Sensationelles EuGH-Urteil im Abgasskandal! Schadensersatz für Dieselfahrer!


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21. März 2023

Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes und verbraucher-freundliches Diesel-Urteil erlassen. Die zentrale Fragestellung lautete: Haben Dieselfahrer aufgrund der Nutzung von Abschalt-Einrichtungen in Gestalt von Thermofenstern Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Fahrzeugherstellern? Dieses richtungsweisende Urteil hat für die Betroffenen des Abgasskandals weitreichende und positive Auswirkungen.


Worum geht es im Dieselskandal?

Im Jahr 2015 deckte die kalifornische Umweltschutz-Behörde illegale Machenschaften bei Volkswagen auf: Der Automobil-Hersteller täuscht durch den Einsatz unerlaubter Abschalt-Einrichtungen eine saubere Abgasreinigung vor. Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung nur während der Zulassungs-Prüfungen im Teststand einwandfrei funktioniert.

Im regulären Fahrbetrieb hingegen ergibt sich ein anderes Bild. Die Fahrzeuge emittieren nämlich deutlich mehr Stickoxide als die erlaubten Grenzwerte vorschreiben. VW vermittelt somit den Eindruck umweltfreundlicher Autos, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Volkswagen, seine Tochter-Gesellschaften und auch andere Hersteller wurden aufgrund dieser Manipulationen bereits zu Schadensersatz-Zahlungen in Milliardenhöhe verurteilt.


Der Fall vor dem EuGH

Der EuGH befasste sich mit dem Fall eines Mercedes-Benz-Autos, das mit einem Thermofenster ausgestattet war. Diese umstrittene Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei Außen-Temperaturen von etwa 20°C bis 30°C funktioniert. In Europa sind solche Bedingungen lediglich etwa vier Monate im Jahr gegeben. Allerdings herrschen genau diese Temperaturen im Prüfstand, worüber sich die Hersteller im Klaren waren.


Dies stellt eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB dar. Bisher mussten Verbraucher dies jedoch vor Gericht nachweisen. Nun hat sich die Situation zugunsten der Kläger verändert, da diese Beweislast entfällt. Hersteller können künftig bereits für Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, wenn dies unstrittig ist. In diesem Fall kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Regelungen des europäischen Rechts zur Anwendung. Dies impliziert: Es genügt, wenn Fahrlässigkeit erwiesen ist. Kläger müssen den Produzenten nicht mehr die absichtliche sittenwidrige Schädigung beweisen. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung der Erfolgsaussichten im Verfahren gegen die Autohersteller.


Das sind die positiven Konsequenzen für die Verbraucher

Dank des aktuellen Urteils haben Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal betroffen sind, nun bessere Aussichten auf Schadensersatz. Die Erfolgschancen gegenüber den Fahrzeug-Herstellern sind deutlich gestiegen. Zudem hat das Urteil europaweite Auswirkungen und bindet alle Gerichte in Europa. Dabei spielt weder die Marke noch das Modell des betroffenen Fahrzeugs eine Rolle. Das Urteil betrifft die gesamte Automobil-Industrie, sofern ein Thermofenster verwendet wurde.


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