Verbraucher-Ratgeber: EU-Roaming

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Verbraucher-Ratgeber: EU-Roaming - Das ist zu beachten!

Was ist die EU-Roaming-Verordnung?

Als Teil des EU-Telekommunikations-Gesetzes hat die Europäische Kommission die EU-Roaming-Verordnung erlassen. Als europäisches Recht musste Sie im nationalen Recht aller Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umgesetzt werden und ist nun bindend. Die EU-Roaming-Verordnung dient Nutzern des europäischen Mobilfunknetzes, innerhalb der EU faire Preise zu erhalten oder sogar ganz umsonst das Datennetz zu nutzen. Es schützt Verbraucher vor zuvor teilweise sehr hohen Roaming-Gebühren. Nutzer des Mobilfunknetzes innerhalb der EU und des EWR können zu denselben Konditionen wie zu Hause telefonieren, texten und surfen.


In Deutschland wird die EU-Roaming-Verordnung von der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungs-Behörden für Tele-Kommunikation (in Deutschland die Bundesnetzagentur BNetzA) überwacht und durchgesetzt. Bei Verstößen der Mobilfunk-Anbieter gegen die Verordnung drohen Sanktionen durch die Regulierungs-Behörden.

Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht für die Nutzung von Mobilfunkdiensten außerhalb der EU und des EWR. Nutzen Verbraucher außerhalb dieser Gebiete die Mobilfunkdienste, fallen oft zusätzliche Kosten an. Dies gilt beispielsweise für Monaco. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen oder Autofahrten durch verschiedene Länder über die Grenzen des EU-Roamings vertraut zu machen. Die Gebühren der jeweiligen Mobilfunk-Anbieter variieren zudem stark.


Fair Use Policy – Im Ausland gibt es Grenzen

Um einen Missbrauch der Verordnung zu verhindern, gelten verschiedene Voraussetzungen. Denn nachdem die Verordnung erlassen wurde, kamen viele Deutsche auf die Idee, einen vergleichsweise günstigen Tarif z.B. in Polen abzuschließen. Es gilt, um dem entgegenzuwirken, dass der Handy­tarif in dem Land abzuschließen ist, in dem er hauptsächlich genutzt wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Gerät überwiegend im Ausland benutzt wird, kann der Anbieter einen Nachweis der zukünftigen Hauptnutzung im Heimatland beim Verbraucher anfordern.


Einen konkreten Umsetzungsvorschlag gibt es bisher nicht. Zum Beweis hat die Telefon-Gesellschaft Telefónica in der Vergangenheit eine Erklärung des Arbeitgebers oder den Mietvertrag zugelassen. Diese Dokumente erbringen nach Ansicht der Telefon-Gesellschaft den Beweis, dass der Kunde eine stabile Verbindung durch den festen Wohnsitz im Land hat. Gelingt der Beweis nicht? Dann wird dem Kunden ein teils extremer Zuschlag auf seinen nationalen Tarif berechnet.


Wie funktioniert die Fair-Use-Policy in der EU?

Die Fair-Use-Policy ist ein Bestandteil der EU-Roaming-Verordnung, die Regeln für den Gebrauch von Roaming-Diensten in der Europäischen Union (EU) festlegt. Der Name leitet sich vom englischen „fair“ (anständig, gerecht) und dem englischen „to use“(etwas nutzen) ab. Ein wichtiger Teil dieser Regelungen ist eine zwingende Begrenzung des Datenvolumens, insbesondere bei Tarifen mit sehr viel oder unbegrenztem Datenvolumen und niedriger Grundgebühr.


Nach der unten genannten Formel müssen Anbieter die maximale Menge an im EU-Ausland nutzbarem Datenvolumen berechnen:

(Monatlicher Grundpreis / Großhandelspreis pro Gigabyte) * 2 = maximal im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen in Gigabyte.

Dabei wird zunächst der monatliche Grundpreis eingesetzt. Dies wird dann mit dem aktuellen Großhandelspreis pro Gigabyte verrechnet. Aktuell (2023) liegt dieser bei 2,14 Euro brutto.


Wenn Ihr Handyvertrag beispielsweise 9,99 Euro kostet und dabei 20 GB Datenvolumen inkludiert sind, ergibt sich somit die folgende Rechnung: (9,99/2,14) * 2

Das bedeutet, dass sich im Ausland Ihr Datenvolumen auf nur noch 9,34 GB reduziert, anstatt 20 GB im Inland.


In der EU-Roaming-Verordnung steckt ein großer Vorteil für Verbraucher, denn dadurch werden teure Roaminggebühren im europäischen Ausland abgeschafft. Allerdings können aus bestimmten Gründen die Nutzung von Streaming Services, auch bei unbegrenztem Vertrag, durch die Fair-Use Policy eingeschränkt werden. Um das vorhandene Datenvolumen im Ausland zu kennen, sollten sich Verbraucher deshalb gut über die Konditionen informieren.


EU Roaming Verordnung – Guter Anfang, aber noch ausbaufähig

Die EU Roaming Verordnung stellt bereits einen großartigen Gewinn für Verbraucher dar, denn dadurch fallen teure Roaminggebühren im europäischen Ausland weg. Allerdings kann die Fair-Use Policy im Ausland dem Genuss von Streaming Services einen Strich durch die Rechnung machen, wenn der Anbieter das Datenvolumen aus diesem Grund beschränkt oder teilweise auch in Rechnung stellt. Deshalb sollten sich Verbraucher genau über das vorhandene Datenvolumen im Ausland informieren.