Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein bahnbrechendes Urteil zugunsten der Verbraucher (Az. XI ZR 290/22). Dies betrifft die Verträge der Riester-Sparer. Denn bislang haben sich die Versicherer vorbehalten, nach der Ansparphase und vor der Auszahlungsphase Abschluss- und Vermittlungskosten einzufordern. Diese Vorgehensweise ist äußerst umstritten und zum Nachteil der Verbraucher. Im vorliegenden Fall des BGH ging es um einen Riester-Vertrag einer Sparkasse in Bayern. Dieser enthielt die Klausel, dass bei einer Leibrente (diese zahlt die Versicherung normalerweise bis zum Tod aus) Abschluss- und Vermittlungskosten anfallen. Für den Versicherten ist dies völlig intransparent, schließlich enthielt die Klausel beispielsweise nicht die Höhe dieser Kosten.
Für alle Riester-Sparer lohnt es dich, den Vertrag zu checken. Denn vermutlich sind hunderttausende Riester-Verträge von dieser Klausel betroffen. Zwar handelt der vorliegende Fall von einem Vertrag der Sparkasse im bayrischen Günzburg. Allerdings hat dieses Finanzinstitut die Riester-Verträge bundesweit vertrieben. Auch andere Versicherer nutzen zudem umstrittene Klauseln in Verträgen zur Riester-Rente oder anderen Altersvorsorgen. Da es für Laien oftmals schwierig ist, die Fachsprache derartiger Klauseln zu verstehen, empfiehlt es sich, sich hierbei juristische Unterstützung zu holen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines geeigneten Anwalts. Denn Ihr Anwalt überprüft für Sie Ihren Vertrag und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
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