Noch ein Erfolg für den Verbraucherschutz: Das Landgericht Memmingen spricht dem Kläger das Recht auf Schadensersatz bis 10 Jahren nach Anschaffung des Fahrzeugs zu. Gemäß § 852 BGB haben Verbraucher nun auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist Anspruch auf Schadensersatz. Des Weiteren hat das Gericht bestätigt, dass die Audi AG bei einem Auto mit dem Motor EA 189 für den Schaden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet. Der Kläger kaufte am 26. März 2013 einen Audi Q3 für 34.670,01 Euro. Audi stattete das Fahrzeug mit dem Skandalmotor von VW aus.
Die Audi AG ist eine Tochterfirma des Volkswagen-Konzerns. Dieser verfolgt eine Plattformstrategie. Das bedeutet, dass es für unterschiedliche Fahrzeugmodelle eine einheitliche technische Basis gibt. Daraus folgt: Fahrzeuge, die zum VW-Konzern gehören, werden mittels Baukastensystems produziert, auch wenn es eine andere Marke ist.
Diese Auffassung vertrat auch das LG Memmingen: Obwohl das Fahrzeug von Audi gefertigt wurde, ist darin dennoch der Skandalmotor EA 189 enthalten. Dieser enthält eine illegale Abschalteinrichtung. Deshalb verurteilt das LG Memmingen die Audi AG zu einer Schadensersatz-Zahlung von 17.883,63 plus Zinsen. Audi hatte zusätzlich das Fahrzeug zurückzunehmen.
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