Verbraucher mit einem negativen Schufa-Eintrag wünschen sich, diesen möglichst schnell zu löschen. Der Grund ist, dass ein negativer Schufa-Eintrag die Teilnahme am Wirtschaftsleben erheblich erschwert. Es ist dann nämlich nahezu unmöglich, eine neue Wohnung anzumieten oder Kauf- und Kreditverträge abzuschließen. Betroffene haben daher den dringenden Wunsch, ihren Schufa-Eintrag zu löschen. Veraltete und unberechtigte Einträge hat die Schufa daher sofort zu löschen.
Wann kann ich einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen?
Es gelten folgende Löschfristen für Schufa-Einträge:
- Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung: sechs Monate
- Kreditanfragen: zwölf Monate
- Kredit-Forderungen und offene Rechnungen: drei Jahre nach Zahlung
Was muss ich für die Löschung meines Schufa-Eintrags tun?
Fordern Sie zunächst bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Einmal jährlich erhalten Sie von der Schufa auf Anfrage eine kostenlose Datenkopie. Befindet sich darin ein negativer Eintrag, den Sie löschen lassen möchten? Offene Forderungen zahlen Sie am besten sofort. Ist aber die Rechnung bereits beglichen? Dann informieren Sie das Unternehmen, das dies noch nicht bei der Schufa richtiggestellt hat. Unberechtigte und fehlerhaften Einträge können Sie direkt bei der Schufa löschen lassen.
Brauche ich einen Anwalt, um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?
Kontaktieren Sie die Schufa eigenmächtig zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrags, stoßen Sie womöglich auf Widerstand. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, für die Korrespondenz mit der Schufa einen Anwalt zu beauftragen. Unsere Partnerkanzleien sind Experten auf dem Gebiet, negative Schufa-Einträge löschen zu lassen. Diese übernehmen für Sie den Briefwechsel mit der Schufa und kämpfen für Ihr Recht.
Wir helfen Ihnen, Einträge von der Schufa löschen zu lassen. Nutzen Sie hierzu unten unser Kontaktformular. Wir leiten Sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter, die spezialisiert ist auf die Löschung von Schufa-Einträgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere tausend Euro Schadensersatz zu erhalten.
Explosives EuGH-Urteil: Schufa-Praktiken auf dem Prüfstand – Gerichtshof zerschmettert umstrittene Bonitätspraxis und stärkt Datenschutz!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Geschäftspraktiken der Schufa erschüttert. In einem wegweisenden Urteil vom 07.12.2023 hat der EuGH entschieden, dass die bisherige Praxis, den Schufa-Score als alleiniges Kriterium für Kreditvergaben zu nutzen, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Das bedeutet einen radikalen Einschnitt für Banken und Unternehmen, die bisher maßgeblich auf den Schufa-Score setzten. Dieses Urteil wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen auf, sondern wirft auch ein grelles Licht auf den Datenschutz im Finanzsektor.
Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Datenpraktiken der Schufa, die bisher Informationen über Verbraucher nach einer Privatinsolvenz für bis zu drei Jahre speicherte.
Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Wie läuft ein Schufa-Verfahren an der Seite meines Anwalts für Verbraucherschutz ab?
Wenn Sie sich aufgrund von Schwierigkeiten mit der Schufa an uns wenden, leiten wir sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter. Wir achten darauf, dass diese genau auf Ihr Anliegen spezialisiert ist, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen. Unsere Vermittlung ist kostenlos. Ein Anwalt unserer Partnerkanzlei gibt Ihnen dann eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz wird Ihnen in diesem Rahmen erklären, wie hoch Ihre Chancen stehen, gegen die Schufa erfolgreich vorzugehen. Gemeinsam mit Ihnen wird er auch das weitere Vorgehen klären. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Anwalt über die anfallenden Kosten einer Klage gegen die Schufa zu sprechen.
Keine Sorge vor Anwaltskosten im Schufa-Verfahren
Sorgen Sie sich nicht um die Anwaltskosten, die durch ein Schufa-Verfahren entstehen. Ihr Anwalt für Verbraucherschutz kümmert sich um die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung, sofern vorhanden. So fallen für Sie lediglich die Ausgaben für Ihre Selbstbeteiligung an. Gewöhnlich belaufen sich diese Kosten auf höchstens 300 Euro.
Falls Sie keine Versicherung für Rechtsschutz haben: Sie können dennoch auf die Unterstützung eines Anwalts zählen, der Ihnen bei Ihrem Problem mit der Schufa weiterhilft. Sie allein entscheiden, ob Sie unsere Partnerkanzlei beauftragen. Vorher fallen keinerlei Kosten für Sie an. Als Orientierungshilfe dient die kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.
Falls Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsbeistand gegen die Schufa zu engagieren und auch keine Versicherung für Rechtsschutz haben: Unsere Partnerkanzleien können Ihnen trotzdem helfen. Im Rahmen der Ersteinschätzung berät Sie Ihr Anwalt zum Antrag auf Prozesskosten-Hilfe.
Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Datenpraktiken der Schufa, die bisher Informationen über Verbraucher nach einer Privatinsolvenz für bis zu drei Jahre speicherte.
Der EuGH betonte in seinem Urteil außerdem, dass das Scoring der Schufa erhebliche Nachteile für Verbraucher im Wirtschaftsleben nach sich zieht. Das Gericht stellte fest, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert in nahezu allen Fällen dazu führt, dass Banken die Gewährung von Krediten ablehnen. Damit sei die betroffene Person zumindest erheblich beeinträchtigt. Das EuGH-Urteil stärkt somit die Datenschutzrechte der Verbraucher und signalisiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Bonitätsbewertungen.
Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen und stärkt die Position der Verbraucher im Umgang mit Bonitätsbewertungen. Deutsche Gerichte müssen nun prüfen, ob Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz mit der DSGVO vereinbar sind. Ihre diesbezüglichen Bedenken hatten der EuGH, ebenso wie das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden aber bereits geäußert. Die Schufa steht vor einer entscheidenden Umstrukturierung, und Verbraucher dürfen aufatmen, dass ihre Bonitätsbewertungen nicht mehr im Dunkeln der Geheimniskrämerei erfolgen.
Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Ihr Anwalt für Verbraucherschutz kämpft für Sie, Ihr Recht gegen die Schufa durchzusetzen
Beachten Sie: Es ist ratsam, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um gegen die Schufa vorzugehen. Ihr Rechtsanwalt wird gemeinsam mit Ihnen für Ihre Rechte kämpfen. Er setzt sich aktiv dafür ein, dass Sie Ihren Schadensersatz erhalten und fordert die Löschung Ihres Falscheintrags bei der Schufa. Dadurch haben Sie wieder die Möglichkeit, uneingeschränkt am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.