Das Oberlandesgericht Dresden hat das Urteil des Landgerichts Chemnitz bestätigt und die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Die Haftung von VW wurde aufgrund des Einbaus des Motors EA 189 begründet, was mittlerweile eine etablierte Rechtsprechung darstellt. Gegenstand des zugrundeliegenden Verfahrens war ein VW Caddy, den die Klagepartei bereits im Jahr 2013 als Neufahrzeug erworben hatte.
Automobile mit Dieselmotoren der Baureihe EA 189 sind mit einer Motorregelungs-Software versehen, die feststellt, ob sich das Fahrzeug im regulären Straßenverkehr oder auf dem Rollenprüfstand befindet. Bei Erkennung des Prüfstands leitet ein Rückführventil bereits verbrannte Luft zurück in den Motor, um erneut am Verbrennungsprozess teilzunehmen. Dadurch wird der Ausstoß von Stickoxiden reduziert. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt hat dies als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, woraufhin ein Rückruf für mehrere hunderttausend Fahrzeuge erfolgte.
Das Oberlandesgericht Dresden erachtete den zugrunde liegenden Anspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB als begründet. Allerdings war bei der Klageeinreichung im Jahr 2021 der Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB bereits verjährt. In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht hier jedoch ein Restschadensersatz-Anspruch gemäß § 852 BGB. Dieser außergewöhnliche Anspruch verlängert die Verjährungsfrist auf bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb des Fahrzeugs.
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Volkswagen AG entsprechend diesem Anspruch dazu verpflichtet, das fehlerhafte Kraftfahrzeug zurückzunehmen und einen Betrag von EUR 6.051,91 zuzüglich 5% Zinsen an die klagende Partei zu entrichten. Daher können auch Konsumenten, die ihr Automobil schon vor dem öffentlichen Bekanntwerden des Diesel-Skandals erworben haben, noch zu berechtigten Forderungen gelangen.
Am 21. März 2023 fällte der EuGH sein bahnbrechendes Urteil für Verbraucher. Ein Schadensersatz ist nun schon möglich, wenn es sich um eine fahrlässige Schädigung handelt. Das hat zur Folge, dass Verbraucher enorm hohe Chancen haben, Schadensersatz von den Fahrzeug-Konzernen zu erhalten.
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