Meta steht regelmäßig in der Kritik aufgrund mehrerer schwerwiegender Datenlecks in der Vergangenheit sowie anderer Verstöße gegen Verbraucherrechte. Vor diesem Hintergrund haben nun neunzehn Verbraucherschutz-Organisationen verschiedener Länder eine Beschwerde gegen den Mutterkonzern von Facebook eingereicht. Der Grund dafür liegt im Bezahlmodell für Instagram und Facebook. Beide Plattformen gehören zu Meta. Benutzer haben dabei die Möglichkeit, entweder für werbefreie Nutzung zu zahlen oder personalisierter Werbung zuzustimmen.
Es fällt auf, dass Meta die kostenpflichtige Option eingeführt hat, nachdem das EU-Recht dem Unternehmen untersagt hatte, personalisierte Werbung ohne Zustimmung zu schalten. Die preiswerteste Variante kostet nun knapp zehn Euro pro Monat. Sobald der Nutzer keine Auswahl getroffen hat, ist es ihm nicht mehr möglich, auf sein Konto zuzugreifen. Diese Vorgehensweise kritisieren Verbraucherschützer als äußerst aggressiv und belästigend.
Das Bezahlmodell von Meta birgt für den Verbraucher nur Nachteile. Wenn er für die Onlinedienste bezahlt, verwendet das Unternehmen die gesammelten Daten eben statt für personalisierte Werbung für andere Zwecke. Andererseits wird dem Nutzer, der sich die kostenpflichtige Variante nicht leisten kann, das Grundrecht auf Datenschutz in Bezug auf die Datenverarbeitung verweigert.
Die DSGVO räumt Betroffenen dasRechtauf Entschädigung für erlittenen Schaden ein. Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Wir empfehlen Ihnen, sich an uns zu wenden. Wir leiten Sie an eine auf Verbraucherschutz spezialisierte Partnerkanzlei weiter. Diese unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Facebook, prüft umfassend Ihren Fall und klärt juristisch ab, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
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