Das Landgericht Stuttgart verurteilte Mercedes Benz wegen eines illegalen Thermofensters zu Schadensersatz in Höhe von 26.535,44 Euro. Darüber hinaus muss Mercedes das Auto wieder zurück nehmen.
Der Kläger kaufte am 04.12.2020 einen Mercedes-Benz Vito 116 CDI für 28.000,00 Euro. Der Wagen war gebraucht und hatte bei der Auslieferung zum Kläger einen Kilometerstand von 51.322 km. Das Kraftfahrzeugbundesamt hat für den Mercedes Vito im Abgasskandal, bzw. Dieselskandal bereits einen Rückruf gestartet. Deswegen entwickelte Mercedes für das Fahrzeug ein Software-Update, welches 2018, also vor dem Kauf des Klägers aufgespielt wurde. Dabei handelte es sich um ein Update, welches die Motorsteuerungssoftware betraf.
Das Gericht führte aus, dass der Wagen mit einen Dieselmotor OM 651 ausgestattet ist. Hierbei setzt Mercedes ein sogenanntes Thermofenster zur Abgasregulierung ein. Ein Thermofenster ist ein Bereich, in dem die Abgasreinigung funktioniert. Befindet sich die Außentemperatur jedoch außerhalb dieses Thermofensters, funktioniert die Abgasreinigung nicht mehr und das Fahrzeug stößt mehr Stickoxid als zugelassen aus.
Dominik Wawra, Anwalt einer unserer Partnerkanzleien, führt dazu aus: „Grundsätzlich muss man sagen, dass Thermofenster eine Berechtigung im Fahrzeug haben. Sie sind sogar sinnvoll, denn beispielsweise bei Start des Fahrzeugs, wenn der Motor noch kalt ist, braucht das Fahrzeug eine Weile bis die Abgasreinigung funktioniert und nicht den Motor an sich beschädigt. Das hat natürlich auch Mercedes-Benz erkannt. Mercedes-Benz kam jedoch auf die Idee, dieses Thermofenster auszuweiten und einen Temperaturbereich ab 20 Grad festzulegen, in dem die Abgasverbrennung optimal funktioniert. Dies tat Mercedes deshalb, weil eine dauerhafte Abgasreinigung die Motoren beschädigen. Überlegen Sie mal, wann es in Deutschland zuletzt 20 Grad hatte. Klar, natürlich im Sommer, aber auch nur tagsüber. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Jahrestemperatur gerade einmal 10,5 Grad Celsius. Dass hinter diesem Thermofenster nur der Versuch aus einem Schummelmotor einen sauberen Motor zu machen steckt, sollte jedem klar sein. Keiner sollte dieses Verhalten der großen Autohersteller akzeptieren.“
Dieses Urteil ist ein voller Erfolg für Verbraucher, meint die Gesellschaft für Verbraucherschutz. Die ersten Gerichte setzen den Beschluss des EuGH um, der die illegalen Thermofenster von Mercedes auch schon monierte. Zu Recht sah das Gericht eine arglistige Täuschung in dem Verhalten von Mercedes. Diese Täuschung war auch sittenwidrig, sagte das Gericht, denn ein Hersteller müsse auch die Erwartung seiner Kunden erfüllen.
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