Explosives EuGH-Urteil: Schufa-Praktiken auf dem Prüfstand – Gerichtshof zerschmettert umstrittene Bonitätspraxis und stärkt Datenschutz!

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07. Dezember 2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Geschäftspraktiken der Schufa erschüttert. In einem wegweisenden Urteil vom 07.12.2023 hat der EuGH entschieden, dass die bisherige Praxis, den Schufa-Score als alleiniges Kriterium für Kreditvergaben zu nutzen, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Das bedeutet einen radikalen Einschnitt für Banken und Unternehmen, die bisher maßgeblich auf den Schufa-Score setzten. Dieses Urteil wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit der deutschen Regelungen auf, sondern wirft auch ein grelles Licht auf den Datenschutz im Finanzsektor.

Das EuGH-Urteil erging in zwei entscheidenden Fällen: Zum einen wurde festgestellt, dass die automatisierte Erstellung des Schufa-Scores bereits eine automatisierte Entscheidung im Sinne der DSGVO darstellt. In diesem Fall ging es um die Frage, ob die Bonitätseinstufungen der Schufa als unzulässige automatisierte Einzelfallentscheidungen nach Art. 22 DSGVO anzusehen sind. Die Klägerin, deren Kreditantrag von ihrer Bank abgelehnt wurde, verlangte von der Schufa Auskunft über ihre gespeicherten Daten und die Löschung ihres Eintrags. Der EuGH entschied, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, wenn das Scoring eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung über einen Vertragsschluss spielt.
Die Luxemburger Richter entschieden in diesem ersten Fall, dass die bisherige Praxis, den Schufa-Score als maßgeblichen Faktor für Kreditentscheidungen zu verwenden, datenschutzrechtlich bedenklich ist. Der EuGH stellte die Bedingungen für die Anwendung von Artikel 22 Absatz 1 DSGVO klar und betonte, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert, wie er von der Schufa verwendet wird, erhebliche negative Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher haben kann. Dieses Urteil setzt die Schufa und ähnliche Institutionen unter Druck, ihre Bonitätsbewertungsverfahren zu überdenken und transparenter zu gestalten.

Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Schufa Informationen zur Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf als das öffentliche Insolvenzregister. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung für die Datenpraktiken der Schufa, die bisher Informationen über Verbraucher nach einer Privatinsolvenz für bis zu drei Jahre speicherte.
Der EuGH betonte in seinem Urteil außerdem, dass das Scoring der Schufa erhebliche Nachteile für Verbraucher im Wirtschaftsleben nach sich zieht. Das Gericht stellte fest, dass ein unzureichender Wahrscheinlichkeitswert in nahezu allen Fällen dazu führt, dass Banken die Gewährung von Krediten ablehnen. Damit sei die betroffene Person zumindest erheblich beeinträchtigt. Das EuGH-Urteil stärkt somit die Datenschutzrechte der Verbraucher und signalisiert einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Bonitätsbewertungen.
Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen und stärkt die Position der Verbraucher im Umgang mit Bonitätsbewertungen. Deutsche Gerichte müssen nun prüfen, ob Ausnahmen im Bundesdatenschutzgesetz mit der DSGVO vereinbar sind. Ihre diesbezüglichen Bedenken hatten der EuGH, ebenso wie das vorlegende Verwaltungsgericht Wiesbaden aber bereits geäußert. Die Schufa steht vor einer entscheidenden Umstrukturierung, und Verbraucher dürfen aufatmen, dass ihre Bonitätsbewertungen nicht mehr im Dunkeln der Geheimniskrämerei erfolgen.


Dr. Florian Gaibler, Geschäftsführer der Kanzlei Wawra & Gaibler, lobt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine Stärkung der Rechte der Verbraucher: „Aufgrund des unangemessenen und unserer Rechtsansicht nach rechtswidrigen Scorings haben die Betroffenen unter anderem auch Anspruch auf Schadensersatz.“ Die Kanzlei Wawra & Gaibler, welche deutschlandweit im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, empfiehlt Verbrauchern die Prüfung der Ansprüche und bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.