Widerruf Autokredit / Leasingvertrag Hintergründe und Verbraucherrechte

Widerruf beim Autokredit / Leasingvertrag, die GFV berät!

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Inhaltsverzeichnis

  • Autokredit- oder Leasingvertrag? Was ist der Unterschied?
  • Aktuelle News zum Thema Autokredit- und Leasingverträgen
  • Autokredit- und Leasingvertrag widerrufen? Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!
  • Update vom 18.07.2023 Immer noch möglich: Zücken Sie Ihren Widerrufsjoker und erhalten Sie Ihr Geld zurück!
  • Bei welchen Banken können die Finanzierungsverträge und Autokredite widerrufen werden?
  • FAQ
    • Wie funktioniert der Widerruf meines Autokredits- / Leasingvertrags?
    • Welche Verträge können widerrufen werden?
    • Behält die Bank mich, auch wenn ich meinen Autokredit-/ Leasingvertrag widerrufen habe, weiterhin als Kunde?
    • Was sind wichtige Voraussetzungen für einen Widerruf von Autokredit- oder Leasingverträge?
    • Welche Gründe gibt es für fehlerhafte, bzw. widerrufbare Darlehens- und Leasingverträge?
      • Widerruf-Fehler 1: Fehlerhafte Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasing- und Kreditverträgen
      • Widerruf-Fehler 2: Fehlerhafte Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen in Leasing- und Kreditverträgen
      • Widerruf-Fehler 3: Fehlerhafte Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Leasing- und Kreditverträgen
      • Widerruf-Fehler 4: Fehlerhafter und unzulässiger Kaskadenverweis bei Leasing- und Kreditverträgen
      • Widerruf-Fehler 5 Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrags in Leasing- und Kreditverträgen
  • Brauche ich eine Kanzlei für den Widerruf von Autokredit- oder Leasingverträge?
  • Wie kann die Gesellschaft für Verbraucherschutz beim Widerruf von Autokredit- und Leasingverträgen helfen?
  • Die Bank lehnt meinen Widerruf meines Autokredit-/ Leasingvertrages ab. Welche Möglichkeiten bestehen dann?
  • Habe ich bei einem gerichtlichen Widerruf ein finanzielles Risiko?
  • Wie viel Geld kann ich durch einen Widerruf meines Autokredit-/ Leasingvertrags sparen?
  • Interview mit Rechtsanwältin Ramona Hamberger zu Widerruf und Kündigung von Leasingverträgen

Autokredit- oder Leasingvertrag? Was ist der Unterschied?

Wenn Sie ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen wollen, weil der Vertrag einen Fehler enthält, ist es wichtig zu wissen um welchen Vertragstypus es sich handelt. Die Gesellschaft für Verbraucherschutz bringt Licht ins Dunkle.


Was ist eine Autofinanzierung?


Eine Autofinanzierung stellt einen Oberbegriff dar. Gemeint sind dabei alle Finanzierungen im Fahrzeugbereich, ob durch Kredit oder Leasing.


Welche Arten von Verträgen gibt es?


Grundsätzlich lassen sich die Verträge in zwei große Kategorien unterteilen, nämlich in Autokreditverträge und in Leasingverträge. Dabei benutzen viele Personen auch andere Begriffe, wie Darlehensvertrag oder Ratenvertrag, Autofinanzierung und Darlehensvertrag.


Was sagt das Gesetz?


Gesetzlich regelt der Gesetzgeber in den Paragrafen 488 bis 515 das Darlehen mit vielen verschiedenen Unterarten und Besonderheiten. Dabei stellt das Darlehen einen Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und Darlehensnehmer dar, bei dem der Darlehensgeber beispielsweise ein Auto dem Darlehensnehmer zur Nutzung überlässt. Der Gesetzgeber regelt also nicht den Autokredit, sondern das Darlehen. Der Volksmund benutzt jedoch die Begriffe Kredit und Darlehen sinngleich. So hat sich beispielsweise für einen darlehensfinanzierten Autokauf der Begriff Autokreditvertrag durchgesetzt. Banken unterscheiden Kredit und Darlehen jedoch bei der Laufzeitlänge. Eher kurzfristige Darlehen werden von Banken als Kredit bezeichnet, wohingegen eher langfristige als Darlehen bezeichnet wird.


