Warum löscht die Schufa Daten von etwa 20 Millionen Mobilfunkkunden?

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25. Oktober 2023

Unerwartet gab die Schufa bekannt, dass sie ab sofort Daten von 20 Millionen Mobilfunkkunden löschen wird. Datenschützer fordern dies bereits seit etwa zwei Jahren. Im Herbst 2021 entschieden die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern bereits ein Verbot. Demnach dürfen Mobilfunk-Anbieter Vertragsdaten keinesfalls ohne Einwilligung der Kunden an Auskunfteien wie die Schufa weiterleiten. Im Frühjahr dieses Jahres fällte das Landgericht (LG) München ein Urteil zu diesem Thema. Das Gericht untersagte Telefónica, die Vertragsdaten der O2-Kunden an die Schufa weiterzugeben. Mit Unterstützung der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen erhob ein Kunde Klage.


Massenhafte Datenspeicherung ohne erkennbaren Grund

Wohl hat die Schufa Anfang 2022 den Datentransfer gestoppt, aber bisher nicht die bereits gesammelten Informationen gelöscht. Bei den übertragenen Informationen handelt es sich um Positivdaten. Obwohl diese keine Auskunft über unbezahlte Schulden geben, wirken sie sich womöglich auch negativ auf den Schufa-Score aus. Denn sie geben der Schufa beispielsweise Auskunft darüber, wie oft ein Kunde seinen Anbieter wechselt. Wenn dies häufiger vorkommt, führt dies eventuell dazu, dass ein Mobilfunkkonzern mit dem Kunden keinen Vertrag eingeht oder schlechtere Bedingungen stellt.

Die Übertragung der Kundendaten an die Schufa diente angeblich der Betrugsprävention. Schließlich sammelt und verarbeitet die Schufa Daten von Verbrauchern, um deren Kreditwürdigkeit zu berechnen. Verbraucherschützer üben jedoch Kritik aufgrund der intransparenten Vorgehensweise. Denn die Schufa hat bislang nicht alle Faktoren zur Berechnung der Kreditwürdigkeit veröffentlicht.


Auswirkungen auf Schufa-Score aufgrund Löschung der Verbraucherdaten

Die Schufa veröffentlichte eine Pressemitteilung. Darin gab sie bekannt, wie sich der Score aufgrund der Datenlöschung verändert: „Bei 53 Prozent der Personen wird der Score nach Löschung niedriger, bei 47 Prozent höher sein“. Diese Information erscheint auffällig. Denn aus der Entscheidung des LG München geht hervor: Glaubt man der Aussage des Mobilfunkkonzerns Telefónica, diene die Weitergabe der Daten ausschließlich der Betrugsprävention. Das bedeutet allerdings, dass die Löschung dieser Informationen keinen Einfluss auf die Bonität der Verbraucher hätte haben dürfen.


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