern der Schufa übermittelt oder aus öffentlichen Quellen, wie beispielsweise dem Melderegister, bezogen. Die Schufa bewahrt diese Daten auf Dauer auf, um eine klare Identifizierung zu ermöglichen.

Kredit-relevante Informationen beziehen sich auf Daten, die Auskunft über das Verhalten einer Person in Bezug auf Zahlungen geben. Dazu gehören:

  • Daten über nicht bezahlte Kredite bei Bankkonten
  • Kreditkarten, insbesondere der Rahmenkredit
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandels-Konten
  • Ratenzahlungs-Geschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • sowie etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Die vorliegenden Informationen werden auch von den Vertragspartnern der Schufa übermittelt oder aus öffentlichen Quellen wie dem Insolvenzregister bezogen. Allerdings erfolgt bei der Schufa keine dauerhafte Speicherung dieser Daten, sondern sie werden nach bestimmten Fristen gelöscht.

Negative Schufa-Einträge: Restschuldbefreiung erfolgt nach sechs Monaten


Um Verbraucher zukünftig Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten, und den mühsamen Weg über verschiedene Instanzen zu vermeiden, hat die Schufa beschlossen, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate zu reduzieren. Durch die Beantragung einer Verbraucher-Insolvenz besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Schulden abzubauen, auch wenn sie finanziell dazu nicht in der Lage sind. Im Zuge des laufenden Verfahrens erfolgt die Aufteilung des pfändbaren Vermögens und Einkommens unter den Gläubigern. Der Verbraucher darf lediglich das für seine Existenz-Notwendigkeit Erforderliche behalten. Vorteilhaft daran ist, dass jegliche verbleibende Schuld am Ende erlassen wird. Diese Praxis ist auch unter dem Begriff Restschuldbefreiung bekannt.

Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird eine offizielle Mitteilung über die gewährten Restschuldbefreiungen publiziert. Diese Informationen sind für einen Zeitraum von sechs Monaten öffentlich zugänglich. Auskunfteien nutzen diese Daten und speichern sie für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Derzeit diskutieren die Gerichte darüber, ob diese Praxis auch rechtmäßig ist, da seit Mai 2018 in der Europäischen Union das Datenschutzgesetz gilt. In Bezug auf zwei Schufa-Fälle aus Deutschland äußerte sich der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Mitte März 2023 auf äußerst kritische Weise zur Praxis. Durch die Bewilligung einer Restschuldbefreiung soll dem Verbraucher die Gelegenheit gegeben werden, erneut aktiv am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Jedoch wird laut dem Generalanwalt dieses Ziel durch die langfristige Aufbewahrung vereitelt. Ungeachtet der Beurteilung durch den Generalanwalt besteht die Möglichkeit, dass das Urteil der Richter von dieser abweicht. In der Regel neigen sie jedoch dazu, der Einschätzung des Generalanwalts zu folgen.

Der Grund für den Wandel der Schufa-Politik war ein Kläger, der nach einem erfolglosen Versuch der Selbstständigkeit gezwungen war, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Dieser forderte die Löschung seiner Daten bei der Schufa, da es ihm nicht möglich war, eine Wohnung neu zu mieten oder ein Bankkonto zu eröffnen.

In Übereinstimmung mit den vorliegenden Informationen hat der vorsitzende Richter Stephan Seiters kundgetan, dass eine beträchtliche Anzahl von ähnlichen Fällen beim Bundesgerichtshof anhängig ist. Aufgrund der Einwände des Generalanwalts des EuGH hat der BGH entschieden, dass es angemessener wäre, die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten, bevor er seine eigene Urteilsfindung vornimmt.

Negativen Schufa Eintrag erhalten? Wenden Sie sich heute noch an die GfV


In der Regel wird der Betroffene erst dann über seinen negativen Schufa-Eintrag informiert, wenn ihm ein Kredit oder Vertrag verwehrt wird. Besonders enttäuschend kann dies für die Person sein, deren Eintrag unberechtigt ist oder die Schufa sich trotz Ablauf der Frist weigert, diesen zu löschen.

Ein fehlerhafter Eintrag in der Schufa muss nach Art.16 DSGVO berichtigt werden. Darüber hinaus ist die Rechtsgrundlage für die Löschung der Daten primär Art. 17 DSGVO, der die umgehende Löschung veralteter und ungerechtfertigter Einträge verlangt.

Die Vorschriften der DSGVO geben exakt vor, wann die Auskunftei ihren Eintrag wieder löschen muss. Es ist ratsam, eine Überprüfung Ihrer Angelegenheit durch einen Anwalt unserer Partnerkanzleien durchführen zu lassen, da in der Praxis häufig Fehler auftreten können.

Somit sind Sie nicht schutzlos der Auskunftei ausgeliefert. Kontaktieren Sie uns heute noch schriftlich oder telefonisch, auch am Wochenende oder Feiertag. Wir vermitteln Sie an eine Partnerkanzlei weiter, die Ihnen jederzeit gerne weiterhilft.


Jetzt Schufa-Eintrag/Score kostenlos löschen lassen


Bleiben Sie auf dem Laufenden: Neues zur Schufa


Finger weg vom Konto: aktuell rund 320.000 Unterschriften gegen Pläne der Schufa

Als die Schufa ihre Pläne veröffentlichte, Verbrauchern einen besseren Score gegen Einblick in das Konto zu gewähren, gingen Bürger-Organisationen auf die Barrikaden. Finanzwende und Campact starteten daraufhin eine Online-Petition mit dem Motto: „Finger weg von unseren Konten!“. Bislang haben rund 320.000 Bürger die Petition unterschrieben – Tendenz steigend.

