Das Landgericht (LG) Leipzig entschied: Fiat hat 33.534,04 € Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB (Urt. vom 21.Dezember.2022, Az. 09 O 498/22) zu zahlen.
Streitgegenstand war ein Fiat-Wohnmobil des Modells Capron T 69 / T 449 / T 738. Im Fahrzeug befand sich der 2,3 l Multijet-Motor Diesel. Gemäß Angaben des Fahrzeugherstellers erfüllt dieser die Euro 5 Norm. Allerdings trifft dies nicht zu. Das LG Leipzig gibt an, dass nicht erst der Rückruf eines Fahrzeugmodells durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beweist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Es erkennt den Vortrag der Klagepartei bezüglich der Abschalteinrichtung an. Dabei handelte es sich um eine Timerfunktion. Die Abgasrückführung reduziert sich hier nach 22 Minuten. Dies erfolgt nicht zum Schutz des Motors.
Fiat handelte demnach vorsätzlich sittenwidrig. Schließlich dauert der Prüfstand 20 Minuten. Die Timerfunktion, die sich nach 22 Minuten zur Reduzierung der Abgasrückführung einschaltet, hat den Zweck, Prüfbehörden und somit Verbraucher zu täuschen. Das Fahrzeug wirkt nämlich dadurch umweltfreundlicher als es ist.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.