Der Abgasskandal ist weiterhin ein brandaktuelles Thema. Beinahe jeder Autohersteller ist in den Diesel-Abgasskandal verwickelt. Zuletzt hatte der EuGH die Weichen für eine verbraucher-freundliche Rechtsauffassung gestellt: In seinem Urteil vom 21.03.2023 stellten die Richter des höchsten europäischen Gerichts fest, dass Verbrauchern bereits bei Fahrlässigkeit bezüglich des Einbaus illegaler Abschalt-Einrichtungen Ansprüche gegen die Autohersteller zustehen. Dies vereinfacht die Durchsetzung von Schadensersatz-Ansprüchen enorm. Nun ist der BGH an der Reihe, europäisches Recht auf deutsches zu übertragen.
Die nachweislich illegalen Abschalt-Einrichtungen sollten durch ein Software-Update entfernt werden. Beispielsweise verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) VW dazu, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist, den viel zu hohen Ausstoß an Stickoxiden auf die gesetzlich vorgeschriebene Grenze zu verringern. Die Nachrüstung durch das Software-Update ist demnach Pflicht von VW und keine freiwillige Servicemaßnahme, wie VW es stattdessen gerne seinen Kunden kommuniziert.
Betroffen von der Rückrufaktion sind hauptsächlich die Dieselmotoren des Typs VW EA 189 sowie EA 288. Diese hat nicht nur VW, sondern auch die Tochterkonzerne Audi, Seat und Skoda in die Dieselfahrzeuge eingebaut. Doch die Folgen, die nach dem aufgespielten Software-Update bei dem manipulierten Fahrzeug eintreten, sind noch immer ungewiss. Fachleute befürchteten bereits frühzeitig, dass das Software-Update negative Auswirkungen auf den Verschleiß des nachgerüsteten Fahrzeugs hat. Dass VW auch nicht bereit ist, eine entsprechende Garantie zu übernehmen, bestätigt diese Annahme.
Mittlerweile ist die herrschende Meinung, dass die Mechanik der Dieselfahrzeuge nach Aufspielen des Software-Updates vorzeitig versagt. Die Beschwerden, die die Fahrzeugbesitzer melden, häufen sich. Darunter klagen die Kunden vor allem über Probleme mit dem Abgasrückführ-Ventil, dem SCR-Katalysator und Speicher-Katalysator. Es sind Fälle bekannt, in denen das Auto überhaupt nicht mehr funktionstüchtig war. Doch ist es möglich, durch ein Software-Update die illegale Abschalteinrichtung ohne etwaige Schäden oder Langzeitfolgen zu entfernen? Wäre eine Abgasregel-Anlage auch ohne Abschalteinrichtung möglich, hätten sich die Autohersteller den Entwicklungsaufwand für die Software sparen können.
Die GfV unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche gegen die Autohersteller. Die Chancen, Entschädigungs-Zahlungen zu erhalten, standen noch nie besser! Die GfV vermittelt Sie an eine erfahrene und renommierte Partnerkanzlei.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.