Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Adam Opel GmbH zu einer Schadensersatz-Zahlung von 24.666,05 € aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Urt. Vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22). Das Landgericht Ravensburg verhandelte über einen ein Opel Insignia Sports Tourer 2,0 l Diesel mit dem Motor "B20" verhandelt, der angeblich die Euro 6 Norm erfüllt. Jedoch wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das Gericht hat das sittenwidrige Verhalten von Opel bestätigt und betont, dass aufgrund der Vielzahl der Parameter, die zum Abschalten der Abgasreinigung eingesetzt wurden (Temperatur, Geschwindigkeit, Luftdruck sowie Drehzahl), von einer sittenwidrigen Handlung auszugehen ist. Opel hat systematisch darauf hingearbeitet, dass das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß arbeitet und ansonsten im normalen Betrieb eine reduzierte Abgasreinigung aufweist. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit der Prüfstanderkennung des Skandalmotors EA 189 von VW.
Am 21.03.2023 verkündete der EuGH sein verbraucher-freundliches Sensationsurteil: Mittlerweile reicht es aus, wenn eine fahrlässige Schädigung angenommen wird. Fahrzeughalter, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben so beste Chancen, Schadensersatz gegen die Automobil-Konzerne geltend zu machen.
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