Das Amtsgericht Ellwangen erkannte den Vorwurf des Klägers an. Gemäß aktuellem Urteil vermutet das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Die Klagepartei erwarb am 11. März 2016 ein neues Audi-Fahrzeug des Modells SQ5 (Motor 3.0 TDI). Der Kaufpreis betrug 73.566,16 €.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannte, dass das Fahrzeug mit einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Das Auto hat nämlich eine Motorsteuerungs-Software. Die Grenzwerte für Abgasemissionen werden lediglich im Prüfstand eingehalten. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung lediglich während des Zulassungs-Verfahrens funktioniert. Nach Auffassung des Landgerichts Ellwangen hat der Kläger einen Schaden erlitten, weil sein Fahrzeug diese Software enthält.
Die Begründung des Gerichts: Nach Art. 5 Abs.1 VO (EG) 715/2007 ist der Streitgegenstand ein Auto mit rechtswidriger Abschalteinrichtung. Die darin enthaltene Aufheizstrategie sorgt zu Beginn des Prüfstands für eine übermäßige Erwärmung der Betriebs-Komponenten. Das manipuliert das Stickoxid-Verhalten. Als Teil des Emissions-Kontrollsystem nach Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 findet eine Kontrolle und Steuerung der Abgase statt. Daher haben die im Prüfstand gemessenen Abgaswerte nichts mit denen unter realistischen Fahrtbedingungen zu tun. Audi täuschte somit das KBA, als es um die Einhaltung der legalen Grenzwerte ging.
Es fand ein Rückruf des Fahrzeugs statt. Der Anspruch des Klägers liegt darin begründet. Das Amtsgericht Ellwangen verurteilte Audi zu einer Schadensersatz-Zahlung von 56.447,81 € nebst Zinsen. Der Kläger gab das schadhafte Auto zurück.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.