Der Kläger erwarb am 04.09.2012 einen neuen VW Touran für EUR 29.995,00. Im Auto ist der Schummelmotor EA 189 der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut. Diesen entwickelte und produzierte die Volkswagen AG und stattete damit Millionen Fahrzeuge aus. VW versah den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Gemäß Europarechts ist dies unzulässig. Aus diesem Grund verurteilte das LG Frankenthal VW zu einer Schadensersatz-Zahlung von29.995 €.
Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um eine Motorsteuerungs-Software. Sie sorgt dafür, dass die Grenzwerte der Abgasemissionen lediglich im Prüfstand eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb werden jedoch um ein Vielfaches höhere Stickoxide ausgestoßen. Somit wirkt das Fahrzeug im Testlauf umweltfreundlicher als es ist. Dabei handelt es sich um eine sittwenwirdige Schädigung. Am 21. März 2023 fällte der EuGH hierzu ein äußerst verbraucher-freundliches Urteil: Die sittenwidrige Schädigung ist bereits bei Fahrlässigkeit erfüllt. Das hat zur Folge, dass Verbraucher viel leichter Schadensersatz geltend machen können und hierbei enorme Erfolgschancen haben.
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