Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bestätigte das Urteil der ersten Instanz des Landesgerichts (LG) Dresden. Der Kläger erhielt von VW fast 70% des Kaufpreises erstattet. Streitgegenstand war ein VW Tiguan, den der Kläger am 18. Januar 2013 für 27.884,26 € als Neuwagen kaufte.
Fahrzeuge, in denen der Skandalmotor EA 189 verbaut ist, haben eine Software zur Motorsteuerung. Diese erkennt, ob sich das Auto im Prüfstand oder unter normalen Fahrtbedingungen befindet. Im Prüfstand hält das Fahrzeug die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte ein. So findet eine Täuschung der Prüfbehörden und Kunden statt. Das Kraftfahrt-Bundesamt rief die betroffenen Fahrzeuge zurück.
Der VW-Konzern hat in seinen Fahrzeugen und auch in denen seiner Tochterfirmen millionenfach den Motor EA 189 verbaut. Das hat eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zur Folge. Daraus resultiert, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Hierbei entfällt die dreijährige Verjährungsfrist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist demnach gemäß § 852 BGB noch bis zu zehn Jahre nach Kauf möglich.
Im vorliegenden Fall verurteilte das OLG Dresden den Autohersteller VW zur Zahlung von 19.623,62 € plus fünf Prozent Zinsen an die Klagepartei. Der Kläger gab das Fahrzeug zurück.
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