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Widerruf Autokredit / Leasingvertrag: Was muss ich wissen?

Verbraucher, die ihr Auto über einen Kredit finanziert oder geleast haben, können unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Jahre nach Vertragsschluss vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Entscheidend ist, ob die im Vertrag erteilten Widerrufsinformationen und Pflichtangaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach dem wegweisenden EuGH-Urteil C-33/20, C-155/20 und C-187/20 vom 9. September 2021 (Volkswagen Bank) und den Folgeurteilen des Bundesgerichtshofs ist der Anwendungsbereich des Widerrufsrechts weit zu verstehen — allerdings hat der BGH in seinem Urteil XI ZR 258/22 vom 27. Februar 2024 die Hürden präzisiert.

Grundlagen: Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

Verbraucher haben beim Abschluss eines Darlehensvertrags grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Die Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Darlehensnehmer alle nach § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 247 §§ 6 und 7 EGBGB vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und korrekt erhalten hat. Fehlt eine Angabe oder ist sie fehlerhaft, läuft die 14-Tages-Frist nicht an — der Vertrag kann dann auch noch Jahre später widerrufen werden.

Das EuGH-Urteil zur Volkswagen Bank (C-33/20, C-155/20, C-187/20)

Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 (Vorlage durch das Landgericht Ravensburg) klargestellt, dass die nationalen Gerichte die Pflichtangaben der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG) weit und verbraucherschutzfreundlich auslegen müssen. Kernaussagen:

  • Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausüben, solange er nicht sämtliche Pflichtangaben klar und prägnant erhalten hat — auch lange nach Ablauf der 14-Tages-Frist.
  • Die Angabe zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung muss so präzise sein, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Höhe einer möglichen Entschädigung nachvollziehen kann.
  • Der Darlehensgeber kann sich bei Verletzung der Pflichtangaben nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen, wenn die Pflichtangaben objektiv unvollständig sind.

Das BGH-Urteil XI ZR 258/22 vom 27.2.2024

In Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 27. Februar 2024 die Anforderungen an die Widerrufsinformationen präzisiert. Der BGH hat hier im konkreten Fall zugunsten der Bank entschieden, aber zugleich Maßstäbe für Folgefälle aufgestellt:

  • Banken können sich auf die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Mustertext für die Widerrufsinformation unverändert verwenden.
  • Unvollständige Angaben (etwa zum Verzugszinssatz) hindern das Anlaufen der Widerrufsfrist nur dann nicht, wenn ein verständiger Verbraucher den Vertrag unter denselben Bedingungen abgeschlossen hätte.
  • Eine fehlerhafte Angabe zur Vorfälligkeitsentschädigung führt nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs — nicht aber automatisch zum Verlängern der Widerrufsfrist.

Praktische Konsequenz: Ob ein Widerruf erfolgreich sein kann, hängt entscheidend von der konkreten Prüfung der jeweiligen Widerrufsinformation und Pflichtangaben ab. Pauschale Aussagen sind nicht mehr möglich — jede Vertragsprüfung ist Einzelfallprüfung.

Was bedeutet ein erfolgreicher Widerruf?

Wird der Widerruf wirksam erklärt, wandelt sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis nach §§ 355 Abs. 3, 357 ff. BGB um. Das bedeutet konkret:

  • Der Verbraucher gibt das Fahrzeug zurück und erhält im Gegenzug alle bereits geleisteten Raten und die geleistete Anzahlung vollständig zurück.
  • Er muss sich in der Regel einen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen (Gebrauch des Fahrzeugs) anrechnen lassen — berechnet nach der gefahrenen Kilometerleistung.
  • Die Bank verliert ihren Anspruch auf weitere Ratenzahlungen.

Beim Leasingvertrag kann zusätzlich die Rückabwicklung der gesamten Leasingperiode infrage kommen — insbesondere bei Kilometerleasingverträgen ohne Andienungsrecht. Der EuGH hat in C-33/20 allerdings entschieden, dass reine Kilometerleasingverträge nicht als Verbraucherkreditverträge im Sinne der Richtlinie 2008/48/EG einzuordnen sind; insoweit gilt das nationale Widerrufsrecht.

Welche Rechtsgrundlagen gelten?

  • § 495 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  • § 492 Abs. 2 BGB — Erforderliche Pflichtangaben im Vertrag
  • § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung
  • § 355 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  • § 357 ff. BGB — Rechtsfolgen des Widerrufs
  • Art. 247 §§ 6, 7 EGBGB — Informationspflichten
  • Richtlinie 2008/48/EG — Verbraucherkreditrichtlinie

Wie geht es weiter?

Die GfV prüft Ihren Kredit- oder Leasingvertrag kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren die Widerrufsinformation, alle Pflichtangaben und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Maßgabe der aktuellen BGH- und EuGH-Rechtsprechung. Wenn Ihr Vertrag widerrufbar ist, leiten wir die erforderlichen Schritte in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei ein.

Quellen

  • EuGH, Urteil vom 09.09.2021 — verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 (Volkswagen Bank u.a.). Volltext: curia.europa.eu
  • BGH, Urteil vom 27.02.2024 — XI ZR 258/22 (Widerrufsinformationen in Kfz-Kaufvertrag mit verbundenem Verbraucherdarlehensvertrag). Pressemitteilung: bundesgerichtshof.de
  • § 495 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen. gesetze-im-internet.de
  • § 492 BGB — Schriftform; Vertragsinhalt. gesetze-im-internet.de
  • § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung. gesetze-im-internet.de
  • Art. 247 §§ 6, 7 EGBGB — Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen. gesetze-im-internet.de
  • Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge. eur-lex.europa.eu

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