Welche Finanzierungsarten haben sich durchgesetzt?


Relativ beliebt bei Verbrauchern ist der sogenannte Autokredit, die Ratenzahlung, das Leasing und der Drei-Wege Kredit. Auf diese Arten wollen wir nun etwas genauer eingehen.


Ratenkredit:


Der Klassiker der Autofinanzierung stellt der Ratenkredit dar. Hierbei zahlt der Verbraucher monatlich über eine bestimmte Laufzeit eine gleichbleibende Rate zu einem bestimmten Zinssatz.


Ballonkredit:


Eine Unterart des Ratenkredits ist der Ballonkredit. Besonderheit dieser Autofinanzierung ist, dass die monatlichen Raten relativ gering sind, am Ende des Kreditvertrags jedoch eine große Abschlussrate fällig wird.

Dies lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Das Fahrzeug, welches finanziert werden soll, hat einen Wert von 25.000 Euro. Dabei soll das Fahrzeug über 60 Monate finanziert werden, zu einer monatlichen Rate von 287 Euro bei einem Effektivzinssatz von 4,29 %. Dann wird die Abschlussrate knapp 12.000 Euro betragen.

Drei-Wege-Kredit bzw. Drei-Wege-Finanzierung:


Der Drei-Wege-Kredit, bzw. die Drei-Wege-Finanzierung bedeutet, dass der Kreditnehmer am Ende der Laufzeit drei Möglichkeiten hat, den Vertrag zu beenden. Daraus ergibt sich dann auch den eher kryptisch anmutenden Namen dieser Finanzierung.

Hier kann der Verbraucher zwischen

  • der Begleichung einer Abschlussrate,
  • einer Anschließenden Abschlussfinanzierung (also einem Kredit, der die Abschlussrate finanziert)
  • und die Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler

wählen. Die drittgenannte Option ist somit vergleichbar mit dem Leasing.


Leasingvertrag:


Auch wenn es beim Leasing die ein oder andere Besonderheit gibt, stellt das sogenannte Finanzierungsleasing die beliebtere Art des Leasings dar.

Im Gegensatz zum Kreditvertrag bleibt das Eigentum an dem Fahrzeug beim Leasinggeber, also bei dem Händler oder des Leasingunternehmens. Nach Beendigung des Leasings, welches meist auf zwei oder drei Jahre vereinbart wir, fällt das Fahrzeug wieder zum Händler oder Leasingunternehmen zurück.

Bekannt sind vor allem zwei Arten des Leasings. Zum einen das Restwertleasing und das Kilometerleasing.

Beim Restwertleasing wird dabei am Anfang der Laufzeit vereinbart, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Laufzeit, also am Ende des Restwertleasingvertrages, noch haben soll. Wird dieser Restwert unterschritten, muss der Leasingnehmer diesen Wert ausgleichen. Hier liegt also das Risiko beim Leasingnehmer.

Andere Möglichkeit des Leasings ist das sogenannte Kilometerleasing. Hierbei wird vereinbart wie viele Kilometer der Leasingnehmer pro Jahr vereinbart wird. Beispielsweise kann bei einem Kilometerleasingvertrag vereinbart werden, dass pro Jahr maximal 15.000 Kilometer gefahren werden dürfen. Wenn weniger als die vereinbarten Kilometer gefahren wurde, wird oft vereinbart, dass ein gewisser Betrag rückerstattet wird. Wird jedoch mehr als vereinbart gefahren, muss der Leasingnehmer draufzahlen.

