LG Oldenburg gibt Kläger recht! Facebook muss 3.000 Euro Schadensersatz zahlen!

Facebook-Datenleck – bin ich betroffen? Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz.

SCHADENSERSATZ 3.000€

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19. Dezember 2022

Das LG Oldenburg hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 2022 entschieden, dass dem Kläger als Betroffener des Facebook-Datenlecks ein Schadensersatz in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro zusteht. Die klägerischen Argumente wurden vollständig akzeptiert. Danach hat Facebook sowohl Schadensersatz zu leisten als auch Auskunft zu erteilen und künftige gleichgeartete Datenschutzverstöße zu unterlassen.


Sollte Facebook gegen die Unterlassungserklärung verstoßen oder neue Datenlecks haben, muss das Unternehmen eine Strafe von bis zu 250.000 Euro zahlen. Darüber hinaus wurde Facebook verurteilt, dass das Unternehmen dem Kläger Auskunft über alle personenbezogenen Daten geben muss, die außer der Telefonnummer unbefugt erlangt wurden. Der Kläger schützte sich in weißer Voraussicht auch gegen künftige Schäden, die durch die Datenzugang der Cyberkriminellen entstehen können, indem er Facebook vom Gericht verurteilten ließ, etwaig entstehende Kostenausgleiche zu tragen.


Facebook Datenleck: Was ist passiert?


Einer der schwerwiegendsten Datenverluste in den letzten Jahren betraf Facebook-Nutzer. Dabei wurden unter anderem folgende Daten gestohlen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Handynummer sowie die E-Mail-Adresse. Bei diesem Leak wurden über 500 Millionen Datensätze gestohlen. Allein 6 Millionen in Deutschland. Es handelt sich um persönliche Informationen, die – falls sie in die falschen Hände geraten – erheblichen Schaden anrichten können. Dazu gehören etwa Passwörter, die auch für Facebook genutzt werden. Sind diese Daten bekannt, können Hacker Missbrauch damit treiben und Ihnen persönliche Nachteile zufügen. Wenn Sie eines dieser betroffenen Nutzer sind, sollten Sie Ihr Passwort ändern und aufpassen, welche weiteren Seiten Sie mit demselben Login besuchen.


Es besteht eine erhöhte Gefahr, dass Menschen auf gefälschte E-Mails hereinfallen, wenn persönliche Informationen wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern im Umlauf sind. Facebook hat nach jüngsten Angaben 2,8 Milliarden Nutzer, die mindestens einmal im Monat aktiv sind.


Experten gehen davon aus, dass bei dem aktuellen Facebook Datenleck zufällig generierte Telefonnummern mit den Profilangaben der Nutzer abgeglichen wurden - selbst dann, wenn diese Profile als privat eingestellt waren. Die Hacker konnten auf diese Weise Zugriff erhalten, da die betreffenden Nutzer in der Freundessuche von Facebook vorher ihre Einwilligung erteilt hatten, dass ihre Freunde sie über die angegebene Telefonnummer finden können. In vielen Fällen war jedoch nicht ersichtlich, ob diese Nummer offensichtlich einsehbar war.


Facebook Datenleck: Welche Gefahren drohen?


Die Gefahren, die durch das Facebook Datenleck drohen, sind vielfältig. Methoden, die die Cyberkriminellen entwickelt haben, sind beispielsweise Phishing und die wohl schwerwiegendste Art: Identitätsdiebstahl.

Phishing-Attacken sind eine häufige Art des Betrugs, bei der Menschen dazu gebracht werden sollen, auf einen Betrug hereinzufallen. Dabei versenden die Täter gefälschte E-Mails, in denen sie Finanzinformationen, Zugangsdaten oder andere sensible Daten abgreifen möchten. Phishing ist ein Beispiel für Social Engineering: eine Sammlung von Methoden, die Betrüger anwenden, um die menschliche Psychologie zu manipulieren. Hierzu gehören Fälschung, Irreführung und Lügen - alles Methoden, die bei Phishing-Attacken eine Rolle spielen.


Wenn Dritte Ihre Daten nutzen, um Straftaten zu begehen, dann liegt Identitätsdiebstahl vor. Kurz gesagt: Identitätsdiebstahl ist Betrug mit gestohlenen persönlichen Daten. Aktuell gibt es diesen Tatbestand im Strafrecht nicht, aber je nach Ausprägung des Falls können Sie sich zum Beispiel wegen Ausspähen und Abfangen von Daten, Warenkreditbetrug, Mobbing oder Urkundenfälschung schützen. Im Fall der Fälle sind Sie der Geschädigte und sollten sich dementsprechend wehren!


Vom Facebook Datenleck betroffen? Machen Sie Ihre Ansprüche geltend.


Wenn Sie von dem Datenleck bei Facebook betroffen sind, können Sie Ihre Ansprüche geltend machen und Schadensersatz erhalten. Tim Pfaff, Verbraucherschutzexperte bei der GFV, berichtet, dass bereits einige Gerichte betroffenen Nutzern Schadensersatz in Höhe von bis zu 3.000 Euro zugesprochen haben. Durch den Umgang mit den Daten haben die Cyberkriminellen mehr als 500 Millionen Datensätze stehlen können. Hätte Facebook damals schon bessere Sicherheitsmaßnahmen getroffen, wäre es nie zu diesem großen Verlust an Daten gekommen. Leidtragende sind über sechs Millionen Nutzer in Deutschland.


Facebook Datenleck Check bei der GFV - kostenfrei und unverbindlich


Facebook ist in den letzten Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten, unter anderem wegen Datenlecks. Wenn Sie den Verdacht haben, dass auch Sie von einem Datenleck betroffen sind, können Sie dies kostenfrei und unverbindlich bei der Gesellschaft für Verbraucherschutz prüfen lassen. Sollten sich Ihre Ansprüche bestätigen, werden Sie bei positiven Erfolgsaussichten kostenfrei an unsere Partnerkanzlei weitervermittelt. Nutzen Sie unser kostenloses Onlinetool und überprüfen Sie Ihre Betroffenheit.