Hacker haben personen-bezogene Daten von Kunden der Hotelkette Motel One im Darknet veröffentlicht. Dies umfasst Adress- und Rechnungsdaten sowie in einigen Fällen auch Kreditkarten-Informationen. Welche rechtlichen Optionen haben Betroffene?
Obwohl die Hotelkette auf ihrer Webseite ursprünglich mitteilte, dass Adressdaten von Gästen und etwa 150 Kreditkarten-Daten betroffen waren, hat sich herausgestellt, dass das Ausmaß des Datenlecks weitaus größer ist. Berichten der Süddeutschen Zeitung zufolge drang die Hackergruppe AlphV in das Netzwerk von Motel One ein und erbeutete sechs Terabyte an Daten, einschließlich Screenshots der Korrespondenz sowie Zugangsdaten. Es ist anzunehmen, dass die Hacker nahezu alle Übernachtungslisten seit 2016 erfassten. Die Hotelkette informierte etwa eine Woche nach den ersten Berichten per E-Mail ihre Kunden über den Vorfall. Bislang hat Motel One jedoch keine weiteren Angaben zur Anzahl der Betroffenen gemacht. Ein Datenleck ist eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Unternehmens. Betroffene haben daher das Recht auf Auskunft, Schadensersatz sowie Unterlassung.
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