Viel Verwirrung gibt es um die Begriffe Autofinanzierung, Kredit, Ratenkredit, Ballonkredit, Drei-Wege-Kredit, Kilometerleasing und Restwertleasing. Die Gesellschaft für Verbraucherschutz hat es sich jedoch zum Ziel gesetzt, Licht ins Dunkle zu bringen.

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Autokredit- und Leasingvertrag widerrufen? Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!

Vertragsdaten
Entschädigungshöhe
Ihr gutes Recht
Fahrzeugtyp

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Update vom 18.07.2023 Immer noch möglich: Zücken Sie Ihren Widerrufsjoker und erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Haben Sie Ihr Fahrzeug über einen Autokredit finanziert? Dann haben Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen. Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufs-Belehrung erfolgte nämlich in vielen Kreditverträgen fehlerhaft. Die Folge daraus? Sie können den Widerrufsjoker zücken und noch heute Ihren Kreditvertrag widerrufen. Sie erhalten die bereits geleisteten Raten und Sonderzahlungen sowie auch die Anzahlung zurück. Im Gegenzug geben Sie das finanzierte Fahrzeug zurück.

Das Widerrufsrecht ermöglicht Verbrauchern, sich ohne Angaben von Gründen von einem Vertrag nachträglich zu lösen. Grundsätzlich steht einem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Da die Belehrung über das Widerrufsrecht jedoch fehlerhaft oder unzureichend erfolgte, hat die Frist nie zu laufen begonnen. Ein Kreditvertrag muss zu Zwecken des Verbraucherschutzes bestimmte Pflichtangaben, wie beispielsweise Hinweise über die Verzugszinsen, die Vertragslaufzeit oder den effektiven Jahreszins, enthalten. Sind diese nicht erfolgt, ist der Pflicht zur Widerrufs-Belehrung nicht genüge getan. Verbraucher haben dann das Recht, sich von ihrem Kreditvertrag zu lösen.

Sie möchten sich von Ihrem Autokredit oder Leasingvertrag lösen? Dann wenden Sie sich an uns. Unsere Partnerkanzleien sind auf die Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucher spezialisiert und stehen Ihnen mit ihrem Wissen und Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.

Bei welchen Banken können die Finanzierungsverträge und Autokredite widerrufen werden?

  • ALD LEASE FINANZ
  • AIL LEASING
  • ALFA ROMEO Bank
  • Audi Bank
  • AUTO EUROPA Bank
  • Bank 11
  • Bank deutsches Kraftfahrzeug-gewerbe
  • BMW Bank
  • Creditplus Bank
  • carcredit.de
  • Deutsche Bank
  • DKB Deutsche Kreditbank AG
  • DSL-Bank
  • FCA Bank
  • FIAT Bank
  • Ford Bank
  • HONDA Bank
  • Hypo Vereinsbank
  • ING DiBa
  • JAGUAR Bank
  • JEEP Bank
  • Kia Finance Leasing
  • LANCIA Bank
  • LAND ROVER Bank
  • MASERATI Bank
  • Mercedes Benz Leasing
  • Nissan Bank
  • MKG Bank
  • MOBILITY CONCEPT
  • Opel Bank S.A.
  • PEUGEOT Bank
  • PORSCHE Bank
  • PSA Bank
  • PSD Bank
  • RCI Banque S.A.
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank AG
  • Seat Bank
  • SKG Bank
  • Skoda Bank
  • SIXT Leasing/ Allane SE
  • Targobank Privatkunden AG
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank GmbH

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Welche Gründe gibt es für fehlerhafte, bzw. widerrufbare Darlehens- und Leasingverträge?


Mit der Zeit hat sich in der Kasuistik (also der Rechtsprechung der Gerichte) eine Vielzahl an möglichen Fehlern ergeben, die als sogenannte Widerrufsjoker bekannt sind, denn sie ermöglichen es den Autokredit- oder Leasingvertrag auch nach Ablauf der 14 Tage zu widerrufen. Nachfolgend wollen wir Ihnen diese Fehler kurz und bündig darstellen, damit Sie einen ersten Anhaltspunkt für eine Kontrolle haben. Natürlich können Sie uns auch kostenfrei Ihre Unterlagen zusenden und wir überprüfen kostenlos die Erfolgsaussichten ihres Widerrufs.

a. Widerruf-Fehler 1: Fehlerhafte Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasing- und Kreditverträgen

Viele Verbraucher wurden in ihren Leasing- oder Darlehensverträgen nicht richtig über mögliche außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren informiert. Dabei bieten diese Verfahren auch für Banken Vorteile.

