Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden: Audi muss wegen des Einbaus des manipulierten Motors EA 189 haften. Der Kläger hatte am 16.10.2013 ein Audi Q3 Fahrzeug für 28.330,01 Euro erworben, das mit dem besagten Skandalmotor ausgestattet war. Das Gericht erkannte den Anspruch des Klägers aufgrund einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung an. Das Landgericht betonte, dass die Audi AG eigenständig und vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Da die Audi AG Teil des Volkswagen-Konzerns ist, ist das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulativen und irreführenden Abschalteinrichtungen eindeutig als schädigendes Verhalten zu bewerten. Die enge personelle Verbindung zwischen Audi und VW in den höchsten Unternehmensbereichen verstärkt diese Tatsache. Es ist schier unvorstellbar, dass keine leitende Führungskraft von der Implementierung dieser Abschalteinrichtungen in Millionen von Fahrzeugen Kenntnis hatte. Dies begründet einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung.
Obwohl das betreffende Fahrzeug von Audi AG hergestellt wurde, war der unzulässige EA 189 Motor von Volkswagen mit Abschalt-Einrichtungen ausgestattet. Das Gericht bestätigte eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers aufgrund der angewandten Unternehmensstrategie, die darauf abzielt, durch ein Baukastensystem Kosten zu senken. In Anbetracht der inzwischen etablierten Rechtsprechung bezogen auf den EA 189 Motor wurde Audi dazu verurteilt, einen Schadensersatz in Höhe von 14.474,71 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen und das Fahrzeug zurückzunehmen. Die klagende Partei erhält somit nach fast einem Jahrzehnt immer noch die Hälfte des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurück.
Am 21. März 2023 fällte der EuGH sein bahnbrechendes Urteil für Verbraucher. Ein Schadensersatz ist nun schon möglich, wenn es sich um eine fahrlässige Schädigung handelt. Das hat zur Folge, dass Verbraucher enorm hohe Chancen haben, Schadensersatz von den Fahrzeug-Konzernen zu erhalten.
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