Diesel-Abgasskandal: LG Leipzig verurteilt Fiat - Klägerin bekommt 33.534,04 €

SCHADENSERSATZ 33.534,04€


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27. Februar 2023

Das Landgericht (LG) Leipzig entschied: Fiat hat 33.534,04 € Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB (Urt. vom 21.Dezember.2022, Az. 09 O 498/22) zu zahlen.


Streitgegenstand war ein Fiat-Wohnmobil des Modells Capron T 69 / T 449 / T 738. Im Fahrzeug befand sich der 2,3 l Multijet-Motor Diesel. Gemäß Angaben des Fahrzeugherstellers erfüllt dieser die Euro 5 Norm. Allerdings trifft dies nicht zu. Das LG Leipzig gibt an, dass nicht erst der Rückruf eines Fahrzeugmodells durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beweist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Es erkennt den Vortrag der Klagepartei bezüglich der Abschalteinrichtung an. Dabei handelte es sich um eine Timerfunktion. Die Abgasrückführung reduziert sich hier nach 22 Minuten. Dies erfolgt nicht zum Schutz des Motors.


Fiat handelte demnach vorsätzlich sittenwidrig. Schließlich dauert der Prüfstand 20 Minuten. Die Timerfunktion, die sich nach 22 Minuten zur Reduzierung der Abgasrückführung einschaltet, hat den Zweck, Prüfbehörden und somit Verbraucher zu täuschen. Das Fahrzeug wirkt nämlich dadurch umweltfreundlicher als es ist.