Hier hat der Europäische Gerichtshof festgestellt (Urteil vom 09.09.2021), dass es nicht ausreicht, wenn im Vertrag steht, dass die Verfahrensordnung, also wie ein solches Verfahren ausgestaltet wird, im Internet abrufbar ist.

Es muss bereits im Vertrag alle wesentlichen Informationen über alle dem Verbraucher zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die mit dem Verfahren verbundenen Kosten enthalten sein. Darüber hinaus muss enthalten sein, ob das Verfahren per Brief oder per E-Mail eingeleitet werden kann.

Das alles muss bereits im Vertrag niedergeschrieben sein. Es reicht damit nicht aus, wenn die Bank im Vertrag auf eine Internetadresse verweist.

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b. Widerruf-Fehler 2: Fehlerhafte Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen in Leasing- und Kreditverträgen

Artikel 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB schreibt vor, dass Sie als Verbraucher ordnungsgemäß über den Verzugszinssatz in Ihrem Autokredit- oder Leasingvertrag informiert werden müssen. Dabei muss der Vertragspassus die Unterrichtung des Verzugszinses enthalten und die Art und Weise der Berechnung, sowie mögliche Verzugskosten.

Dabei stellen Gerichte teilweise unterschiedliche Anforderungen. Das Landgericht München beispielsweise fordert, dass die absolute Zahl des Verzugszinses aus Transparenzgründen genannt werden muss. Fehlt eine solche Zahl, ist dieser Passus in dem Vertrag nichtig mit der Folge, dass der Vertrag theoretisch unbegrenzt widerrufbar ist.

Auch der Europäische Gerichtshof hat in einem verbundenen Verfahren, also einem Verfahren, bei dem aufgrund der Ähnlichkeit mehrere Fälle behandelt werden, in dieselbe Richtung geurteilt. (Urteil vom 09.09.2021).

Hier enthielt ein Vertrag folgenden Text:
„Nach einer Vertragskündigung werden wir Ihnen den gesetzlichen Verzugszinssatz in Rechnung stellen. Der jährliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.“

Hier hat das Gericht festgestellt, dass es für den Darlehensnehmer nicht eindeutig ist, wie hoch der Verzugszinssatz ist, denn es fehle eine absolute Zahl. Die Methode der Berechnung muss laut Gericht „in dem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben und der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret zu beschreiben ist.“ Rn. 95

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c. Widerruf-Fehler 3: Fehlerhafte Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Leasing- und Kreditverträgen

Weiterhin hat das Gericht in dem gleichen Verfahren geurteilt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung „[…] für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angeben [werden muss], so dass dieser die Höhe, der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung anhand der im Kreditvertrag gegebenen Informationen bestimmen kann. […]“ Rn. 100

Das bedeutet, dass in einem Autokredit- oder Leasingvertrag, der beispielsweise folgenden Passus enthält nicht ausreicht:

„Für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden kann die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Den Schaden wird die Bank nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere:

  • ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau,
  • die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
  • den der Bank entgangenen Gewinn,
  • den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie
  • die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.“Dem Verbraucher muss somit offengelegt werden, wie die Vorfälligkeitsentschädigung in einer einfachen Sprache berechnet wird.

Aus der Klausel oben geht nichts hervor, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dadurch kann eine Person, die einen Autokredit abgeschlossen hat, überhaupt nicht feststellen wie viel sie zurückzahlen muss.

