Als der führende Automobilhersteller in Europa hat Volkswagen eine enorme Verantwortung. Daher erregte die Enthüllung des Abgasskandals im September 2015 großes Interesse und Unruhe unter den VW-Kunden. In Deutschland allein sind über 2,7 Millionen Kfz von diesem Dieselskandal betroffen. Der Volkswagen-Konzern hat unerlaubte Abschalt-Einrichtungen in seine Autos integriert. Sie erkennen, wenn sich das Auto auf einem Prüfstand befindet. Infolgedessen manipulieren diese Vorrichtungen die Abgaswerte so, dass den Prüfern ein vermeintlich umweltfreundliches Dieselfahrzeug präsentiert wird.
In einem wegweisenden Urteil (BGH, Urteil vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19) legte der Bundesgerichtshof die Richtschnur für zukünftige Verfahren fest. Die absichtliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher aus reinem Profitstreben wurde bestätigt. Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug besitzen, haben daher Schadensersatz-Ansprüche gegen VW.Der Autokonzern hat sie letztendlich durch den Einsatz unzulässiger Abschalt-Einrichtungen hinters Licht geführt.
Bei dieser Einrichtung handelt es sich um Thermofenster. Wenn die gemessene Außen-Temperatur zwischen 20°C und 30°C ist, schaltet die Motorsteuerungs-Software die Abgasreinigung ein. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen erfolgt eine reduzierte Reinigung der Abgase innerhalb des Motors. Dadurch gelangen die im Motor erzeugten Stickoxide ungefiltert in die Umgebungsluft.
Am 21.03.2023 fällte der EuGH hierzu sein bahnbrechendes Sensationsurteil: Thermofenster sind illegal! Bereits bei Fahrlässigkeit der Hersteller haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz.
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