Diesel-Abgasskandal: OLG Zweibrücken verurteilt Audi - Kläger erhält 59.056,54 € plus Zinsen

SCHADENSERSATZ 59.056,54€


Kundenbewertungen & Erfahrungen zu GfV Gesellschaft für Verbraucherschutz GmbH. Mehr Infos anzeigen.
27. Februar 2023

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hatte ein Urteil im Diesel-Abgasskandal zu fällen. Streitgegenstand war ein Porsche Cayenne S Diesel 4.2 V8 mit dem Motor EA 898 der Abgasnorm Euro 5 der Marke Audi. Das OLG entschied zugunsten des Klägers und verurteilte Audi zu einer Zahlung von 59.056,54 € plus Zinsen.

Der Motor des betroffenen Fahrzeugs war mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Die Richter vertraten die Ansicht, dass die Abgasreinigung unter normalen Fahrtbedingungen nicht einwandfrei funktioniert – im Gegensatz zum Prüfstand. 2015 flog auf, dass VW die Abschaltrichtung als bewusste Täuschung in ihren Fahrzeugen verbaute. Diese Software gibt vor, die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. VW ging dementsprechend auch bei den Tochterfirmen vor. Dazu gehört auch Audi und somit Porsche.



Das OLG Zweibrücken geht von bewusster Täuschung durch Audi aus

Das Gericht erklärt, gemäß Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) funktioniere die Aufheizstrategie gemäß Analyse des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) lediglich unter den Bedingungen im Prüfstand. Die Software erkennt nämlich, ob sich das Auto im Prüfstand oder auf einer normalen Fahrt befindet. Auf diese Weise täuschte Audi Prüfbehörden und Kunden.

Die Richter des OLG Zweibrücken entschieden im aktuellen Urteil (Az.: 4 U 217/20 zu Landgericht Frankenthal (Pfalz) vom 27.11.2020, Az.: 6 O 27/20) und korrigierten das Urteil der ersten Instanz des LG Frankenthals: Der Kläger erhielt 59.056,54 € plus Zinsen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Den Porsche Cayenne gab er im Gegenzug zurück.