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d. Widerruf-Fehler 4: Fehlerhafter und unzulässiger Kaskadenverweis bei Leasing- und Kreditverträgen

Hinter dem Begriff Kaskadenverweis versteckt sich eine Kette von Verweisungen, also eine Kaskadenkette. Viele Banken haben in ihren Autokredit- oder Leasingverträgen auf eine Norm im Gesetz hingewiesen woraufhin diese Norm wiederum auf eine andere Norm verweist und so weiter. Dass dies schwer verständlich ist, liegt auf der Hand und bringt sogar manchen Anwalt ins Schwitzen.

Dabei wollen wir exemplarisch auf folgenden Passus eines Vertrages verweisen:

„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“

Schaut man nun in § 492 Absatz 2 BGB findet man folgenden Gesetzeswortlaut:

„[…] Der Vertrag muss die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche enthalten. […]“

Hier verweist § 492 Absatz 2 BGB nun auf Artikel 247 §§6 bis 13 EGBGB

Wenn man nun in Artikel 247 § 6 Absatz 1 Nummer 1 schaut findet sich der nächste Verweis:
„(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag muss klar und verständlich folgende Angaben enthalten:
Nr. 1 die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 und Abs. 4 genannten Angaben, […]“

Das bedeutet in der Kurzfassung, dass der vertragliche Passus auf einen Paragrafen im Gesetz verweist, welcher wiederum auf einen Paragrafen verweist und so weiter.

Dass dies für eine Person, die im Zweifel bei Abschluss des Vertrags herausfinden möchte, was dort geschrieben ist, faktisch unmöglich ist, liegt auf der Hand.

Mit Urteil vom 26.03.2020 (Az.: C-66/19) hat der Europäische Gerichtshof diese Kaskadenverweise als unzulässig eingestuft. Dem folgt auch der BGH mit Urteil vom 27.10.2020 (Az.: XI ZR 498/19).
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Widerruf-Fehler 5: Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrags in Leasing- und Kreditverträgen

Wenn ein Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen wird, handelt es sich meistens um einen verbundenen Vertrag. Also zwei Verträge: Einmal über die Lieferung des Autos und einmal über den Darlehensvertrag. Der EuGH hat wieder im selben Verfahren geurteilt, dass im Vertrag darauf hingewiesen werden muss, macht der Darlehensgeber (die Bank) dies nicht, verstößt dies gegen den Verbraucherschutz, weil der Verbraucher nicht über seine Rechte und Pflichten in Kenntnis gesetzt werden kann.

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Interview mit Rechtsanwältin Ramona Hamberger zu Widerruf und Kündigung von Leasingverträgen


Willkommen zum Interview mit Rechtsanwältin Ramona Hamberger. Frau Hamberger ist Expertin in Sachen Widerruf und Kündigung von Leasingverträgen. Wir freuen uns sehr, dass sie sich die Zeit genommen hat, uns einige Fragen zu beantworten.

GfV: Frau Hamberger, was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung eines Leasingvertrages?

Ramona Hamberger:Der Widerruf und die Kündigung unterscheiden sich vor allem in Rechtsfolge und Rechtswirkung. Durch Ausübung des Widerrufsrechts sind beide Parteien nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Verbraucher soll dadurch die Möglichkeit haben, sich einfach von einem Vertrag zu lösen, ohne dabei nachteilige Rechtsfolgen in Kauf nehmen zu müssen.

Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages. Um einen Vertrag wirksam zu widerrufen, bedarf es einem Widerrufsrecht. Ein solches steht dem Verbraucher zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde oder der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations-Mitteln, wie beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über das Internet, geschlossen wurde.

Die Kündigung hingegen bewirkt die Beendigung des Vertrags-Verhältnisses mit Wirkung auf die Zukunft. Eine Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die bereits erbrachten Leistungen, die nicht rückabgewickelt werden müssen. Beispiel hierfür ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages. Hier haben weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber den gezahlten Lohn oder die geleistete Arbeit zurückzuerstatten.

GfV: Welche Vorteile hat der Widerruf eines Leasingvertrages für Verbraucher?