Gegenstand der Aufregung ist die Bonify-App. Bonify gehört seit Ende 2022 zur Schufa. Seit wenigen Tagen haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Bonitätsscore kostenlos in der App abzurufen. Die Schufa selbst sieht das als Fortschritt in Sachen Transparenz, schließlich war die Abfrage der Kreditwürdigkeit bislang nur einmal im Jahr kostenfrei im Rahmen der Datenkopie möglich. Und diese gab lediglich einen Mittelwert an.

Allerdings hat die Schufa weitere Pläne mit der Bonify-App. Die Schufa hat vor, Verbrauchern einen besseren Score in Aussicht zu stellen, wenn sie im Gegenzug Einblick in die Konten erhält. Dieses Tauschgeschäft findet laut Schufa auf freiwilliger Basis statt. Doch wo bleibt die Freiwilligkeit, wenn ein Verbraucher mit schlechtem Score dies als einzigen Ausweg sieht, um wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können? Wir halten dies für sehr fragwürdig.

Hinzu kommt, dass die Berechnung des Bonitätsscore bislang ein gut gehütetes Firmengeheimnis der Schufa ist. Wer wegen seines schlechten Schufa-Scores weder eine Wohnung findet noch einen Kredit bekommt, hat keine Möglichkeit, genau in Erfahrung zu bringen, warum das so ist. Die Schufa hat also die Macht, solchen Einfluss auf das Leben der Bürger zu nehmen. Die Verbraucher erfahren aber nicht, auf welchen Grundlagen die Berechnung des Scores stattfindet. Auch das sehen wir äußerst kritisch.

Schlechter Schufa-Score? Wenden Sie sich lieber an uns!


Wir finden: Ihre sensiblen Kontodaten gehören keinesfalls in die Hände eines gewinnorientierten Unternehmens wie die der Schufa. Machen Sie sich nicht zum gläsernen Menschen, sondern wenden Sie sich bei Problemen mit der Schufa an uns. Wir fokussieren den Schutz der Verbraucher. Das bedeutet, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Schufa unzutreffende und falsche Einträge löscht. Dazu leiten wir Sie an eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien weiter. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg, wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.

FAQ
Was ist die Schufa?

Der Name Schufa ergibt sich aus den Worten

Schutzgemeinschaft

für

allgemeine Kreditsicherung.



Die Schufa sammelt Daten über Verbraucher underrechnet auf dieser Grundlage einen Score-Wert. Dieser bewertet die Kreditwürdigkeit der Verbraucher. Die Daten, die die Schufa sammelt, sind beispielsweise die Anzahl der Bankkonten und Kreditkarten. Zusätzlich wertet die Auskunftei Schuldner-Verzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus. Die Schufa ist eine reine Daten-Sammelstelle. Vertragspartner der Schufa sind:

  • Banken
  • Bausparkassen
  • Versicherungen
  • Versandhandels-Unternehmen
  • Leasing-Gesellschaften
  • Online-Kaufhäuser
  • Telekommunikations-Unternehmen
  • Inkassobüros

Diese Unternehmen informieren sich bei der Schufa über die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden.

Welche Auskunfteien gibt es neben der Schufa?

Die Schufa ist die größte und bekannteste Auskunftei. Weitere Auskunfteien in Deutschland sind:

  • Creditreform Boniversum GmbH
  • CRIF Bürgel GmbH
  • Infoscore Consumer Data GmbH (ehemals Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG)
  • Deltavista GmbH
  • Arvato Infoscore GmbH

Ist die Schufa-Auskunft kostenfrei?

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Datenauskunft von der Schufa zu erhalten. Es ist ratsam, diese auch jährlich einzufordern. So haben Sie stets im Blick, ob die Schufa Ihre Daten auch korrekt speichert. Dieses kostenfreie Datenblatt gibt jedoch keine Auskunft über Ihre aktuelle Bonität, sondern nur einen ungefähren Durchschnittswert an. Daher ist diese Datenkopie nicht als Nachweis über die Kreditwürdigkeit (zum Beispiel zur Vorlage bei Vermietern) gültig. Hierfür ist eine Bonitätsauskunft notwendig. Diese ist bei der Schufa zu beantragen und kostet 29,95 Euro.

Warum kann ich keine Verträge mehr abschließen?

Wenn Sie nicht mehr wie gewohnt am Wirtschaftsleben teilnehmen können,haben Sie vermutlich einen negativen Schufa-Eintrag. Der Schufa-Eintrag sorgt dafür, dass Ihre potenziellen Vertragspartner wissen, dass Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlt haben. Diese schätzen dann einen Vertragsabschluss mit Ihnen zu risikoreich ein.

Was kann ich gegen einen negativen Schufa-Eintrag tun?

Bei einem negativen Schufa-Eintrag haben Sie womöglich das Recht auf Löschung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Berechnung hierfür nicht korrekt war oder falsche Daten verwendet wurden. In jedem Fall ist es wichtig, den Schufa-Eintrag sorgfältig zu prüfen, denn ein negativer Schufa-Eintrag hat Auswirkungen in jedem Lebensbereich. Wohnungssuche, Bankgeschäfte und Onlineshopping werden fast unmöglich. Die Experten der GfV helfen Ihnen in diesem Fall gerne kostenfrei und unverbindlich weiter.