Nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 folgt nun auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hat in mehreren Verfahren, die sich den gegen die Autohersteller Audi, VW und Mercedes richten am 08.05.2023 verhandelt. Er verkündete seine Rechtsansicht und sieht im Grundsatz Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die einen Diesel-Pkw erworben haben, der mit einem Thermofenster versehen wurde, gegenüber den jeweiligen Hersteller als gegeben an. Das endgültige Urteil wird Juni dieses Jahres erwartet.
Er folgt somit der Rechtsauffassung des EuGH: Eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“) ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und verstößt gegen EU-Recht. Die betreffenden Normen des europäischen Rechts entfalten gegenüber dem einzelnen Erwerber Schutzwirkung, auf die der Verbraucher seinen Anspruch stützen kann.
Die Normen sollen den Verbraucher davor schützen ein Fahrzeug zu erwerben, dass mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, die nur unter bestimmten Umständen – in diesem Fall bei der richtigen Temperatur – die Abgasreinigung ordnungsgemäß durchführt.
Die Besonderheit des zugrundeliegenden Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes ist positiv für die betroffenen Verbraucher. Die Anforderungen, die die Verbraucher vor Gericht erfüllen müssen, sind nun niedriger. Es muss nunmehr bloß eine fahrlässige Schädigung seitens der Konzerne nachgewiesen werden und nicht mehr, dass Unternehmen explizit Kenntnis vom Verbau der Abschalteinrichtungen hatte bzw. den Verbau sogar angeordnet haben.
Aufgrund der Anpassung der haftungsrechtlichen Voraussetzungen, können nun Schadenersatzansprüche gegenüber jedem Automobilhersteller geltend gemacht werden, der sich nachweislich der Technologie des Thermofenster bedient hat. Laut aktuellen Studien, die auf europäischer Ebene durchgeführt wurden, sind hiervon rund 150 Modelle großer Automobilhersteller betroffen, bei denen eine Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte nachgewiesen wurden. Betroffene Marken sind insbesondere die Konzerne Fiat, Mercedes, VW, BMW und Volkswagen mit den jeweiligen Tochtermarken, allerdings auch kleinere Unternehmen wie Dacia, Jeep oder Lancia.
Die Chancen von Verbrauchern auf Schadensersatz sind nach Ansicht führender Verbraucherschutzexperten so hoch wie noch nie. Mithilfe der Gesellschaft für Verbraucherschutz kommen auch Sie zu Ihrem Recht. Wir überprüfen Ihre Erfolgsaussichten und verweisen Sie an eine unser erfahrenen Partnerkanzleien. Über unsere kontaktloses Onlineportal können Sie bequem Kontakt zu uns aufnehmen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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