Ramona Hamberger:Der Verbraucher kann den Widerrufsjoker zücken und somit bereits vor Vertragsende von allen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag frei werden. Durch Widerruf eines Leasingvertrages kann der Verbraucher sein Leasingfahrzeug zurückgeben und die bisher geleisteten monatlichen Leasingraten und sogar die Anzahlung, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung, zurückerhalten. Grundsätzlich können Verbraucher innerhalb einer 14-Tages-Frist von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Widerrufs-Belehrungen in den Leasingverträgen haben Verbraucher auch noch Jahre nach Vertragsschluss die Möglichkeit, ihren Leasingvertrag mit dem Leasinggeber zu widerrufen.

GfV: Welche Arten von Leasingverträgen gibt es?

Ramona Hamberger:Beim Fahrzeugleasing unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kilometer- und Restwertleasing. Bei ersterem wird eine monatliche Leasingrate basierend auf der vereinbarten Kilometer-Leistung berechnet. Ist der Leasingnehmer am Ende des Vertrages weniger Kilometer gefahren als vereinbart, erhält er eine Erstattung. Wenn er jedoch mehr Kilometer gefahren ist, müssen möglicherweise zusätzliche Kosten entrichtet werden. Beim Restwertleasing hingegen wird am Vertragsende der Restwert des Fahrzeugs festgestellt. Die monatliche Leasingrate wird auf Basis des Differenzbetrags zwischen dem Kaufpreis und dem erwarteten Restwert berechnet. Am Ende des Leasingvertrages kann der Leasingnehmer das Fahrzeug kaufen oder zurückgeben. Ein Widerruf ist bei beiden Arten des Leasingvertrages möglich.

GfV: Wie lässt sich feststellen, ob die Widerrufs-Belehrung im Leasingvertrag fehlerhaft ist?

Ramona Hamberger:Eine Widerrufs-Belehrung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherrechts. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Verbraucher einheitliche Regelungen geschaffen: Die Widerrufs-Belehrung muss dem Verbraucher bei Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der Verbraucher klar und verständlich darüber informiert werden, dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht und welche Folgen die Ausübung seines Widerrufsrechts mit sich bringt.

Der Leasinggeber muss hierbei alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen angeben. Er darf keine unzutreffenden oder irreführenden Angaben machen. Letzteres haben viele Banken in ihren Leasingverträgen vernachlässigt. Folge hiervon ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begann, da die Widerrufs-Belehrung fehlerhaft erfolgte. Verbraucher können ihren Leasingvertrag also noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen.

GfV: Was sind die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs für den Leasingnehmer und den Leasinggeber?

Ramona Hamberger:Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist zum einen, dass der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben hat. Außerdem hat er keine weiteren Leasingraten mehr zu zahlen. Der Leasingnehmer erhält alle bereits gelasteten Zahlungen zurück, einschließlich der Anzahlung und der monatlichen Leasingraten, er muss sich hierbei allerdings einen Wertersatz oder einen Nutzungsersatz anrechnen lassen.

GfV: Welche Unterlagen benötigt man für einen Widerruf des Leasingvertrags?

Ramona Hamberger:Um einen Leasingvertrag zu widerrufen, benötigen Sie zunächst eine Kopie Ihres Vertrages sowie eine Prüfung, ob die Widerrufs-Belehrung fehlerhaft oder unklar ist. Wenn das der Fall ist, können Sie den Vertrag auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist noch widerrufen und damit einen Widerrufsjoker nutzen. Dann müssen Sie dem Leasinggeber schriftlich mitteilen, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertrag beenden wollen. Nutzen Sie dabei eine rechtssichere Vorlage, damit Ihr Widerruf auch Erfolg hat. Diese können Sie sich ganz einfach von einem Anwalt erstellen lassen. Außerdem sollten Sie alle Zahlungsbelege und Fahrzeug-Unterlagen aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen und gegebenenfalls zurückzufordern.

