Einige Versicherungs-Unternehmen verlangen von den Versicherten in bestimmten Fällen doppelte Abschluss- und Vertriebskosten für Teilbeiträge bei Riester-Versicherungen. Dies betrifft insbesondere Riester-Sparer mit Kindern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Verhalten der Versicherer als rechtswidrig eingestuft.
Darüber hinaus haben Sparkassen und Volksbanken in einigen Riester-Banksparplänen eine unzulässige Klausel eingefügt, die die Berechnung der variablen Grundzinsen betrifft. Kunden, die solche Verträge haben, haben unter Umständen die Möglichkeit, eine beträchtliche Summe an Zinsen zurückfordern.
Gemäß der Riester-Rente ist die Zahlung einer lebenslangen Rente vorgesehen. Dies gilt auch für Riester-Sparverträge, die ursprünglich mit einer Bank und nicht direkt mit einem Versicherer abgeschlossen wurden. Wenn sich die Ansparphase des Vertrags dem Ende zuneigt, erhalten Verbraucher normalerweise Angebote zum Vertrag. Aus denen geht die Höhe der Rente und die Auszahlung des Versicherers hervor. Für den Abschluss dieser Verträge erheben die Versicherungs-Unternehmen jedoch zusätzliche Kosten. Allerdings ist es möglich, sich gegen diese Kosten zu wehren, obwohl die rechtliche Lage noch einige Fragen offenlässt. Versicherte, die das Verrentungs-Angebot annehmen, vermerken einfach vor Vertragsabschluss schriftlich, die geltend gemachten Kosten nur vorbehaltlich zu entrichten.
Verbraucher, die über Jahre hinweg Geld in ihren Riester-Vertrag einzahlen, erwarten zu Recht im Gegenzug eine Rente. Schließlich endet der Riester-Vertrag nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand. Es ändern sich nur die Modalitäten. Statt weiterhin Geld einzuzahlen, erhält der Sparer nun seine Rente. Einige Anbieter stellen ihren Kunden jedoch Abschluss- und/oder Verwaltungskosten in Rechnung. Angeblich fallen diese an, weil ein neuer Vertragsabschluss stattfindet. Die Versicherer argumentieren, dass diese Kosten für folgende Aufwendungen notwendig sind:
Ob Verbraucher mit solchen Kosten belastet werden dürfen, ist derzeit noch umstritten.
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