Das Mannheimer Landgericht hat FCA Italy S.p.A. (Fiat) zu einer Schadensersatz-Leistung von 40.243,10 Euro zuzüglich Zinsen aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Dethleffs Advantage Wohnmobil. Dieses Fahrzeug ist mit einem 2,3-Liter-Motor des italienischen Produzenten Fiat ausgerüstet. Nach mehreren Verurteilungen in den USA, die insgesamt 1,8 Milliarden Dollar betragen, erreicht der Wohnmobils-Skandal nun auch die deutschen Gerichtshöfe.
Das betroffene Fahrzeug verfügt über eine Funktion, die etwa 22 Minuten nach Beginn – kurz nach Abschluss des synthetischen Prüfzyklus NEFZ – die Abgasrückführung auf null reduziert. Dadurch steigen die Abgaswerte nach diesen 22 Minuten drastisch an. Diese Zeitsteuerung wurde vom Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine spezifische Deaktivierung der Abgasrückführung, die anhand des Zeitfaktors erfolgt, als "prüfstandsbezogen" betrachtet.
Eine solch strikte und authentische Anpassung der Abgasregelung an die Bedingungen auf dem Prüfstand stellt jedoch nach Ansicht des Mannheimer Landgerichts eine sittenwidrige Schädigung des Eigentümers dar. Durch den Einsatz dieser Abschalteinrichtung drohte dem Wohnmobil-Eigentümer, die Zulassung zu verlieren. Daher hat der Geschädigte das Recht, Schadensersatz zu fordern, indem er sein Fahrzeug zurückgibt.
Am 21.03.2023 verkündete der EuGH sein verbraucher-freundliches Sensationsurteil: Mittlerweile reicht es aus, wenn eine fahrlässige Schädigung angenommen wird. Fahrzeughalter, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben so beste Chancen, Schadensersatz gegen die Automobil-Konzerne geltend zu machen.
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