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14. März 2023

Der Kreditkarten-Anbieter MasterCard war im Sommer 2019 von einem erheblichen Datenleck betroffen. Hacker haben von ca. 90.000 Kunden die Kreditkarten-Nummern und viele weitere sensible Daten entwendet. Einige betroffene Kunden klagten daraufhin auf eine Entschädigung. MasterCard will diese Klagen abwenden und unterbreitet derzeit den Klägern Vergleichs-Angebote. Dazu bietet der Konzern betroffenen Kunden eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 300 Euro an. Im Gegenzug müssen diese jedoch auf die Klage verzichten und eine Stillschweige-Vereinbarung unterschreiben.


August 2019: Enormes Datenleck bei MasterCard

Im Sommer 2019 ereignete sich ein enormes Datenleck bei MasterCard. Im Internet kursierten zwei Listen mit den Daten von etwa 90.000 MasterCard-Kunden. Diese Listen enthielten persönliche Daten und vollständige Kartennummern. Die Hacker hatten durch das Bonusprogramm „Priceless Specials“ die Möglichkeit, die sensiblen Daten zu stehlen. Den Angaben von MasterCard zufolge gehören zu den Daten der Betroffenen:

  • Vor- und Nachnamen
  • E-Mail-Adressen
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummern
  • Postanschriften

Angeblich waren Prüfnummern sowie Ablaufdaten der Kreditkarten nicht betroffen.


MasterCard selbst übernahm keine Verantwortung für das Datenleck. Stattdessen schob der Konzern die Schuld auf den Drittanbieter und bestand darauf, keine internen Fehler bei der Sicherung der Kunden-Daten gemacht zu haben. MasterCard forderte seine Kunden lediglich auf, verdächtigte Transaktionen zu melden.


Etwa 2000betroffene Kunden verklagten MasterCard auf Schadensersatz. Art. 82 DSGVO sieht bei Verstößen gegen den Datenschutz einen Schadensersatz wegen immaterieller Schäden vor. Das Landgericht Karlsruhe sowie das Oberlandesgericht Stuttgart wiesen die Klagen zunächst ab. Die Gerichte stuften den Schaden als geringfügig ein und betrachteten die Folgen des Datenlecks als Bagatellschaden. Zwar hatte MasterCard in einem Verfahren gewonnen, aber die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde mit der Begründung zugelassen, dass das MasterCard-Verfahren von enormer Bedeutung sei. Seit 7. April 2021 ist daher ein Verfahren zur Revision beim BGH anhängig (Aktenzeichen VI ZR 111/21). Bislang erfolgten jedoch außergerichtliche Einigungen.


MasterCard möchte höchstrichterliches Urteil vermeiden

MasterCard hält weiterhin an seiner Unschuld hinsichtlich des Datenlecks fest. Daher ist unklar, weshalb der Konzern betroffenen Kunden trotzdem Vergleichs-Angebote unterbreitet. Als Ausgleich bietet MasterCard seinen Kunden eine Entschädigung in Höhe von bis zu 300 Euro an. Bis Ende März 2023 haben die betroffenen Kunden die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen. Dann zahlt MasterCard den Betrag im Mai aus. Allerdings haben die geschädigten Verbraucher auch die Möglichkeit, das Vergleichsangebot zu verweigern. Hierbei ist wichtig, dass sie dann unverzüglich Klage einreichen. Ansonsten verjähren die Ansprüche gegen MasterCard. Zögern Sie nicht, schließlich haben etliche Gerichte bei Datenlecks große Konzerne zu hohen Schadensersatz-Summen verurteilt und die Rechtsprechung äußerst verbraucherfreundlich ausgelegt.


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