VW-Abgasskandal: LG Nürnberg-Fürth verurteilt Audi AG zu 28.632,89 € Schadensersatz, obwohl das Auto schon 10 Jahre alt ist.

SCHADENSERSATZ 28.632,89€


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17. Oktober 2022

Das Landgericht (LG) Nürnberg Furth verurteilte die zum VW-Konzern gehörende Tochter AUDI AG. Audi muss wegen Verwicklungen im Abgasskandal, bzw. Dieselskandal 28.632,89 € zahlen und der Kläger darf sein Auto zurückgeben.


Zum Hintergrund im Dieselskandal, bzw. Abgas-Skandal:


Vorliegend kaufte der Kläger am 29.11.2012 einen neuen Audi A5 für 41.168,07 €. Damals hatte der Audi A5 eine Laufleistung von 0 km. In dieser Zeit wurden 76.000 km mit dem Fahrzeug gefahren.


EA189 – der Skandal Motor


Ausgestattet war das Auto mit dem Skandalmotor EA 189. Dieser Motor ist mit einer sogenannten Schummelsoftware ausgestattet, die die Abgasrückführung steuert. Dabei hat die Software verschiedene Modi, die je nach Benutzung und konkreten Situation, benutzt werden. Im Stickoxid-optimierten Modus war das Fahrzeug mit dem EA 189 Motor nur, wenn es auf dem Laufstand war. Zu jeder anderen Zeit befand sich das Fahrzeug in dem Modus, in dem weniger Abgase gereinigt werden.


So urteilte das Gericht im Abgasskandal, bzw. Dieselskandal.


Der Kläger bekam vollumfänglich bei seinem Anspruch, den er geltend gemacht hatte, recht. Zwar versuchte Audi den Schadensersatz mit der Verjährung abzuwenden, das gelang Audi jedoch nicht, denn Audi hatte nach Maßgabe des Gerichts vorsätzlich und sittenwidrig ihren Kunden getäuscht und sich dadurch bereichert. Diese Bereicherung unterliegt aber einer 10-jährigen Verjährung des § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Deshalb kann der Kläger, wie viele durch unsere Partnerkanzleien erstrittene Urteile, einen hohen Schadensersatz fordern.


Die GFV unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts im Dieselskandal und Abgas-Skandal rund um den EA189 Audi und EA189 VW Dieselmotor.


Die Gesellschaft für Verbraucherschutz unterstützt Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Dieselskandal, bzw. Abgasskandal. Dabei prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob Sie konkret vom Dieselskandal betroffen sind und ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist. Sollten Sie dabei gute Erfolgsaussichten haben, vermittelt Sie die GFV an eine unserer langjährig tätigen Partnerkanzleien. Wenn Sie darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das gerichtliche Vorgehen für Sie somit (fast) kostenfrei. Es kann je nach abgeschlossenem Tarif jedoch eine geringe Selbstbeteiligung von 150-300 € kommen. Wie Sie sehen, nimmt der Abgasskandal, bzw. Dieselskandal kein Ende und auch Sie können davon profitieren. Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben uns über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehen bei Ihnen.