GfV: Welche Rolle spielt ein Anwalt beim Widerruf des Leasingvertrages?

Ramona Hamberger:Ein Anwalt spielt eine wichtige Rolle beim Widerruf des Leasingvertrags. Er hilft Ihnen dabei, Ihren Vertrag zu prüfen und kann feststellen, ob die Widerrufs-Belehrung fehlerhaft ist. Er kann darüber hinaus eine rechtssichere Widerrufs-Erklärung erstellen. Zudem läuft über ihn die Korrespondenz. Natürlich vertritt der Anwalt Sie auch vor Gericht, wenn der Leasinggeber, also die Bank, die Widerrufs-Belehrung ablehnt.

GfV: Wie kann man sich gegen eine Ablehnung des Widerrufs durch den Leasinggeber wehren?

Ramona Hamberger:Hier bleibt Ihnen meist nur eine Möglichkeit: Sie müssen vor Gericht ziehen. Die Banken versuchen Kosten zu sparen, indem Sie sich nicht auf eine außergerichtliche Lösung einlassen. Schließlich scheuen einige Verbraucher einen Rechtsstreit vor Gericht. Ihr Anwalt schätzt das Prozessrisiko vorher ein und spricht dies mit Ihnen ab.

GfV: Eine letzte Frage noch: Welche Alternativen gibt es zum Widerruf eines Leasingvertrages?

Ramona Hamberger:Neben dem Widerruf eines Leasingvertrages gibt es noch andere Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine Kündigung ist nur in bestimmten Fällen erlaubt und kann sogar zu Schadensersatz-Forderungen führen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Lösung, die aber die Zustimmung des Leasinggebers erfordert. Eine Leasingübernahme ist eine Übertragung des Vertrages auf einen anderen Leasingnehmer, der das Fahrzeug und die Raten übernimmt. Auch hier muss der Leasinggeber zustimmen.

GfV: Vielen Dank für das informative Interview, Frau Hamberger.

FAQ
Wie funktioniert der Widerruf meiner Autokredits- / Leasingvertrags?

Verbraucher, also Personen, die im Gegensatz zu Unternehmern (also Geschäftsleuten) den Autokredit oder Leasingvertrag privat abgeschlossen haben, stehen immer ein uneingeschränktes 14-tägiges Widerrufsrecht zu.


Dies ist zu vergleichen mit einem Kauf im Internet, bei dem Sie ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben und bestimmt schon einmal genutzt haben. Hintergrund des Widerrufsrechts ist es nämlich, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sich nach Abschluss des Vertrags noch einmal Gedanken machen zu können und ihn vor Überrumpelung zu schützen.

Dies ist insbesondere bei Darlehens- und Leasingverträgen bei den es häufig um hohe Summen geht, notwendig.


Anders ist das jedoch zu beurteilen, wenn die Banken Fehler gemacht haben. Hier sagt das Gesetz, dass die Widerrufsfrist durch eine fehlerhafte Belehrung NIE zu laufen beginnt. Das bedeutet, dass Verträge, obwohl sie schon längere Zeit bestehen, immer noch widerrufen werden können.


Grund dafür ist eine Gesetzesänderung vom 12.06.2014. Das bedeutet, dass theoretisch alle fehlerhaften Verträge ab diesem Zeitpunkt widerrufen werden können, bis hin zur Verwirkung.


Das hat weitreichende Konsequenzen für die Banken, denn Schätzungen gehen von über 20 Millionen Verträgen aus.


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Welche Verträge können widerrufen werden?

Grundsätzlich besteht bei Leasing- und Autokreditverträgen eine Widerrufsmöglichkeit, wenn der Vertrag nach dem 11.06.2014 geschlossen wurde.


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Behält die Bank mich, auch wenn ich meinen Autokredit-/ Leasingvertrag widerrufen habe, weiterhin als Kunde?

