LinkedIn Datenleck: Ausmaß und Folgen des Sicherheitsvorfalls auf der Karriereplattform

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31. Mai 2023

Nachdem bereits einige soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter in der Vergangenheit von Datenlecks betroffen waren, hat es auch LinkedIn erwischt: Im April 2021 entwendeten Hacker Daten von rund 700 Millionen Nutzern der Karriereplattform und boten diese im Internet zum Verkauf an. Angesichts der rund 756 Millionen weltweiten Kunden bedeutet dies, dass fast 93 % aller LinkedIn-Nutzer von diesem Datenleck betroffen sind. Möglich war der Datenklau, wie so häufig, über eine Sicherheitslücke in Softwareschnittstellen. Bereits im Frühjahr 2021 hatte es bei dem Karrierenetzwerk eine Datenpanne gegeben. Medienberichten zufolge boten Kriminelle daraufhin 500 Millionen Datensätze im Darknet zum Verkauf an. Auch jetzt stehen erbeutete Datensätze wieder zum Verkauf auf Hackerforen. Diese Daten enthalten wesentlich mehr Informationen als jene, die öffentlich im Nutzerprofil sichtbar sind. Darunter zählen beispielsweise:

  • Vor- und Nachnamen
  • E-Mail-Adressen
  • Adressen
  • Telefonnummern
  • Informationen über den beruflichen Werdegang
  • Informationen zu weiteren Online-Präsenzen

Datenlecks: Welche Rechte haben betroffene Nutzer?

Bei einem Datenleck geht es nicht nur um den Verlust persönlicher Informationen, sondern auch um das Vertrauen der Nutzer in das betroffene Unternehmen. Verbraucher haben in diesem Fall jedoch Rechte, die deren Interessen schützen. Im Mai 2018 trat dafür die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die den Umgang mit personen-bezogenen Daten einheitlich in Europa regelt. Die DSGVO hat zum Ziel, einen einheitlichen Standard in Sachen Datenschutz zu garantieren.


DSGVO und Datenlecks: Wie die Datenschutz-Grundverordnung den Umgang mit Datenlecks regelt

  • Art. 15 DSGVO: Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ermöglicht Ihnen, in Erfahrung zu bringen, ob Sie vom LinkedIn-Datenleck, und vor allem, welche Ihrer Daten hiervon betroffen sind. Welche personen-bezogenen Daten LinkedIn verarbeitet hat und welche Verarbeitungs-Prozesse diese durchlaufen haben, hat Ihnen das Karrierenetzwerk im Rahmen Ihres Auskunftsanspruchs offenzulegen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 DSGVO stellen. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne beratend an die GfV. Die GfV hat bereits viele Erfahrungen mit Anträgen auf Auskunftserteilung gesammelt. Meldet sich LinkedIn nicht innerhalbeiner Frist von vier Wochen oder erteilt Ihnen unzureichend Auskunft? Oder steht gar fest, dass Sie vom LinkedIn-Datenleck betroffen sind? Dann haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu verlangen.
  • Art. 82 DSGVO: Das Recht auf Schadensersatz regelt die DSGVO in Art. 82. Zu ersetzen ist der immaterielle Schaden, der Ihnen im Rahmen des Datenlecks entstanden ist. In ähnlichen Fällen haben Betroffene einen hohen Schadensersatz-Anspruch. Die Gerichte zeigen sich bei ihrer Rechtsprechung verbraucherfreundlich und appellieren an einen sorgsameren Umgang mit personen-bezogenen Daten. Die Anwälte unserer Partnerkanzleien setzen sich täglich für Verbraucherrechte ein und sind bestens vertraut mit den Ansprüchen und Schäden, die geltend gemacht werden können. Gerne vermittelt die GfV Sie an eine unserer renommierten Partnerkanzleien.
  • Art. 34 DSGVO: LinkedIn hat Betroffene nach Art. 34 DSGVO darüber zu informieren, wenn der Verlust personen-bezogener Daten im Zusammenhang mit einem Datenleck steht. Häufig versuchen große Unternehmen, wie auch Twitter und Facebook, Datenpannen zu vertuschen, um Schadensersatz-Forderungen zu vermeiden. Zudem möchten die Konzerne verhindern, dass das Vertrauen, das in das Unternehmen gesetzt wurde, aufgrund von Datenpannen verloren geht.

Kostenlose und unverbindliche Beratung: Die GfV steht Ihnen zur Seite

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die GfV. Wir arbeiten mit verschiedenen Partnerkanzleien zusammen und sprechen Ihnen eine passende Empfehlung aus, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere Partnerkanzleien bestehen aus qualizifierten Rechtsanwälten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien stellen wir sicher, dass Sie eine professionelle und kompetente Beratung erhalten, um Ihre rechtlichen Anliegen erfolgreich zu lösen.