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Was wir für Sie prüfen

Ob Ihnen Schadensersatz zusteht, hängt an Motorkennung, Baujahr, Abgasnorm und der Verjährung. Wir gleichen Ihr Fahrzeug mit den betroffenen Motoren und den Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes ab und schätzen ein, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 entschieden, dass Käufern ein Differenzschaden von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zusteht, ohne dass das Fahrzeug zurückgegeben werden muss. Ein Nachweis vorsätzlicher Täuschung ist seit dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 nicht mehr nötig, Fahrlässigkeit des Herstellers genügt.

Halten Sie für die Prüfung Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bereit, dort steht im Feld P.3 die Motorkennung. Welche Motoren und Marken betroffen sind, lesen Sie vorab in unserem Ratgeber Abgasskandal: Bin ich betroffen?.

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