Viele Kunden stellen sich oft die Frage, ob die Bank sie nach ausgeübtem Widerruf nicht mehr als Kunde akzeptiert. Dies können wir jedoch aus unserer langjährigen Erfahrung und auch der Erfahrung verschiedener spezieller Kanzleien entschieden verneinen. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem ein Kunde von der Bank nicht mehr akzeptiert wurde, nachdem er sein Widerrufsrecht ausgeübt hatte oder vor Gericht durchgesetzt hatte.

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Was sind wichtige Voraussetzungen für einen Widerruf von Autokredit- oder Leasingverträge?

Wichtig ist, dass Sie Ihren Autokreditvertrag nach dem 12.06.2014 abgeschlossen haben, damit Sie einen der Widerrufsjoker nutzen können. Dies funktioniert dann, wenn die Bank im Finanzierungs- oder Leasingvertrag Fehler gemacht hat.


Weiterhin müssen Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Das bedeutet, dass Sie das Auto für private Zwecke nutzen und nicht für Ihren Betrieb. Dabei ist es immer wichtig zu betonen, dass auch Geschäftsleute Verbraucher sind, sofern Sie das Auto überwiegend für private Zwecke nutzen. Ob Sie Verbraucher sind, überprüfen wir natürlich in einem unserer ersten Schritte


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Brauche ich eine Kanzlei für den Widerruf von Autokredit- oder Leasingverträge?

Nein. Grundsätzlich können Sie ihren Autokredit- oder Leasingvertrag selbst widerrufen (Nutzen Sie hier unsere kostenlose Vorlage klick). Das ist auch einfach, denn der Widerruf braucht keine Angabe von Gründen. Natürlich bietet Ihnen unsere Gesellschaft für Verbraucherschutz Hilfe im Bedarfsfall. Falls sich die Bank jedoch quer stellt und einen Widerruf nicht akzeptiert, vermitteln wir Sie an eine unseren Partnerkanzleien, die mit Ihnen die Erfolgschancen kostenlos erörtern.

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Wie kann die Gesellschaft für Verbraucherschutz beim Widerruf von Autokredit- und Leasingverträgen helfen?

Nutzen Sie jetzt einen der fünf Widerrufsjoker und füllen Sie unsere kostenlose Vorlage (klick) aus. Alternativ prüfen wir kostenlos ihren Vertrag und im Bedarfsfall vermitteln wir Sie unkompliziert zu einer Fachkanzlei. Als Gesellschaft für Verbrauchschutz können wir nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, dass sich Unternehmen an Recht und Gesetz halten. Denn macht sie es nicht, handeln diese Unternehmen immer zu Lasten des Verbrauchers, also zu Lasten von Ihnen.

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Die Bank lehnt meinen Widerruf meines Autokredit-/ Leasingvertrages ab. Welche Möglichkeiten bestehen dann?

Sollte die Bank Ihren Widerruf ablehnen, haben Sie die Möglichkeit zu prozessieren. Dabei vermitteln wir Sie zu einer unseren


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Habe ich bei einem gerichtlichen Widerruf ein finanzielles Risiko?

Lehnt die Bank den Widerruf Ihres Leasing- oder Kreditvertrages ab, haben Sie die Möglichkeit Ihren Widerruf gerichtlich durchzusetzen. Grundsätzlich ist ein Prozessieren vor Gericht mit Kosten verbunden. Viele Leute haben jedoch eine Rechtsschutz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung, die die Prozesskosten übernimmt. Unsere Partnerkanzlei berät Sie darüber hinaus immer bezüglich des Prozessrisikos.

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Wie viel Geld kann ich durch einen Widerruf meines Autokredit-/ Leasingvertrags sparen?

Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gaibler anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30.07.2018 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im August 2021 erklären sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 19.600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19.150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp 3 Jahre und 40.000 km für 450 Euro gefahren haben.“

Um deutlich zu machen, welches Sparpotential gegeben ist, folgendes Beispiel: Am 31.09.2020 haben Sie sich ein KFZ zum Preis von 40.000 Euro gekauft und durch ein Darlehen finanziert.

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