Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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