Verbraucher erwarten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Schufa. Das Urteil fällt am 7. Dezember. Es geht um das kontroverse Scoring-Verfahren der Schufa. Die Vermutung liegt nahe, dass der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen wird. Was passiert dann? Das würde bedeuten, dass es unzulässig ist, das automatische Scoring der Schufa als alleinige Quelle zu nutzen. Das heißt konkret, dass die automatische Absage zu einer Kreditanfrage rechtswidrig wäre. Antragsteller hätten demnach ein Recht darauf, dass ein menschliches Wesen ihre Anträge prüft. Welchen Einfluss hätte dies auf Verbraucher?
Verschiedene Banken und Kreditvermittler bieten online Sofortkredite an, die in wenigen Minuten ausbezahlt werden. Es ist deutlich erkennbar, dass eine Überprüfung der vom Kunden angegebenen Informationen automatisch innerhalb dieser kurzen Zeit erfolgt. Allerdings ist dies sowohl moralisch als auch gesetzlich inakzeptabel, dass ausschließlich ein Computer über Menschen derartige Entscheidungen trifft. Nach der DSGVO haben Verbraucher das Recht darauf, Unterlagen von einem menschlichen Prüfer begutachten zu lassen.
Der Generalanwalt Priit Pikamäe hat den Sachverhalt für den EuGH untersucht und ist zu demselben Schluss gekommen. Demnach ist es rechtlich nicht erlaubt, Anträge von Sofortkrediten automatisch zu entscheiden. Diese Regelung betrifft vor allem Verbraucher, die einen Kredit online abschließen. Bei einem Kreditantrag in einer Bankfiliale hingegen wird weiterhin eine Überprüfung durch einen Bankmitarbeiter vor Ort durchgeführt.
Kreditvermittler verwenden normalerweise den Schufa-Bonitätsscore, um Sofortkredit-Anfragen zu bearbeiten. Allerdings verheimlicht die Schufa einige Faktoren zur Messung der Kreditwürdigkeit. Somit ist das Scoring-Verfahren undurchsichtig. Wenn Finanz-Institute oder Kreditvermittler ausschließlich diesen Score nutzen, um über die Vergabe des Kredits zu entscheiden, handelt es sich dabei um ein rechtswidriges Verfahren. Die Schufa hat kürzlich versucht, die Bedeutung ihres eigenen Bonitätsscores herunterzuspielen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sie vor dem EuGH damit Erfolg haben wird. In der Regel schließt sich der EuGH nämlich der Einschätzung des Generalanwalts an. Und der legt eine verbraucher-freundliche Beurteilung vor.
Wenden Sie sich bei Problemen mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei jederzeit unverbindlich an uns. Wir prüfen Ihren Fallkostenfrei und vermitteln Sie an eine unserer Partnerkanzleien.
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