EuGH-Urteil zu Facebook: Freiraum für Kartellbehörden

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11. September 2023

Triumph für Verbraucher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlieh dem Bundeskartellamt jetzt zusätzliche Kompetenzen im Kampf gegen Datenschutz-Verstöße. Dies bestätigte ein Verfahren gegen den Mutterkonzern von Facebook namens Meta. Aufgrund wiederholter Datenpannen und Verletzungen des Datenschutzes geriet Facebook immer wieder ins Kreuzfeuer der Kritik.

Der konkrete Vorwurf im Facebook-Prozess

Im Jahr 2019 untersagte das Bundeskartellamt dem Facebook-Konzern, personen-bezogene Nutzerdaten zu sammeln und zu verarbeiten, es sei denn die betroffenen Nutzer hatten ausdrücklich zugestimmt. Dieses Verbot gilt auch für die Tochter-Unternehmen des Meta-Konzerns WhatsApp und Instagram.

Es ist nicht ausreichend, dass Facebook die Verarbeitung von persönlichen Daten in seinen Nutzungs-Bedingungen erwähnt. Als Reaktion darauf hat Facebook Beschwerde eingelegt und argumentiert, dass das Bundeskartellamt seine Kompetenzen überschritten habe. Jedoch hat der EuGH nun ein klares Urteil gefällt und den Streit beendet: Das Bundeskartellamt besitzt hier tatsächlich Befugnisse zur Regulierung. Allerdings ist es in der Pflicht zur engmaschigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutz-Behörden.

Für Verbraucher stellt dies zweifellos einen erheblichen Triumph dar. Das Urteil trägt schließlich zum Schutz persönlicher Informationen sowie Transparenz im Umgang mit Daten bei. Facebook hat nun nicht mehr die Macht, ein legitimes Interesse an personalisierter Werbung geltend zu machen. Stattdessen hat die Zustimmung freiwillig und auch bewusst zu erfolgen.

Facebook besonders wegen Datenpannen in der Kritik

Häufig steht Facebook aufgrund seiner Verstrickung in Datenlecks im Fokus der Kritik. In Bezug auf solche Vorfälle entscheiden Gerichte meist sehr verbraucherorientiert zugunsten deren Datenschutzes. Wenn Hacker die privaten Informationen von Facebook-Nutzern durch unzureichende Datensicherheit des Konzerns erbeuten, haben diese Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.