Verbraucher-Ratgeber: Fluggastrechte

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Erfahren Sie in unserem Beitrag: Welche Rechte habe ich? Was habe ich bei einer kurzfristigen Annullierung oder Verschiebung meines Fluges zu beachten?

Nicht selten wird ein Flug kurzfristig abgesagt oder verschoben. Dies ist für Betroffene sehr ärgerlich. Welche Rechte Verbrauchern in diesem Fall zustehen, erfahren Sie hier. Die folgenden Ansprüche gelten für Sie, sofern sich der Startflughafen Ihres Fluges in einem EU-Land befindet. Die europäische Fluggastrechte-Verordnung findet auch dann Anwendung, wenn eine europäische Fluggesellschaft einen europäischen Zielflughafen anfliegt.


Flug annulliert? – Welche Rechte habe ich?

Falls Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine anderweitige Beförderung. Dies bedeutet, dass entweder die Fluggesellschaft Ihnen den nächsten, oder falls es Plätze gibt, für einen besseren Zeitpunkt, verfügbaren Flug anbieten muss. Falls Sie den Flug nicht mehr antreten möchten, muss die Airline Ihnen den vollständigen Preis des Fluges (einschließlich Steuern und Gebühren) erstatten. Wenn Ihnen bei der Buchung eines Ersatzfluges Mehrkosten entstehen, können Sie diese als Schadensersatz fordern, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist.


Ansprüche auf Entschädigung sind davon abhängig, wann der Passagier über die Stornierung des Fluges informiert wurde und ob einem durch die Fluggesellschaft ein Ersatzflug mit fast gleichen Zeiten angeboten wurde.

  • Falls Sie mindestens 14 Tage vor Abflug benachrichtigt werden, haben Sie kein Recht auf Entschädigung.
  • Falls Ihr Flug 13 bis 7 Tage vor Abflug annulliert und Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, darf dieser nicht mehr als zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug starten. Die neue Ankunftszeit darf sich um höchstens vier Stunden nach hinten verschieben.
  • Wenn Ihr Flug weniger als eine Woche vor der geplanten Abflugzeitpunkt gestrichen wird, darf der Ersatzflug nicht mehr als eine Stunde früher oder später abheben. Dazu darf das Ziel nicht mehr als zwei Stunden später erreicht werden.


Falls sich die Fluggesellschaft nicht an diese Regelungen hält, so kann Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 6000 Euro zustehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung basiert auf der Länge der geplanten Flugstrecke und der anfallenden Verspätung. Diese Entschädigung steht Ihnen zu, egal ob Sie eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen oder sich für einen anderen Flug entscheiden.


Flug aufgrund eines Streiks annulliert? - Welche Rechte habe Ich?

Falls Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Ausgleich gegen die Fluggesellschaft oder ein Recht auf einen Ersatzflug. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Flug nicht anzutreten, hat die Fluggesellschaft Ihnen den Flugpreis zu erstatten. Die Fluggesellschaft hat Sie rechtzeitig zu informieren, falls diese Umstände eintreten. Somit besteht im Einzelfall die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen, wenn dies zu spät erfolgt.

Diese Ansprüche stehen Ihnen jedoch nur zu, wenn das Kabinenpersonal oder die Piloten streiken. Keine Ansprüche stehen Ihnen zu, wenn das Sicherheitspersonal am Flughafen streikt. Demzufolge bestehen nur Ansprüche gegenüber dem Staat.


Durchsetzung der Ansprüche

Ratsam ist es, sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Falls Sie eine Fortsetzung Ihrer Reise wünschen, empfehlen wir Ihnen, die Airline oder den Reiseanbieter zu kontaktieren. So finden Sie heraus, wer für die Organisation eines Ersatzflugs verantwortlich ist.

Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung hat die Fluggesellschaft Kosten für eine Unterkunft sowie Verpflegung zu übernehmen. Es wird daher dringend empfohlen, alle Rechnungen und Belege zu sammeln, um die Kostenerstattung zu beantragen.