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Abgasskandal-Ratgeber

EA 288 im Abgasskandal: Der Nachfolger des EA 189

Die kurze Antwort: Ja, der EA 288 ist vom Abgasskandal betroffen. Er wurde ab 2012 in Dieselmodellen von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut, als 1.6- und 2.0-Liter-TDI in Euro 5 und Euro 6. Besonders wichtig: Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, das Käufern einen Differenzschaden von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zuspricht, betraf selbst einen EA 288, nämlich einen VW Passat Alltrack 2.0 TDI (VIa ZR 335/21). Ein Nachweis, dass VW absichtlich getäuscht hat, ist seitdem nicht mehr nötig. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, entscheidet die Motorkennung im Feld P.3 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I.

Welche Rolle der EA 288 im Abgasskandal spielt

Mit dem 2015 aufkommenden Abgasskandal wurde der Dieselmotor EA 189 berühmt. Doch was ist seitdem geschehen? Der EA 288 ist sein direkter Nachfolger und wurde seit 2012 in zahlreichen Fahrzeugen der VW-Gruppe verbaut. Auch dieser Motor ist vom Abgasskandal betroffen: VW räumte ein, dass auch beim EA 288 in die Motorsteuerung eingegriffen wurde. Was der Abgasskandal insgesamt bedeutet, erklären wir in unserer Übersicht Abgasskandal: Bin ich betroffen?.

Betroffene Modelle

Der EA 288 kam ab 2012 in Dieselmodellen von VW, Audi, Seat und Skoda zum Einsatz, typischerweise als 1.6- oder 2.0-Liter-TDI der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, lässt sich anhand von Modell, Baujahr und Motorkennbuchstaben klären. Genau das prüfen wir für Sie kostenlos im Abgasskandal-Online-Check.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Ähnlich wie beim EA 189 kommt für Betroffene die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs an den Hersteller in Betracht: Im Gegenzug erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Inzwischen sind zum EA 288 zahlreiche Urteile ergangen.

Wichtig für alle Betroffenen ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs: Ist ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können Käufer auch ohne Nachweis einer vorsätzlichen Täuschung einen sogenannten Differenzschaden von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises verlangen (BGH, Urteil vom 26.06.2023, VIa ZR 335/21). Das hat die Hürden für Schadensersatz deutlich gesenkt.

Für EA-288-Fahrer ist dieses Urteil besonders bedeutsam, denn es erging in einem EA-288-Fall: Verhandelt wurde über einen VW Passat Alltrack 2.0 TDI mit genau diesem Motor. Der BGH stützte den Anspruch dabei nicht mehr auf § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung), an dem EA-288-Klagen zuvor häufig scheiterten, sondern auf § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit den Vorschriften der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Vorausgegangen war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 (C-100/21), wonach schon Fahrlässigkeit des Herstellers für einen Schadensersatzanspruch genügt.

Was das in Euro bedeutet: Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro liegt der Differenzschaden zwischen 1.500 und 4.500 Euro, bei 45.000 Euro zwischen 2.250 und 6.750 Euro. Das Fahrzeug dürfen Sie dabei behalten.

Das Softwareupdate und seine Folgen

Auch für den EA 288 gibt es ein Softwareupdate. Hierbei kann ein Vergleich zum Update des EA 189 gezogen werden: Es schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten, der Stilllegung des Autos oder einem erhöhten Spritverbrauch. Diese aus dem Softwareupdate resultierenden Schäden können Sie auch beim EA 288 im Rahmen einer Schadensersatzklage geltend machen. Wollen Sie Ihr Auto trotz der Nachteile behalten, können Sie für Ihr Neu-, Gebraucht- oder Leasingfahrzeug unter anderem wegen der Wertminderung Schadensersatz verlangen.

Häufige Fragen

Ist der EA 288 vom Abgasskandal betroffen?

Ja. Der EA 288 ist der Nachfolger des Skandalmotors EA 189, und auch bei ihm steht der Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen im Raum. Gerichte haben sich bereits in vielen Verfahren mit dem Motor befasst.

Welche Fahrzeuge haben den EA 288?

Dieselmodelle von VW, Audi, Seat und Skoda ab Baujahr 2012, typischerweise mit 1.6- oder 2.0-Liter-TDI-Motor (Euro 5 und Euro 6).

Welche Ansprüche habe ich?

Je nach Fall die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz, nach der BGH-Rechtsprechung auch ein Differenzschaden von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Ob auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind und Ansprüche gegen Ihren Autohersteller haben, prüft die GfV gerne kostenlos und völlig unverbindlich. Nutzen Sie den kostenlosen Online-Check oder melden Sie sich telefonisch.

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