Ein negativer Schufa-Eintrag hat erhebliche Folgen für alle Lebensbereiche, egal ob Miete oder Kreditvertrag. Doch nicht alle Schufa-Einträge sind berechtigt. Viele sind veraltet oder gar falsch. Insbesondere die Löschfristen hält die Schufa regelmäßig nicht ein. Dadurch macht Ihr Score-Wert einen schlechteren Eindruck als er tatsächlich ist. Kreditinstitute, Mobilfunk-Unternehmen, Vermieter und weitere Stellen sammeln Daten der Verbraucher und geben sie an die Schufa weiter. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist eine Auskunftsgesellschaft, die die Bonitätund Kreditwürdigkeit von Personen einstuft. Es ist wichtig, zu beachten, dass nicht jeder Eintrag gerechtfertigt ist und strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, mit unserer Unterstützung Schufa-Einträge zu löschen.
Sie haben das Recht auf Löschung unberechtigter Schufa-Einträge. Aber wann sind Schufa-Einträge berechtigt und wann nicht? Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schufa-Eintrag gerechtfertigt. Zum Beispiel, wenn der Verbraucher eine fällige Forderung nicht beglichen hat. Die Voraussetzungen, bis ein Schufa-Eintrag rechtmäßig erfolgt: mindestens zwei schriftliche Mahnungen mit einem Abstand von mindestens vier Wochen sowie die Ablehnung der Forderung seitens des Schuldners. Ohne Erfüllung dieser Bedingungen darf kein negativer Schufa-Eintrag erfolgen.
Ein Schufa-Eintrag ist beispielsweise nicht gerechtfertigt, wenn Sie einer überhöhten/falschen Handyrechnung widersprechen. Sie haben dem Mobilfunk-Unternehmen mitgeteilt, dass die Rechnungssumme unpassend ist und Sie diese daher nicht in voller Höhe begleichen? In solch einem Fall darf kein Schufa-Eintrag erfolgen. Veranlasst das Unternehmen trotzdem einen Schufa-Eintrag, ohne die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen? Dann empfehlen wir Ihnen, umgehend einen Anwalt mit der Löschung des Eintrags zu beauftragen. Wir leiten Ihren Auftrag gerne an eine unserer Partnerkanzleien weiter.
Haben Sie die Forderung ausdrücklich anerkannt, aber nicht bezahlt? In solch einem Fall ist ein Schufa-Eintrag zwar gerechtfertigt, dennoch prüfen unsere Anwälte für Sie, ob ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Dann haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung.
Es gibt viele weitere Gründe, einen Schufa-Eintrag anzufechten. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen für solch eine Anfechtung. Liegt ein ungerechtfertigter Schufa-Eintrag vor, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte gegen die Schufa AG Holdings durchzusetzen. Unsere Partnerkanzleien erstreiten für Sie die Löschung des Schufa-Eintrags sowie einen angemessenen Schadensersatz.
Wenden Sie sich bei Problemen mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei jederzeit unverbindlich an uns. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und vermitteln Sie an eine unserer Partnerkanzleien.
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